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POLITIK/284: "Verstaatlichung des Sports ist mit uns nicht zu machen" (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 25 / 17. Juni 2008
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

Riegert: "Verstaatlichung des Sports ist mit uns nicht zu machen"

Deutscher Bundestag lehnt Linken-Antrag für ein Sportförderungsgesetz ab


Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit die verpflichtende Forderung abgelehnt, die Bundesregierung möge ein Sportförderungsgesetz entwerfen und in den parlamentarischen Ablauf einbringen. Beraten wurde in zweiter und dritter Lesung ein Antrag der Fraktion Die Linke. In der Plenumsdebatte stellte Klaus Riegert, Sportsprecher der Unionsfraktion, fest: "Eine Verstaatlichung des Sports ist mit uns nicht zu machen." Die im Antrag erhobenen Forderungen etwa nach Schaffung von öffentlich finanzierter Beschäftigung im gemeinnützigen Sport oder die Einführung einer zweckgebundenen Abgabe auf Umsätze aus Sportwerbung für die Sportförderung "lesen sich wie ein Verstaatlichungsprogramm für Sport - das ist mit unserem Gesellschaftsverständnis und der Autonomie des Sports unvereinbar". Die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Freitag, wies darauf hin, der Antrag sei "nicht dazu angetan, die Sportförderung in Deutschland zu verbessern". Wörtlich erklärte die Parlamentarierin aus Iserlohn: "Jeder Verfassungsrechtler hätte Ihnen erklären können, dass der Bund keine hinreichende Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich Ihrer Forderungen hat."

In dem Antrag der Linken heißt es: "Zweck dieses Gesetzes soll sein, den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zu verschaffen, sich unabhängig von sozialer Herkunft, Nationalität und Geschlecht sowie ungeachtet einer organisatorischen Bindung nach ihren Interessen und Fähigkeiten angemessen sportlich zu betätigen. Dabei ist auf eine ausgewogene Förderung des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssports sowie des Nachwuchsleistungssports hinzuwirken." Fortschreibung und Ausweitung des Sportstättenförderprogramms "Goldener Plan", Förderung des Ehrenamts und des Behindertensports, "Einführung bundesweiter Qualitätsstandards zur Weiterentwicklung des Schulsports" sowie Weiterentwicklung sportbezogener Forschung sollten Kernbestandteile des Gesetzes werden, wird gefordert. Rein pragmatisch sollte es zu einer "Herstellung von Transparenz gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber bei der Vergabe von pauschalen Fördermitteln und deren Verwendung sowie Bündelung der Sportfördermittel der Bundesministerien" kommen. "Zur Gewährleistung langfristiger Planungssicherheit" sollten in einem Sportfördergesetz die Grundzüge der Sportförderung verankert werden, wird in dem Antrag ausgeführt. "Damit würde Verbindlichkeit geschaffen und die Förderung von Sportangeboten sowie die Verbesserung der Sportinfrastruktur auf eine parlamentarische Grundlage gestellt werden."

Der Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses, Dr. Peter Danckert (SPD), machte deutlich, aus seiner persönlichen Sicht sei der Feststellungsteil des Antrags "weitgehend okay". Bevor es jedoch ein Sportförderungsgesetz geben könne, müssten dafür die verfassungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Dr. Danckert: "Insofern müssen wir erst dafür sorgen, dass Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wird. Dann müssen wir die Kompetenz des Bundes für bestimmte Sportmaßnahmen festschreiben. Dann ist auch ein Sportförderungsgesetz möglich. Das ist die richtige Reihenfolge."


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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 25 / 17. Juni 2008, DOKUMENTATION II
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
Herausgeber: Deutscher Olympischer Sportbund
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2008