Schattenblick →INFOPOOL →SPORT → FAKTEN

POLITIK/302: Umgang mit ehemals in das DDR-Doping verstrickten Trainern (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 4 / 20. Januar 2009
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

Die Vergangenheit ist nicht abgeschlossen
Wie soll mit ehemals in das DDR-Doping verstrickten Trainern umgegangen werden?

Von Prof. Dr. Helmut Digel (Universität Tübingen)


Für die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland öffnete sich mit dem Fall der Mauer der Vorhang zu einer Gesellschaft, in der nahezu vierzig Jahre eine Tragödie stattgefunden hat. Es wurde der Blick auf eine Diktatur geöffnet, die äußerst schillernde Züge aufwies. Vieles erschien dem Betrachter unverständlich, Zusammenhänge konnten nicht nach vollzogen werden, Verantwortlichkeiten waren in dieser Diktatur anders geregelt als in einer offenen Gesellschaft, und viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR hatten sich mit ihrem politischen System in einem Umfang arrangiert, wie es von Beobachtern von außen kaum nachvollziehbar ist.

Irritationen waren deshalb die Folge, und sie sind bis heute noch nicht überwunden. Manches wurde zwischenzeitlich offen gelegt, vieles ist auch nun für die Bürgerinnen und Bürger in den alten Ländern verständlicher und nachvollziehbarer geworden, manches kann auch gewürdigt werden, anderes kann leichten Herzens entschuldigt sein. Harmlos war die DDR-Diktatur jedoch gewiss nicht. Tausende von politisch Verfolgten halten ihr deshalb bis heute den Spiegel vor. Vorschnelle Urteile über Schuld und Unschuld, über Verantwortung und Verantwortungslosigkeit verbieten sich jedoch. Denn noch immer besteht die große Gefahr, dass unwissend Urteile gefällt werden und Vorurteile weiter getragen werden. Vorschnelle und dumme Äußerungen können Verletzungen, ja auch Gräben hervorrufen, die leider auch nach wie vor bestehen. All dies gilt für unsere Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, es gilt aber auch für den Bereich der Kirchen, für die wirtschaftliche Zusammenarbeit, für die Wissenschaft, für die Gewerkschaften und aus naheliegenden Gründen selbstverständlich auch für den Sport.

Seit der Vereinigung sind mittlerweile zwanzig Jahre vergangen, und aus verständlichen Gründen ist die Diskussion über Schuld und Unschuld und eine sorgfältige Aufarbeitung der Vergangenheit nach wie vor eine Herausforderung für die deutsche Gesellschaft und für die Sportorganisationen gleichermaßen. Im Sport wird diese Diskussion in regelmäßigen Abständen, meistens ausgelöst durch Pressepublikationen aus Anlass sportlicher Großereignisse, geführt. Die Diskussionen zeichnen sich durch Redundanz aus. Doch das Wiederholen kann durchaus wünschenswert sein, wenn zu viele bereit sind, das was bereits einmal öffentlich war, zu schnell zu vergessen. Funktionären, Trainern, Betreuern und immer seltener den Athleten der ehemaligen DDR werden dabei Vorwürfe gemacht, die zum einen auf deren mögliche Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit zielen, zum anderen geht es dabei um den systematischen Dopingmissbrauch in der ehemaligen DDR, in den die meisten heute noch aktiven Trainer, die ihre Ausbildung und ihren Beruf im System der DDR erlernt und ausgeübt haben, in direkter oder indirekter Weise eingebunden gewesen sind. Neue Erkenntnisse sind durch die derzeit stattfindende Diskussion dabei kaum zu erwarten. Dank der Verdienste von Prof. Franke und Frau Berendonk und weiterer wissenschaftlicher Arbeiten wurde ein Einblick in das System des Dopings der ehemaligen DDR gewährleistet, das eine eigene Sprache spricht. Für das menschenverachtende System der DDR waren nicht einmal Kinder schützenswert. Ohne Wissen der Kinder und ihrer Eltern wurden ihnen Medikamente zur Steigerung der sportlichen Leistung verabreicht. Hierbei wurden wissentlich Körperverletzungen in Kauf genommen. Fast sämtliche olympische Athleten wurden in ein System der systematischen Leistungsmanipulation eingebunden. Sportliche Spitzenleistung wurde auf der Grundlage eines sorgfältigen wissenschaftlichen Kalküls erreicht. Die Parteispitzen, an der Spitze der Staatspräsident der DDR und die Parteivorsitzenden, die Präsidenten des Deutschen Turn- und Sportbundes, die Präsidenten der olympischen Fachverbände, deren Präsidien, die Cheftrainer, Trainer, Sportdirektoren und allen voran Ärzte, Sportmediziner und Trainingswissenschaftler, nicht zuletzt aber auch die Athleten selbst haben dabei direkt oder indirekt Schuld auf sich geladen. Sie haben dabei systematisch das Prinzip des Fair Play verletzt, zu dem das Verbot des Dopingbetrugs und der Leistungsmanipulation grundlegend gehören. Internationale Wettkämpfe wurden auf diese Weise zu einer Farce. Zu Recht fühlen sich alle Konkurrenten, die in sauberer Weise ihren Hochleistungssport betrieben haben, durch ihre ehemaligen Konkurrenten betrogen. Dabei ist es eher eine nachgeordnete Frage, ob die manipulierten Athleten der ehemaligen DDR wissend oder unwissend an diesem Betrug beteiligt waren.

All dies ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Bekannt ist auch, dass viele westliche Funktionäre und Verantwortliche im Sport diese Betrugssituation nur mit einem Augenzwinkern betrachtet haben. An einer wirklichen Aufarbeitung des Betruges, der ja nicht nur in der DDR, sondern in vergleichbarer Weise in der alten Bundesrepublik angetroffen werden konnte, war kaum jemand wirklich interessiert. Versuche zur Aufarbeitung hat es wohl mehrfach gegeben. Doch keiner dieser Versuche wurde konsequent zu Ende geführt. Vor allem war keine dieser Bemühungen darauf angelegt, dass man dann, wenn man die entsprechende Aufarbeitung geleistet hat, eine Perspektive für einen Neuanfang gefunden worden wäre, an dem sich möglichst alle beteiligen können. Nicht zuletzt wegen dieser Versäumnisse hat die Diskussion über den Dopingbetrug der ehemaligen DDR den Charakter einer "unendlichen Geschichte". Dabei muss in Betracht gezogen werden, dass die Frage der Beschäftigung von Personen, die mehr oder weniger in das DDR-System eingebunden waren, in den politischen Parteien, in den Medien, in der Verwaltung, in der Justiz und im Bildungssystem offensichtlich kein besonderes Thema mehr ist.

Angesichts der aktuellen Diskussion über DDR-Trainer, aber auch angesichts der Diskussionen, die in den vergangenen zwanzig Jahren in Bezug auf diese Thematik geführt wurden, stellt sich nun die Frage, wie man diese "unendliche Geschichte" zu einem Ende bringen kann. Es stellt sich vor allem die Frage, wie von den Organisationen des Sports die Menschen, die in der ehemaligen DDR groß geworden sind, dabei Verantwortung im Sport übernommen hatten und nunmehr im deutschen Sport gerne mitarbeiten möchten, zu behandeln sind. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass eine Dauerbeschäftigung, um die es ja in der Regel geht, für Trainer und Experten der ehemaligen DDR möglich ist?

Eine kleine Minderheit in unserer Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass jemand, der schwere Schuld auf sich geladen hat, keinen Anspruch auf eine Rückkehr in die Gesellschaft hat. Eine große Mehrheit vertritt die Auffassung, dass nach einer angemessenen Strafe, einer entsprechenden Resozialisierung und bei einem Eingeständnis der Schuld eine Rückkehr in die Gesellschaft möglich ist. Eine dritte Gruppe vertritt eine ähnliche Auffassung, glaubt jedoch, dass ein Schuldeingeständnis nicht notwendige Voraussetzung sein muss, um in die Gesellschaft nach entsprechender Bewährung resozialisiert zu werden.

Die Fälle der ehemaligen DDR Trainer, die in diesen Tagen diskutiert werden, sind jedoch schwieriger. Sie haben in der Regel Schuld durch ihre Tätigkeit im Hochleistungssport der ehemaligen DDR auf sich geladen, und sie haben weitere Schuld auf sich geladen, weil sie unmittelbar nach der Wende bei den seinerzeit durchgeführten Befragungen leugneten, in das Dopingsystem der ehemaligen DDR eingebunden gewesen zu sein. Den meisten fiel es offensichtlich schwer, ihre Lüge zu korrigieren. Bei allen späteren Befragungen, das gilt auch für die von ihnen abverlangte Ehrenerklärung vor den Peking-Spielen, die vor dem Hintergrund der offen gelegten DDR Geschichte lediglich den Charakter eines Alibis für die verantwortlichen Verbände haben konnte, wurden diese Trainer immer wieder erneut von ihrer Schuld eingeholt. Eine Strafe für ihre Taten haben die Betroffenen bis heute jedoch noch nicht verbüßt, sie sind vielmehr ohne jede Unterbrechung vom alten System in das neue System übergewechselt und haben somit meist gar keine oder nur geringe Nachteile durch ihre Taten aus der Vergangenheit in Kauf nehmen müssen. Wie man der Gerechtigkeit durch das Recht in dieser Situation zu ihrem Recht verhelfen kann, ist eine schwierige Frage. Weder eine Amnestie scheint dabei der angemessene Weg, noch wäre zu empfehlen, dass man ohne eine grundsätzliche Entscheidung einfach so weiter macht wie bisher. Es stellt sich somit die Frage, unter welchen Bedingungen verzeihen möglich sein könnte.

Für mich ist es dabei wichtig, dass man zwei Güter einer besonderen Abwägung unterwirft. Wie wichtig ist das Eingeständnis einer Schuld und wie wichtig ist eine überprüfbare Bewährungszeit, um zu der Entscheidung zu gelangen, dass jemand auch zukünftig zum hauptamtlichen Personal des deutschen Sports gehören darf.

Ich habe mich als verantwortlicher Funktionär im deutschen Sport in der Zeit zwischen 1990 und 1994 mit dieser Frage zum ersten Mal auseinandersetzen müssen. Es ist mir dabei relativ leicht gefallen, jenen Funktionären, Trainern und Athleten der ehemaligen DDR zu verzeihen, die offen zu ihrer Vergangenheit sich geäußert haben, die sich zu ihrer Schuld bekannten, die in gewisser Weise indirekt um Verzeihung gebeten haben. Diese Trainer und Experten in dem Hoheitsbereich, für den ich verantwortlich war, weiter zu beschäftigen, war für mich deshalb keine besondere Gefahr. Ich sah es als meine wichtigste Aufgabe, diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine neue Chance zu eröffnen.

Ich konnte in diesen Jahren in gewissem Umfang auch Haltungen von Funktionären, Trainern und ehemaligen Athleten nachvollziehen, die sich angesichts der Konfrontation der beiden Systeme in der Zeit des Kalten Krieges weiterhin zum System der DDR bekannten. Zu akzeptieren war auch die Haltung jener Trainer, die sich entschieden hatten im neuen gesellschaftlichen System der BRD nicht mitzuwirken, weil sie die Auffassung vertraten, dass ihr altes dem neuen System überlegen sei. Einige von diesen sind ausgewandert und arbeiten in ausländischen Sportsystemen. Angesichts ihrer Vergangenheit stellen sich dabei manche neuen Fragen, die jedoch nur von deren Arbeitgebern zu beantworten sind. Eine Beschäftigung in den neuen Sportorganisationen nach der Wende war für solche Menschen keine Frage, und für meinen Verband stellte sich diesbezüglich keine Frage der Verantwortung.

Sehr viel schwieriger war die Situation bei all jenen, die sich nicht zu ihrer Schuld bekennen wollten, die sich eher als Mitläufer deklarierten. Bei vielen dieser Trainer stellte sich deshalb die Frage, unter welchen Bedingungen können Trainer, die sich bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verband befanden, aus diesem Arbeitsverhältnis entlassen werden, bzw. unter welchen Bedingungen sollten sie weiter beschäftigt werden. Hier gab es aus meiner Sicht keine Alternative, als der juristischen Expertise der so genannten Reiter-Kommission des Deutschen Sportbundes, der Evers-Kommission des Deutschen Sportbundes und der eigenen Juristen-kommission im Deutschen Leichtathletik-Verband zu folgen. Es waren daher vor allem auch arbeitsrechtliche Erwägungen, die zu bedenken waren. Unter dem Aspekt der Gerechtigkeit, unter dem Aspekt von Schuld und Unschuld konnte man mit diesem Verfahren allerdings dem Problem nur bedingt gerecht werden. Oft waren es wirtschaftliche Erwägungen, die dazu geführt haben, dass man einen Trainer weiter beschäftigte oder sich der Verband mit einer Abfindung von ihm trennte, weil sich die Verantwortlichen in den jeweiligen Präsidien der Verbände Haftungsproblemen gegenüber sahen, für deren Lösung sie keine Wege kannten.

Für mein Präsidium war es dabei vor allem wichtig, dass sich alle jene, die weiter beschäftigt wurden, auf einen gemeinsamen Anti-Dopingkampf verpflichten ließen und dass sie ihre Bereitschaft erklärten, gemeinsam mit den Trainerinnen und Trainern des Westens und gemeinsam mit dem Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes sich engagiert im Anti-Dopingkampf zu beteiligen. Es lag nun an den Trainerinnen und Trainern, sich zu bewähren, Gleiches galt für jene Verantwortlichen in den Landesverbänden, und noch wichtiger war: Es galt auch für die Athleten.

Betrachten wir aus der Sicht von heute, nach einer Zeit von fünfzehn Jahren leichtathletischer Entwicklung die Situation, so kann mit gutem Recht behauptet werden, dass die große Mehrheit der ehemaligen DDR-Trainer diese Bewährungsprobe bestanden hat. Fast alle Trainer der ehemaligen DDR haben sich durch eine fachkompetente Arbeit ausgewiesen und waren bereit, sich in den Anti-Dopingkampf des DLV einbinden zu lassen. Es gab und es gibt keine Indizien, dass sie an dem weltweit stattfindenden systematischen Dopingbetrug weiterhin beteiligt sind.

Die Dopingfälle, die im Deutschen Leichtathletik-Verband in den vergangen zwanzig Jahren angetroffen wurden, sprechen allerdings auch eine andere Sprache. Zumindest eine kleine Minderheit der Athleten, Trainer und Experten hat offensichtlich die Lektion der Vergangenheit nicht gelernt, hat die Bewährungsprobe nicht bestanden, war und ist Teil des systematischen Dopingbetruges. Dies gilt allerdings gleichermaßen für Ost und West, für Nord und Süd. Der Fall Breuer/Springstein und viele weitere überführte Fälle sprechen dabei ihre eigene Sprache. Man muss auch heute noch davon ausgehen, dass es in Deutschland Athletinnen und Athleten gibt, die zum Dopingbetrug bereit sind. Vermutlich sind sie dabei in systematische Betrugsnetze, an denen Ärzte, Pharmazeuten, Manager, Trainer und Funktionäre beteiligt sind, eingebunden und betrügen auf diese Weise ihre Gegner systematisch. Die Minderheit ist deshalb ebenso zu beachten wie die große Mehrheit, will man zu einer tragfähigen politischen Entscheidung in Bezug auf das hier diskutierte Doping-Problem zu kommen.

Für mich haben meine eigenen Beobachtungen als Funktionär im Deutschen Leichtathletik-Verband während der Wettkämpfe, bei Trainingslagern, meine Gespräche mit den verantwortlichen Trainern, meine aktive Beteiligung am System des Hochleistungssports zur Folge, dass ich einen Anstellungszeitraum von fünfzehn Jahren, in dem sich diese Trainer nichts haben weiter zu Schulden kommen lassen, besonders gewichten möchte. Zwar wäre gewiss ein Schuldeingeständnis der Betroffenen in diesen Tagen eine hilfreiche und wünschenswerte Brücke gewesen, um die notwendige politische Entscheidung herbeizuführen. Aber es stellt sich auch die Frage, welche Qualität ein derartiges Schuldgeständnis nach zwanzig Jahren überhaupt noch haben kann.

Mit populistischen Solidaritätsbekundungen zu Gunsten der ehemaligen DDR Trainer kommt man jedenfalls in dieser Sache nicht weiter. Wenig hilfreich und kaum durchdacht sind auch die Empfehlungen zur berufsständischen Selbstregulation durch die Trainer, und geradezu zynisch und unverschämt sind Beleidigungen der Opfer, die mit den Folgeschäden des Dopings ein Leben lang zu leben haben. Solche Äußerungen deuten eher darauf hin, dass es leider noch viel zu viele Athleten und Athletinnen und teilweise auch deren Trainer gibt, die die ethisch-moralischen Grundlagen des modernen Hochleistungsports nicht verstanden haben.

Dennoch muss die Frage gestellt werden, ob die Forderung nach einem Schuldeingeständnis realistisch ist? Was wäre geholfen, wenn deklarative Schuldgeständnisse erfolgen würden, deren Glaubwürdigkeit jedoch unserem Belieben überlassen würde. Ist die Forderung nach Schuldeingeständnissen nicht manchmal auch eine versteckte Form der Abrechnung? Es sollte doch möglich sein, wenn man einen Trainer über fünfzehn Jahre hat beobachten können, diesem zugestehen, dass er mit seiner Schuld lebt, ohne dass er sich öffentlich immer wieder von neuem zu rechtfertigen hat. Dabei muss man leider akzeptieren, dass es Fälle gibt, wo die Betroffenen bis heute ihrer Schuld nicht bewusst sind oder sie verdrängen.

Wägt man die beiden Güter gegeneinander ab, so könnte man zu einem Verzicht auf ein Schuldeingeständnis dann bereit sein, wenn die Betroffenen den glaubwürdigen Nachweis erbracht haben, in einem Sportsystem, das auf den Erhalt des Fair Play und der Unverletzlichkeit der Menschenwürde ausgerichtet sein muss, engagiert und aktiv mitzuarbeiten. Deshalb sollte, um es am aktuellen Beispiel praktisch zu machen, der betroffene Trainer weiter beschäftigt werden können. Die Schuld, die er sich ohne Zweifel aufgeladen hat, muss er allerdings tragen. Was dies für ihn bedeutet, entzieht sich unserer Beurteilung. Für die Verantwortlichen des deutschen Sports bedeutet dies, dass allerdings nur in der Frage der Anstellung und Beschäftigung von Verantwortlichen des ehemaligen DDR-Systems im neu geschaffenen deutschen Sportsystem eine Art Schlussstrich gezogen werden muss. Die Aufarbeitung der Vergangenheit kann und darf damit jedoch nicht beendet werden. Das von DOSB-Präsident Dr. Bach vorgeschlagene Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung des Dopingbetrugs in der ehemaligen BRD ist hierzu ein grundlegender Beitrag. In gewisser Weise kommt der Vorschlag, auf ein ausdrückliches Schuldeingeständnis zu verzichten, einer Teil-Amnestie gleich. Angesichts des langen Zeitraums von 15 Jahren, in denen sich die betroffenen Trainer nichts zu Schulden haben kommen lassen, erscheint die Strafe hoch genug zu sein, wenn die Betroffenen mit ihrer Schuld zu leben haben, massiv gegen das Fair Play-Gebot und gegen die Unverletzlichkeit der Menschenwürde verstoßen haben. Dies kann ihnen niemand abnehmen.


*


Quelle:
DOSB-Presse Nr. 4 / 20. Januar 2009, S. 15
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
Herausgeber: Deutscher Olympischer Sportbund
Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt/M.
Tel. 069/67 00-255
E-Mail: presse@dosb.de
Internet: www.dosb.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2009