Schattenblick → INFOPOOL → TIERE → TIERSCHUTZ


TIERHALTUNG/661: Kein Ausnahmeerlass mehr für das Kürzen bei Legehennen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 17. November 2015

Schnabelkürzen bei Legehennen: Deutscher Tierschutzbund begrüßt KAT-Erklärung


Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) ab dem 1.1.2016 ein Verbot des Schnabelkürzens bei Legehennen auf freiwilliger Basis begleitet. Der Verbraucher kann durch entsprechende Kennzeichnung am Verkaufsort direkt nachvollziehen, welche Eier von Tieren mit intakten Schnäbeln stammen. Legehennen wird der Schnabel gekürzt, um Federpicken und Kannibalismus zu verhindern. Doch die Ursache von Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus sind in erster Linie tierwidrige Haltungsbedingungen. Schnabelkürzen bekämpft nur ein Symptom, nicht aber die Ursachen.

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben schon länger angekündigt, den Ausnahmeerlass, mit dem das Schnabelkürzen erlaubt wird, ab dem 1.1.2017 nicht mehr zu erteilen. Einige Handelsunternehmen, u.a. REWE, LIDL und Aldi Süd, haben den Ausstieg aus dem für die Legehennen quälerischen Schnabelstutzen in den Lieferverträgen installiert. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat mit der Geflügelbranche eine Ausstiegsvereinbarung getroffen. Nun reagiert der Verein KAT und beginnt am 1.1.2016 damit, den Ausstieg konstruktiv zu begleiten, mit dem fakultativen Übergang bis 31.8.2018. Mit dem KAT-Beschluss ist damit auch klar, dass ab dem 1.9.2018 kein Ei mehr von schnabelgestutzen Legehennen als KAT-Ware im Angebot ist.

"Unser langer Kampf gegen das Schnabelstutzen kommt zum Erfolg. Wir freuen uns, dass nun auch KAT ein Datum aufnimmt und den Ausstieg damit als Kontrollsystem aktiv begleitet. Der Ausstieg ist sofort machbar, da stehen wir im Widerspruch zum KAT-Vorsitzenden Ripke, der in seiner Erklärung noch Vorbehalte formuliert. Klar muss aber auch sein, dass niemand glauben sollte, mit der Verdunkelung der Ställe sei das Problem tierschutzfreundlich gelöst. Die Schnabelfrage ist eine Systemfrage, die aber lösbar ist, wie viele Betriebe heute schon zeigen", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Was nicht passt, wird passend gemacht

Um sie "passend" für die tierschutzwidrigen Haltungssysteme zu machen, werden Tieren Zähne abgeschliffen, Schnäbel gekürzt, Schwänze oder Hörner entfernt - unter qualvollen Schmerzen. Der Deutsche Tierschutzbund kämpft daher seit Jahren gegen das Manipulieren von Tieren mit eigenen Kampagnen und Aktionen, aber auch im Vorstand von KAT.

Neben Legehennen wird auch bei Puten und Moschusenten der Schnabel gekürzt, um die Auswirkungen von Federpicken und Kannibalismus zu vermindern. Den Tieren wird ein Teil des Schnabels beispielsweise mit einem schneidbrennenden Instrument abgeschnitten. Das Schnabelkürzen soll eigentlich nur als letztes Mittel und in Einzelfällen eingesetzt werden, tatsächlich wird es aber routinemäßig erlaubt. Statt dieser Teil-Amputation des Schnabels sollte die Haltung mehr Freiraum und Beschäftigung bieten, damit die Vögel ihr natürliches Verhalten ausleben können.

*

Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 17. November 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang