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INITIATIVE/312: Gesetzliches Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung gefordert (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 20. Januar 2009

Deutscher Tierschutzbund fordert auf der Grünen Woche gesetzliches Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung


Im Rahmen der Grünen Woche findet heute eine von NEULAND, dem Verein für tiergerechte und umweltfreundliche Nutztierhaltung, organisierte Fachtagung statt. Der Titel: "Dialog Tierschutz - Praktikable Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration". Dabei werden verschiedene praxistaugliche Alternativen vorgestellt. "Die Alternativen zur qualvollen Kastration von Ferkeln ohne Betäubung sind da", stellt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, fest. "Was wir brauchen ist die längst überfällige Änderung des Tierschutzgesetzes, um das Leid von jährlich über 22 Millionen Ferkeln in Deutschland ein für alle Mal zu beenden", so Apel.

Wissenschaftlich erwiesen sei, so der Verband in Bonn, dass die Ferkelkastration ohne Betäubung einen vollwertigen chirurgischen Eingriff darstelle. Dieser sei mit sehr großen Schmerzen für das Tier verbunden. Darauf habe inzwischen auch die europäische Gesetzgebung reagiert. Demnach ist die betäubungslose Ferkelkastration ab dem Jahr 2012 in allen biologisch wirtschaftenden Betrieben innerhalb der EU verboten. "Diese Tierqual muss verboten werden und zwar egal bei welcher Haltungsform - ob Bio oder konventionell", betont Apel. Die Tierschützer fordern die Bundesregierung, die für Tierschutz zuständige Bundesministerin Ilse Aigner und ihre Länderkollegen auf, das Tierschutzgesetz zu ändern.

NEULAND beweise in der praktischen Umsetzung, dass Alternativen vorhanden seien. Auf NEULAND-Betrieben werden alle Ferkel mit dem modernen Narkosegas Isofluran kurzzeitig betäubt. Die Tiere schlafen während des Eingriffs und spüren während der Kastration keinerlei Schmerzen. Um den Wundschmerz nach dem Eingriff zu mildern, erhalten sie zusätzlich ein Schmerzmittel.

Die alleinige Gabe eines Schmerzmittels, so wie es die Politik und der Handel befürworten, sei allenfalls ein erster Schritt. Das Schmerzmittel wirkt ausschließlich schmerzmildernd auf den Wundschmerz, der nach der Kastration auftritt. Die Schmerzmittelgabe habe keinerlei Einfluss auf den starken Schmerz, der während der Kastration entstehe, so die Tierschützer. Hierzu sei eine Betäubung notwendig.

Außer der von NEULAND praktizierten Methode gäbe es auch andere tierschutzkonforme und praxistaugliche Methoden. Zu nennen seien da die Impfung gegen den Ebergeruch (Immunokastration) und die Injektionsnarkose mit Ketamin. Die Ebermast, also der vollständige Verzicht auf die Kastration, stellt für die Tierschützer ein mittelfristiges Tierschutzziel dar. Hierzu gäbe es zwar noch Forschungsbedarf, um geruchsbelastetes Fleisch (sogenannter Ebergeruch), welches nur bei unkastrierten Schweinen auftritt, herauszufinden.

Der Deutsche Tierschutzbund ruft Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Stimmen unter www.ferkelprotest.de abzugeben und für die Änderung des Tierschutzgesetzes zu stimmen.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 20. Januar 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2009