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MELDUNG/049: Tierschützer appellieren an Muslime - zum Opferfest kein Schlachten ohne Betäubung (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 16. November 2010

Tierschützer appellieren an Muslime: Auch zum Opferfest: Kein Schlachten ohne Betäubung


Der Deutsche Tierschutzbund appelliert anlässlich des heute beginnenden dreitägigen islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) an die muslimischen Mitbürger und Mitbürgerinnen, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten. Die Möglichkeiten sind vorhanden: Viele gläubige Muslime setzen seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, ohne mit ihrem Glauben in Konflikt zu geraten. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt dagegen jedes Schlachten ohne vorherige Betäubung (Schächten) strikt ab, da es mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für die Tiere verbunden ist. Zudem sei das betäubungslose Schlachten grundsätzlich verboten, stellt der Tierschutzbund klar.

Ausnahmeregelungen zum Schächten sind an strenge Genehmigungsverfahren sowie strikte Auflagen geknüpft. In den letzten Jahren seien erfreulicherweise in den meisten Bundesländern überhaupt keine Anträge auf eine solche Ausnahmegenehmigung mehr gestellt worden - auch nicht anlässlich des Opferfestes, so die Tierschützer. In einigen Gebieten würden aber noch Anträge gestellt und teils auch genehmigt.

"Bei allem Respekt vor Religion und religiösen Bräuchen, das betäubungslose Schlachten ist aus Sicht des Tierschutzes Tierquälerei! Die Elektrokurzzeitbetäubung ist eine adäquate und vielseitig akzeptierte Methode, die der Religionsfreiheit und dem Tierschutz Rechnung trägt", konstatiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Vor allem aber blieben dem Tier durch eine Betäubung unnötige und grausame Qualen erspart. Für den Verband steht fest, dass jede Ausnahmeregelung für ein betäubungsloses Schlachten entfallen muss. "Dem Staatsziel Tierschutz muss Rechnung getragen werden. Wir sind zudem für jeden Dialog offen, der dazu führen kann, dass Tiere nur noch unter Betäubung geschlachtet werden", so Apel weiter.

Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass das Schächten ohne Genehmigung streng verboten ist. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden. Schon der Transport von Schafen im Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzrecht und kann geahndet werden. Der Verband fordert die zuständigen Stellen auf, mit umfassenden und strikten Kontrollen gegen das illegale Schächten vorzugehen und Vorfälle strafrechtlich zu ahnden.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 16. November 2010
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2010