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MELDUNG/220: Tierschutzbund warnt vor Aktionismus bei Geflügelpest und kritisiert die Agrarindustrie (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 17. Dezember 2014

Tierschutzbund warnt vor Aktionismus bei Geflügelpest und kritisiert die Agrarindustrie



In der Geflügelhochburg Niedersachsen wurde der hoch ansteckende Geflügelpest-Virus H5N8 in einer Putenmastanlage nachgewiesen. In der Folge wurden alle 19.000 Puten getötet. Weitere 12.000 Tiere eines Betriebes, der mit dem betroffenen Betrieb in Kontakt stand, sowie alle Geflügeltiere in einem Umkreis von einem Kilometer um den Seuchenbetrieb - laut Medienberichten bis zu 100.000 Tiere - sollen ebenfalls gekeult werden. Da Geflügel heutzutage in riesigen Beständen gehalten wird, sind die Auswirkungen von Tierseuchenausbrüchen immer dramatischer. Besonders in Regionen mit sehr hoher Tier- und Betriebsdichte, wie in Cloppenburg und anderen Landkreisen Niedersachsens, ist das Risiko der Virusverbreitung erhöht. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt jedoch die vorsorgliche Tötung gesunder Tiere vehement ab. Statt solcher Panikaktionen müssen die Landwirte zu noch strikterer Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen angehalten werden. Die Tötung darf nur als letzte Maßnahme im Falle des Nachweises der Infektion erfolgen.

"Die Konsequenzen der Geflügelpest sind in industriellen Tierhaltungen fataler als in kleinen Beständen: Durch die hohe Tierzahl können sich Erreger auf mehr Tiere ausbreiten. Von Tötungsmaßnahmen sind folglich deutlich mehr Tiere betroffen. Eine hohe Betriebsdichte wie in Niedersachsen, wo rund 100 Mio. Geflügeltiere gehalten werden, verschärft die Situation zusätzlich. Personen- und Transportverkehr zwischen den Betrieben stellen ein hohes Risiko für eine Virusübertragung dar. Die Tötung zig tausender Tiere ist letztlich eine Folge der aus dem Ruder gelaufenen Agrarindustrie: immer mehr Tiere auf immer engerem Raum in immer größeren Ställen. Die Dimension einer Seuche lässt sich so nicht mehr eingrenzen", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die vorbeugende Tötung nicht nachweislich infizierter Tiere ab. Nach Ansicht des Verbandes sollten vorerst Maßnahmen wie ein Verbot des Tierverkehrs sowie des Transports von Geflügelprodukten und -mist, verschärfte Hygienemaßnahmen und unter Umständen eine Schutzimpfung angeordnet werden, bis sicher ist, ob eine Infektion erfolgte oder nicht. Eine Stallpflicht kann in Risikogebieten vorübergehend angeordnet werden, falls keine tierschutzrelevanten Probleme bei den Tieren entstehen. Impfungen gegen die Klassische Geflügelpest sind grundsätzlich verboten, da sie keinen 100%igen Schutz bieten, können jedoch im Einzelfall von der Behörde angeordnet werden. In Risikogebieten können Impfungen eine sinnvolle Maßnahme zur Eindämmung der Seuche sein, jedoch besteht durch das gesetzliche Impfverbot zu wenig Anreiz für die Entwicklung neuer, wirksamer Impfstoffe.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 17. Dezember 2014
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2014