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POLITIK/473: Importverbot für Hunde- und Katzenfelle (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung vom 13. August 2008

Ursula Heinen:
Importverbot für Hunde- und Katzenfelle klares Bekenntnis für mehr Tierschutz


"Heute wurde die Gegenäußerung zum Katzen- und Hundefelleinfuhrverbotsgesetz durch das Bundeskabinett beschlossen. Das bereits im Mai 2008 vom Bundeskabinett gebilligte Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz ist ein klares Bekenntnis zum Tierschutz in der Europäischen Union" betonte Ursula Heinen, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. "Wir haben uns vor und während der deutschen Ratspräsidentschaft nachdrücklich für eine deutliche Positionierung gegen diese grausamen tierquälerischen Methoden eingesetzt".

In den vergangenen Jahren wurden hauptsächlich aus asiatischen Ländern Hunde- und Katzenfelle auch in Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt. Dies ist nun ab dem 31. Dezember 2008 untersagt. Mit der noch unter deutscher Ratspräsidentschaft beschlossenen EG-Verordnung besteht ab diesem Datum in der Europäischen Union ein Verbot des Inverkehrbringens, der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten.

Mit der heute verabschiedeten Gegenäußerung ist ein wichtiger Schritt für das pünktliche Inkrafttreten des Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes zum 31. Dezember 2008 gemacht. Mit dem Gesetz soll die nationale Durchführung der gemeinschaftlichen Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellengemäß der EG-Verordnung geregelt werden. Im Einzelnen geht es dabei um Kontroll- und Vollzugsregelungen sowie die Festlegung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 126 vom 13. August 2008
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2008