Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/485: Sachsen sagt Nein zur Tierschutz-Verbandsklage (MfT)


Gemeinsame Pressemitteilung
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Tierschutzverein Dresden - Menschen für Tierrechte e.V. - 12. November 2008

Sachsen sagt Nein zur Tierschutz-Verbandsklage


Der Sächsische Landtag hat heute mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage abgelehnt. Bündnis 90/Die Grünen hatten einen entsprechenden Antrag eingebracht. Weder juristische Argumente noch die Petition von 4000 Bürgerinnen und Bürgern Sachsens haben insbesondere die CDU überzeugt, anerkannte Tierschutzorganisationen mit dem Klagerecht auszustatten. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Landesverband Tierschutzverein Dresden - Menschen für Tierrechte sind enttäuscht.

"Die CDU hat sich für die Tiernutzer und gegen den Tierschutz entschieden", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. "Der CDU gefällt es offensichtlich, dass Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen durch alle Instanzen vor Gericht klagen können, während umgekehrt eine gerichtliche Überprüfung auf Einhaltung geltender Tierschutzbestimmungen nicht gewollt wird. Eine solche Überprüfung von Rechtsvorschriften ist aber ein Grundelement im Rechtsstaat und es gibt keinen Grund, dem Tierschutz das Klagerecht zu verweigern."

Als "bitter" erachten die Verbände, dass der Koalitionspartner SPD die CDU in ihrem undemokratischen Votum unterstützt hat. Die Haltung der FDP sei wie ein Fähnlein im Wind: sie stimmt gegen die Tierschutz-Verbandsklage und bringt gleichzeitig einen Antrag "Tierschutz in Sachsen aufwerten" (Drs. 4/13698) ein, der am Freitag im Landtag behandelt wird. Erfreulich hingegen sei, dass die Linksfraktion den Grünen-Antrag auf Einführung des Klagerechts mitgetragen hat. "Tiere brauchen einen Anwalt und keine politischen Eitelkeiten. Deshalb lassen wir nicht locker, denn die juristischen Argumente sind auf unserer Seite", sagt Elisabeth Adam, Vorsitzende des Landesverbandes Tierschutzverein Dresden - Menschen für Tierrechte. Die Verbände wollen die Tierschutz-Verbandsklage nun im Landtagswahlkampf 2009 thematisieren.

Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden vor Gericht zu klagen, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können Tierschutzorganisationen bei Verstößen gegen den Tierschutz lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die aber regelmäßig eingestellt werden. Bremen hat im vergangenen Jahr als erstes Bundesland die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt. Allgemein hat sich das Verbandsklagerecht schon im Naturschutzrecht, Behindertenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht bewährt.


*


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.


*


Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 12. November 2008
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05207/92 92 63
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2008