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POLITIK/497: Entschließungsantrag in Bundesrat - Regelungen zur Kaninchenhaltung überfällig (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 5. März 2009

Überfällig: Regelungen zur Kaninchenhaltung - morgen Entschließungsantrag im Bundesrat


Jedes Jahr werden circa 30 Millionen Kaninchen in Deutschland verzehrt. Doch für die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken gibt es derzeit keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Die typische Haltung der Mastkaninchen ist mit der von Legehennen in Käfigbatterien vergleichbar. Morgen entscheidet der Bundesrat über einen Entschließungsantrag, den die Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen vorgelegt haben. Demnach soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene zeitnah tierschutzgerechte Vorschriften für die Kaninchenzucht beschlossen werden. Gelinge dies nicht, müsse sie zumindest in Deutschland für einen verbesserten Schutz der Tiere sorgen. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Initiative. Zugleich betont der Verband, dass die Bundesregierung unabhängig von den Entwicklungen auf europäischer Ebene gefordert bleibe ihrer Ankündigung nachzukommen, deutsche Mindestanforderungen zu erlassen. Nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) sei nach Abschluss laufender Forschungsarbeiten im April geplant, einen Entwurf zur Änderung der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erarbeiten. Damit sollen verbindliche Bestimmungen für die Haltung von Kaninchen eingeführt werden.

"Das Leben der Kaninchen hat mit der Idylle von glücklich hoppelnden Tieren nichts zu tun. Die Bundesregierung darf nicht zögern. Deutschland muss eine Vorreiterrolle einnehmen und darüber hinaus Druck auf EU-Ebene ausüben, um die Tierqual europaweit zu beenden", fordert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

In der Mastkaninchenhaltung sind die Tiere - ähnlich wie Legehennen in Käfigbatterien - in engen Drahtgitterkäfigen eingepfercht, in denen sie aller artgerechten Verhaltensweisen beraubt sind. "Hoppeln" und "Männchen machen" sind den bewegungsfreudigen Tieren nicht möglich. Die Folge: Die Tiere werden krank. Sie leiden oft unter schmerzhaften Geschwüren an den Pfoten, Gelenksproblemen und Skelettdeformationen sowie Verhaltensstörungen wie Gitternagen und endloses Kreisen um die eigene Achse. Aus Tierschutzsicht muss die Haltung von Kaninchen in Käfigen dringend verboten werden. Dem artgemäßen Verhalten der Tiere muss endlich Rechnung getragen und mehr Platz, Rückzugsbereiche, Einstreu, Nagematerial und strukturiertes Futter zur Verfügung gestellt werden.

Obwohl die Produktion von Kaninchenfleisch in Europa kontinuierlich ansteigt, gibt es weder in Deutschland noch in Europa rechtliche Vorgaben, welche die Haltung von Kaninchen detailliert regeln. Im Rahmen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hatte der Europarat bereits 1998 einen ersten Entwurf für eine Empfehlung zur Kaninchenhaltung vorgelegt. Seitdem wird vergeblich auf einen Abschluss gewartet. Doch unabhängig davon bleibt die Forderung nach strengen verbindlichen Bestimmungen für Deutschland.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 5. März 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2009