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POLITIK/649: Vor zehn Jahren wurde der Tierschutz im deutschen Grundgesetz verankert (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 135 vom 15.05.12

Aigner: "Wir sind dem Wohl der Tiere verpflichtet"
Vor zehn Jahren wurde der Tierschutz im deutschen Grundgesetz verankert - Bundeslandwirtschaftsministerin würdigt Jubiläum der Verfassungsänderung



Vor zehn Jahren hat der Gesetzgeber den Schutz der Tiere im Grundgesetz verankert. Damit war die Bundesrepublik 2002 der erste EU-Mitgliedstaat, der den Tierschutz in seine Verfassung aufgenommen hat. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner würdigte das historische Datum als wichtige Zäsur: "Der Schutz der Tiere ist ein hohes Gut. Tierschutz als Staatsziel zu verankern, war eine wichtige Weichenstellung, die die Entscheidungsfindung geprägt hat. Seither müssen Politik, Verwaltungsbehörden und Gerichte bei der Anwendung des geltenden Rechts immer auch den Schutz der Tiere beachten - auch im Verhältnis zu anderen verfassungsrechtlich hochrangig geschützten Gütern wie zum Beispiel der Kunst- oder Forschungsfreiheit", sagte Aigner am Dienstag in Berlin.

Mit der Verfassungsänderung, die am 17. Mai 2002 vom Deutschen Bundestag mit überwältigender Mehrheit beschlossen worden war, habe ein Umdenken und eine Neuausrichtung in der Gesellschaft eingesetzt: "Heute ist das Tierwohl eine wichtige Messlatte für ethisches Handeln und wirtschaftliche Entscheidungen ", betonte Aigner. Einer Allensbach-Umfrage zufolge erwarten 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher von der deutschen Landwirtschaft, dass Tiere artgerecht gehalten werden. Zugleich vermuten aber fast zwei Drittel der Befragten, dass es bei der Tierhaltung Missstände gibt. Aigner betonte, die Landwirtschaft in Deutschland sei vorbildlich beim Tierschutz und setze international hohe Maßstäbe. "Wir sind dem Wohl der Tiere verpflichtet. Dies immer wieder deutlich zu machen, da sind auch unsere Bäuerinnen und Bauern gefragt. Sie selbst sind die besten Botschafter für eine Tierhaltung, die das Tierwohl in den Vordergrund rückt. Wir brauchen aber noch mehr Transparenz. Ich denke zum Beispiel an den "Tag des offenen Hofes" und das Prinzip der "offenen Stalltür". Diesen erfolgreichen Weg, die Verbraucher stärker einzubinden und zu informieren, sollte die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft weiter gehen", sagte Aigner.

Wer Tiere hält, müsse sich mehr denn je mit den Erwartungen einer kritischen Öffentlichkeit auseinandersetzen. Dies ist auch eine Erkenntnis aus dem breiten gesellschaftlichen Dialog, den das Bundeslandwirtschaftsministerium im vergangenen Jahr zur Rolle der Landwirtschaft in der heutigen Gesellschaft gestartet hatte. Im Ergebnis hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner im Vorfeld der Grünen Woche 2012 die "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" vorgestellt und damit unter anderem verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht, um die Tierhaltung in Deutschland weiter zu verbessern. So sollen in Zukunft nur noch besondere Aufwendungen für den Tierschutz über das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Programm "Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK)" gefördert werden. "Auf diese Weise unterstützen wir den Tierschutz über eine gezielte Förderpolitik", sagte Aigner. Zudem verwies sie auf die geplante Reform des Baurechts. So soll der Bau großer gewerblicher Tiermastanlagen künftig begrenzt werden.

Bis heute nimmt Deutschland in Europa eine Spitzenstellung beim Tierschutz ein und ist immer wieder Motor für weitere Verbesserungen. "Auf europäischer Ebene treiben wir ein EU-Tierwohllabel voran. Zugleich fördern wir ein nationales Projekt für eine zuverlässige Kennzeichnung von Produkten, die aus einer tiergerechten Haltung stammten", sagte Aigner. Für 89 Prozent der Verbraucher ist es wichtig, dass Lebensmittel aus tiergerechter Haltung stammen. Diesen Trend unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit den Erzeugern und den Verarbeitern. "Tierschutz geht alle an. Aber nur mit einer zuverlässigen Kennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrer Marktmacht Gebrauch machen und sind auch bereit, mehr Geld für das Tierwohl auszugeben", sagte Aigner.

Die Bundesministerin forderte die EU auf, die hohen Tierschutzstandards in der gesamten Union durchzusetzen: Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass in allen Mitgliedstaaten der EU gleich strenge Regeln gelten, wenn es um das Wohl der Tiere geht. In Kürze wird das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Novelle des Tierschutzgesetzes ins Kabinett einbringen. Geplant sind zahlreiche Verbesserungen im Bereich der gewerblichen Tierhaltung sowie der Versuchstiere. So soll das Gesetz den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln festlegen. Die Ausnahmeregelung für den Schenkelbrand bei Pferden soll entfallen. Darüber hinaus wird das Bundeslandwirtschaftsministerium das bestehende Qualzuchtverbot neu formulieren und damit wirksamer gestalten. In diesem Zusammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen geplant.

Deutlich verbessert wird im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auch der Schutz von Versuchstieren. Erstmals sind gesonderte Regelungen für die Verwendung von Affen vorgesehen. Einschränkungen bei der Haltung von Wildtieren im Zirkus sind ebenfalls geplant. Darüber hinaus erhalten die Landesbehörden die Möglichkeit, regional die unkontrollierte Fortpflanzung von herrenlosen Katzen einzuschränken. Der Gesetzentwurf wird demnächst im Bundeskabinett beschlossen, das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Weitere Vorhaben, darunter zum Beispiel die Haltungsvorschriften für Mastkaninchen, befinden sich ebenfalls auf dem Weg.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 135 vom 15.05.12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2012