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POLITIK/684: Bundestagswahl 2013 - Die Tiere brauchen einen Wechsel! (tierrechte)


tierrechte 1.13 - Nr. 62, März 2013
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Bundestagswahl 2013:
Die Tiere brauchen einen Wechsel!

Von Christiane Baumgartl-Simons



Die Zeiten mahnenden Fingerhebens sind vorbei. Wir legen die Finger in die Wunden, denn am 22. September haben Sie wieder die Wahl


Schon 2009 verkündete der Koalitionsvertrag, dass CDU, CSU und FDP es sich lieber auf dem Rücken der Tiere bequem machen, statt sich für sie abzubuckeln! Schwarz-Gelb hat auch in der zweiten Legislatur ihre Machtverhältnisse genutzt, um eine Vorwärtsentwicklung des Tierschutzes auszubremsen. Davon zeugen insbesondere die Abermillionen Tiere in der Landwirtschaft, die ihr kurzes Leben unverändert unter erbärmlichsten Bedingungen fristen müssen. Ihnen versagte das Merkel-Rösler-Regime jegliche Leidensersparnis, obwohl sich gerade hier etliche Gelegenheiten geboten haben (siehe hierzu auch Seite 7 der Printausgabe). Doch Christ- und Freie Demokraten lassen keinen Zweifel an ihrer Werteordnung aufkommen: Der Schutz der Tiere hat sich der Wirtschaftlichkeit und den merkantilen Interessen unterzuordnen und darf keinesfalls in Konkurrenz zu ihnen treten. Aber genau dieses Konkurrieren der Interessen ermöglicht und verlangt das Staatsziel Tierschutz. Unser Bundesverband hat von 1989 bis 2002 erfolgreich inhaltliche und politische Kernarbeit für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz geleistet. Das Staatsziel Tierschutz ist kein Zierrat unseres Grundgesetzes, sondern eine knallharte Leistungsverpflichtung - in erster Linie für den Gesetzgeber und somit die Politik. Spätestens mit dem Staatsziel Tierschutz wäre die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene fällig gewesen, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen per Gericht überprüfen lassen zu können. Denn unser Grundgesetz legt von Anfang an fest (Mai 1949), dass in unserer Demokratie jeder jegliches Handeln, also auch tierschutzrechtliches Handeln, von Gerichten überprüfen lassen kann! Doch ausgerechnet dem Tierschutz verwehren CDU, CSU und FDP das Klagerecht, während sie es dem Tiernutzer in vollem Umfang zugestehen. Einzig die Landes-CDU des Saarlandes mit der Landesvorsitzenden und Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer bekennt sich zur Tierschutz-Verbandsklage.

Auch bei der nicht weniger großen politischen Verantwortung, den Rückgang der Tierversuche durch tierversuchsfreie Verfahren zielstrebig zu verfolgen, haben CDU, CSU und FDP keinen Leistungswillen und keine Erfolge vorzuweisen. Jüngstes Beispiel ist die Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht. Dabei fallen Christ- und Freie Demokraten dem Tierschutz gleich dreifach in den Rücken, weil sie das Schutzniveau der Richtlinie sowie des Tierschutzgesetzes unterschreiten und zudem die Spielräume der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht für mehr Tierschutz ausschöpfen (siehe hierzu Seite 6 der Printausgabe). Hier sei angemerkt, dass auch SPD, Grüne und Linke bisher keine Programme zur Reduktion der Tierversuche und Förderung tierversuchfreier Verfahren vorweisen. Parteien, die zur Bundestagswahl antreten, müssen leistungsstarke Förderkonzepte für tierversuchsfreie Verfahren und zur Reduktion der Tierversuche vorweisen können. Reine Absichtsbekundungen reichen nicht mehr aus.

Noch ist der 22. September fern, und die Wahlprogramme der Parteien werden vermutlich erst ab Juni vorliegen. Doch solange wird sich der Bundesverband nicht gedulden. Schon in den nächsten Wochen wollen wir die Tierschutzpläne der Parteien ermitteln, um sie an unserem Leistungsanspruch, den wir für die kommende Legislatur für den Tierschutz aufstellen, zu bewerten. Darüber werden wir die Wählerinnen und Wähler kontinuierlich informieren. Das Internet bietet heute beste Voraussetzungen, Parteien und Kandidaten mit dem gesellschaftlichen Wertezuwachs des Tierschutzes direkt zu konfrontieren. Parteien müssen Verantwortung für den Tierschutz übernehmen, Worten müssen zwingend Taten folgen. Es darf nicht ungestraft bleiben, wenn in einer Legislatur der Tierschutz entgegen dem Bürgerwillen derart auf der Strecke bleibt, wie es der nun folgende Rückblick auf die letzte Legislatur zeigt.

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Quelle:
tierrechte 1.13 - Nr. 62/März 2013, S. 5
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2013