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POLITIK/733: Eckpunkte für neues Gefahrtiergesetz in Nordrhein-Westfalen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 22. Oktober 2014

Eckpunkte für neues Gefahrtiergesetz in Nordrhein-Westfalen - Deutscher Tierschutzbund lobt Entwurf als Fortschritt



Das Nordrhein-Westfälische Landeskabinett hat am Abend Eckpunkte für ein neues Gefahrtiergesetz verabschiedet. Der Deutsche Tierschutzbund lobt den Entwurf als erheblichen Fortschritt. Die neuen Regelungen sehen ein Haltungsverbot besonders gefährlicher Tierarten wie Giftschlangen, Großkatzen oder Panzerechsen vor. Schon bestehende Haltungen müssen gemeldet und für ihren Fortbestand bestimmte Anforderungen wie Sachkunde, sichere Unterbringung und Zuverlässigkeit erfüllt werden. Weiterhin sollen potenziell gefährliche Tiere wie Riesenschlangen, Schnappschildkröten oder Grüne Leguane zumindest anzeigepflichtig werden, damit die Landesregierung einen Eindruck erhält, wie viele Tiere dieser Arten im Land leben. Auch Halter dieser Tiere müssen entsprechende Nachweise erbringen.

"Wildtiere gehören nicht in private Hand, dort können sie oftmals nicht artgerecht gehalten werden. Häufig werden die Tiere dann ausgesetzt oder ins Tierheim gebracht", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Und weiter: "Ein Verbot der Haltung besonders gefährlicher Tiere in Deutschlands bevölkerungsreichsten Bundesland ist daher ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung." Erst kürzlich hatte eine Studie des Verbandes gezeigt, dass Tierheime in den vergangenen fünf Jahren rund 30.000 Reptilien aufnehmen mussten, darunter gefährliche Arten wie Schnappschildkröten und Riesenschlangen. Oft unterschätzen Tierhalter die Kosten, das Lebensalter und die Endgröße der Tiere. Gleichzeitig ist es viel zu leicht diese Wildtiere zu bekommen. Nordrhein-Westfalen ist Standort zahlreicher Tierbörsen. So unter anderem der größten Reptilienbörse Terraristika, die viermal jährlich in Hamm stattfindet. Dort werden zudem hoch giftige Tiere verkauft. Einige der dort gekauften Tiere haben hinterher zu Unfällen oder enormen Feuerwehreinsätzen geführt, wie die zu trauriger Berühmtheit gelangte Monokelkobra in Mühlheim. Zu Schnäppchenpreisen sind die Tiere viel zu leicht für jedermann erhältlich. Die Beliebtheit der Wildtiere wird ihr Verhängnis, denn sie leiden unter der oft nicht fachgerechten Haltung.

Gefahrtierregelungen bundesweit unterschiedlich

Bundesweit ist Nordrhein-Westfalen das neunte Bundesland, das eine Gefahrtierregelung schafft. Nur Hessen und Berlin haben bisher die Haltung besonders gefährlicher Tiere grundsätzlich untersagt. Alle anderen Bundesländer sehen hier Ausnahmeregelungen bzw. Erlaubnispflichten oder reine Genehmigungspflichten vor. "Es ist zu begrüßen, dass in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird, dass es Tierarten gibt, die für eine Haltung im Privathaushalt ungeeignet sind", so Schröder, "solange jedoch jede Regelung in jedem Bundesland unterschiedlich ist, bleibt es für die Behörden schwierig konsequent zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden." Umso wichtiger wird es, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, welche eine bundesweite Regelung des Handels und der Haltung von Wildtieren, ein Einfuhrverbot von Wildfängen und ein Verbot gewerblicher Tierbörsen vorsieht.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 22. Oktober 2014
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2014