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POLITIK/798: Deutscher Tierschutzbund fordert Ausstieg aus der Fixierung von Sauen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 28. März 2017

Agrarministerkonferenz (30./31. März)

Deutscher Tierschutzbund fordert Ausstieg aus der Fixierung von Sauen


Auf der Agrarministerkonferenz in Hannover diskutieren die Landwirtschaftsminister der Länder und des Bundes am 30. und 31. März unter anderem über die Haltung von Sauen in Kastenständen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte klar gemacht, dass die gängige Kastenstandhaltung als rechtswidrig einzustufen ist. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher die Bundesländer auf, die tierschutzwidrigen Zustände schnellstmöglich abzustellen. Gleichzeitig fordert der Verband mit dem gesetzlichen Ausstieg aus der Kastenstandhaltung eine grundlegende Änderung der Sauenhaltung.

"Die Länder sind jetzt in der Pflicht, die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten rechtswidrigen Zustände zu beenden und den Sauen in Kastenständen schnellstmöglich zu helfen", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Ein Abwarten oder längere Übergangsfristen ohne sofort greifende, flankierende Maßnahmen würden die Sauen dazu verdammen, über Jahre weiter in zu kleinen Kastenständen zu leiden." Gleichzeitig stellen die Tierschützer klar, dass die Diskussion um eine bloße Verbreiterung der Kastenstände nicht davon ablenken dürfe, dass die Fixierung im Kastenstand grundsätzlich und in allen Haltungsbereichen - im Deck- wie im Abferkelbereich - eine tierschutzwidrige Haltungsform darstellt: "Diese Zustände können nur mit einem Ausstieg aus der Kastenstandhaltung und einer entsprechenden Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung grundlegend geändert werden", sagt Schröder. Für den Umbau bestehender Betriebe brauche es gestaffelte Übergangsfristen und individuelle Umstellungspläne, die sowohl Sofortmaßnahmen für eine verbesserte Situation der Sauen als auch Zwischenschritte mit konkreten individuellen Fristen enthalten. "Bund und Länder müssen tiergerechte Stallsysteme zudem zielgerichtet subventionieren", fordert Schröder.

Kastenstandhaltung nicht rechtskonform

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2016 klar gestellt, dass die gängige Haltung von Sauen in Kastenständen gegen die Mindestbedingungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt und eine Revision des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg abgelehnt. Dieses hatte zuvor die Vorgaben der Verordnung für den Deckbereich dahingehend konkretisiert, dass es Sauen möglich sein muss, jederzeit ungehindert eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen. Demnach sind die Kastenstände in den heute üblichen Sauenhaltungen viel zu eng.

Hintergrund: Kastenstand-Haltung

Sauen werden pro Abferkelzyklus circa neun Wochen in einem Kastenstand fixiert, der außer dem Abliegen und Aufstehen keinerlei Bewegung ermöglicht. Durch die dauerhafte Fixierung werden elementare Bedürfnisse der Sau massiv unterdrückt, was zu tierschutzrelevanten Verletzungen, Erkrankungen und Verhaltensstörungen führt. Die Fixierung von Sauen im Deckbereich, nach dem Absetzen der Ferkel, dient vor allem der Arbeitserleichterung. Im Abferkelbereich wird die Nutzung des Kastenstandes dadurch begründet, dass die Sauen ihre Ferkel beim Abliegen sonst erdrücken. Dabei zeigen Erfahrungen aus alternativen Betrieben, dass diese Gefahr bei Sauen, die sich frei bewegen können, bei gutem Management nicht größer ist als bei Sauen im Kastenstand. Auch verschiedene europäische Länder machen vor, dass die Sauenhaltung ohne Fixierung problemlos funktionieren kann.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 28. März 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2017

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