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SCHLACHTEN/060: Neue EU-Schlachtverordnung tritt 2013 in Kraft (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 23.06.2009

Neue EU-Schlachtverordnung tritt 2013 in Kraft


Die EU-LandwirtschaftsministerInnen haben einem Vorschlag [1] der EU-Kommission zugestimmt, die Regelungen für das Schlachten von Tieren zu verbessern und EU-weit zu vereinheitlichen. Zuvor hatte das EU-Parlament Anfang Mai im Konsultationsverfahren über das Thema debattiert (siehe EU-News 7. Mai). Die Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt eine Richtlinie von 1993.

Die neue Verordnung soll den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung verbessern und erlässt Vorschriften für den Bau und die Ausrüstung von Schlachthöfen. Außerdem sollen neue Betäubungs- und Tötungsverfahren gefördert werden, um den Schutz der Tiere bei Massentötungen zu verbessern. In Schlachthöfen sollen künftig Standardarbeitsanweisungen gelten und Tierschutzbeauftragte benannt werden.

Die neue EU-Schlachtverordnung geht dem Deutschen Tierschutzbund aber nicht weit genug. Der Verordnungsentwurf enthalte zwar einige positive Aspekte, sei insgesamt aber nicht geeignet, für die Tiere wirklich eine Verbesserung zu erzielen. Es drohe eine Verschlechterung gegenüber dem bestehenden deutschen Recht, das selbst schon nicht zufriedenstellend sei. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert unter anderem, dass kleinere Schlachtbetriebe von der Pflicht befreit werden, einen Tierschutzbeauftragten benennen zu müssen. Denn gerade dort seien die meisten Missstände zu beobachten, so der Verband in Bonn. Darüber hinaus sei die neue Verordnung lückenhaft und ungenau. "Schlachtunternehmen erhalten auf der einen Seite große Verantwortung, die Auslegung der Verordnung bietet jedoch an vielen Stellen erheblichen Interpretationsspielraum. Gleichzeitig erschweren fehlende konkrete Vorgaben Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung", so die Tierschützer. Die neue Verordnung enthalte keine Garantie, dass Tiere vom Abladen bis zum Schlachten schonend behandelt und zuverlässig betäubt werden. Ebenso wenig verhindere sie, dass Tiere, die noch leben, in den Brühvorgang oder andere Verarbeitungsprozesse gelangen. [jg]

EU-Kommission: Themenseite Schlachtverordnung [2]
http://www.tierschutzbund.de/3589.html
http://www.tierschutzbund.de/03352.html

[1] http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/slaughter/proposal-de.pdf
[2] http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/slaughter/index_de.htm


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 23/09, 25.06.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 23.06.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2009