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TIERVERSUCH/516: Erfolg für den Tierschutz - Affenversuche erneut nicht genehmigt (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 17. November 2011

Erfolg für den Tierschutz - Affenversuche erneut nicht genehmigt


Der Bremer Tierschutzverein und der Deutsche Tierschutzbund begrüßen die Entscheidung von Senatorin Jürgens-Pieper, die Affenversuche an der Bremer Universität erneut nicht zu genehmigen. Tierschützer sehen sich in ihrem Kampf gestärkt, bei der ethischen Abwägung der Genehmigung von Tierversuchen dem Tierleid mehr Geltung zu verschaffen. Zusätzliche Bestätigung erfahren die Tierschützer durch das Gutachten des anerkannten Wissenschaftlers John Gluck, der ebenso darlegt, dass die Versuche mit erheblichem Leid für die Affen verbunden sind.

"Das Leiden der Tiere darf bei der Genehmigung von Versuchen nicht bagatellisiert und ausgeblendet werden," meint Wolfgang Apel, Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins und Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir belegen seit Jahren auf der Basis wissenschaftlicher Belastungskataloge, dass Kreiters Versuche für die Affen mit erheblichen Leiden verbunden sind, was er immer bestreitet. Unsere Auffassung wurde nun durch das Gutachten des weltbekannten Primatenfachmannes und Wissenschaftsethikers John Gluck bestätigt. Wir raten der Universität Bremen jetzt dringend, sich von diesen Tierversuchen zu verabschieden und stattdessen innovative, tierversuchsfreie Forschung voranzutreiben."

Die Auffassung eines anderen Gutachters, der Kreiters Forschung angeblich "Weltgeltung" bescheinigt, kommentiert Wolfgang Apel skeptisch. "Die Tatsache, dass die Forschung Kreiters in den vergangenen 15 Jahren keine Therapieansätze für den Menschen erbracht hat, muss jede Spekulation relativieren, sie könnte in Zukunft Nutzen bringen. Schwere Leiden von Versuchstieren können nicht mit vagen Zukunftshoffnungen und unterschiedlichsten Versprechungen gerechtfertigt werden."

Die senatorische Behörde in Bremen hatte die Fortsetzung der Affenversuche aus ethischen Gründen und unter Bezug auf das in der Verfassung festgeschriebene Staatsziel Tierschutz bereits im Jahr 2008 abgelehnt. Kreiter hatte gegen die Verweigerung geklagt und teilweise Recht bekommen. Die Stadt Bremen legte dagegen Berufung ein. Eine endgültige gerichtliche Entscheidung steht noch aus.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 17. November 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2011