Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

TIERVERSUCH/595: Biologenverband - Kritik am Hochschulzukunftsgesetz Nordrhein-Westfalen (idw)


Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e.V. - 21.03.2014

Biologenverband: Hochschulzukunftsgesetz NRW ist kein geeignetes Instrument für Tierschutzanliegen



Der Verband Biologie und Biowissenschaften in Deutschland (VBIO e. V.) und die Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS) haben in einem offenen Brief an Svenja Schulze, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), gegen die vorgesehenen Regelungen zum Tierschutz protestiert und die Streichung des Artikel 1 § 58 Abs. 6 RefE gefordert. Dieser verstößt gegen die Freiheit von Forschung und Lehre, benachteiligt Wissenschaftler aus NRW und behindert langfristig auch den Tierschutz. Es arbeitet mit Begrifflichkeiten, die nicht denen des jüngst novellierten Tierschutzgesetzes entsprechen und ist kein geeignetes Instrument für den Tierschutz.

Die vorgesehene Regelung verstößt gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre und führt zu einer unangemessenen Schlechterstellung von Wissenschaftlern aus NRW. Separate, über das Tierschutzgesetz hinausgehende Regelungen sind nicht erforderlich, da Wissenschaftler, die mit Tieren forschen und lehren, aus ethischen ebenso wie aus wissenschaftlichen Erwägungen ohnehin dem "3R-Prinzip" (Replacement, Reduction, Refinement) verpflichtet sind. "Gerade in NRW haben sich die Kollegen der Herausforderung gestellt, Curricula angepasst und neue Lehrformen entwickelt" so Prof. Rene Tolba, Präsident der GV-SOLAS. "Allerdings zeigt die Praxis ebenso wie alle fachdidaktischen Studien, dass die eigene praktische Erfahrung mit Tieren für eine umfassende Ausbildung durch bloße Präsentation oder Simulation nicht zu ersetzen ist".

Das Hochschulzukunftsgesetz maßt sich an, "die Schutzbestimmungen des Grundgesetzes für Tiere zu präzisieren", ignoriert dabei aber vollständig das neue Tierschutzgesetz und damit die Umsetzung der EU-Direktive 2010/63. Das Gegenteil ist der Fall: Während das Tierschutzgesetz den zentrale Gegenstand der Regelung (also den Begriff des Tieres im Sinne des Gesetzes) definiert, spricht das Hochschulzukunftsgesetz pauschal von "Tieren", was zum Beispiel auch basale Wirbellose einschließen würde. Die vorgesehene Regelung wird die Ausbildung von Biowissenschaftlern (und Medizinern), die mit Tieren arbeiten, behindern. Dazu gehört auch die Ausbildung von Fachwissenschaftlern (und Fachtierärzten) für Versuchstierkunde und Tierschutz, denen nach dem neuen Tierschutzgesetz eine wichtige Rolle bei Konzeption, Umsetzung und Überwachung des Tierschutzes zukommt. Sollten weniger Fachleute eine weniger hochwertige Ausbildung bekommen, so geht dies langfristig zu Lasten des Tierschutzes. "Wir appellieren daher nachdrücklich an die Ministerin, sich für die Streichung von Artikel 1 § 58 Abs. 6 des RefE Hochschulzukunftsgesetzes stark zu machen" so Prof. Wolfgang Nellen, Präsident des VBIO.

Der offene Brief von VBIO und GV-SOLAS wird ausdrücklich unterstützt von folgenden weiteren Fachgesellschaften und Institutionen: Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie, Deutsche Gesellschaft für Immunologie, Deutsche Physiologische Gesellschaft, Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie, Gesellschaft für Biologische Systematik, Gesellschaft für Entwicklungsbiologie, Gesellschaft für Genetik, Neurowissenschaftliche Gesellschaft sowie der Konferenz Biologischer Fachbereiche.

Weitere Informationen:
http://www.vbio.de/der_vbio/presse__publikationen/presseerklaerungen
- Wortlaut des offenen Briefes

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution1163

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e.V.,
Dr. Kerstin Elbing, 21.03.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2014