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ATOM/674: Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz zu Gorleben (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - Pressemitteilung, 28. Mai 2009

Zum Bericht der Frankfurter Rundschau "Schwarzbau Gorleben" erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):


Die Entscheidung, den Salzstock Gorleben im Rahmen des Bergrechts zu erkunden und mit hohem Aufwand auszubauen, ist im Vorfeld der Schachtabteufung 1986 auf politischer Ebene getroffen worden. Der Umfang des Ausbaus ist durch das Bergrecht genehmigt und wurde vom Bundesverwaltungsgericht 1990 für zulässig erklärt.

Gorleben ist ein Erkundungsbergwerk und kein Endlager für radioaktive Abfälle. Ob Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle geeignet ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Bis zu einer Eignungsaussage für Gorleben sind noch umfangreiche Arbeiten notwendig. Eine Eignungsaussage wird mit dem Planfeststellungsbeschluss im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren getroffen. Es kann sie nach derzeitigem Stand frühestens in etwa 15 Jahren geben.

Eine BfS-Stellungnahme mit den in der FR zitierten Äußerungen existiert nicht. Allerdings hat das Bundesamt für Strahlenschutz im Zusammenhang mit der Diskussion über ein Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle mehrfach festgestellt, dass die Kosten in Gorleben höher sind, als es allein für eine Erkundung im Rahmen eines solchen Verfahrens notwendig ist. Die Anlagen sind für den Fall der nachgewiesenen Eignung im Hinblick auf ihre spätere Nutzbarkeit bzw. Ausbaufähigkeit für das geplante Endlager ausgelegt worden. Dies betrifft insbesondere die beiden Schächte, die Größe der Salzhalde sowie die Größe der Außenanlage und der Gebäude. Das wurde im Übrigen auch bereits in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage am 26.06.2006 so dargestellt (Deutscher Bundestag Drucksache 16/1963).

Bei einem vergleichenden Auswahlverfahren, bei dem neben Gorleben noch weitere Standorte erkundet würden, wäre die Erkundung von alternativen Standorten deshalb mit geringerem Aufwand als in Gorleben möglich.


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Quelle:
BfS-Presseerklärung, 28.05.2009
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2009