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ENTSORGUNG/134: Umweltvorschriften bei "Bodenanfüllung" (Kreis Soest)


Kreis Soest - Pressemitteilung von Montag, 6. April 2009

Bodenanfüllung: Verbesserung oder illegale Abfallentsorgung?

Eine Nachfrage beim Kreis schafft Klarheit - Viele Umweltvorschriften zu beachten


Kreis Soest (kso.2009.04.06.137.bl). "Dafür brauche ich eine Genehmigung?" Diese überraschte Frage hört der Außendienstmitarbeiter der Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz des Kreises Soest nicht selten, wenn er im Kreisgebiet unterwegs ist. Die Landwirte, die er besucht, füllen Boden an, weil sie die Qualität und die Erträge ihrer Ackerflächen verbessern wollen. Dass sie damit Boden als Abfall verwerten und im Einzelfall dafür auch eine Genehmigung brauchen, sorgt häufig für Erstaunen.

"Bei einer Bodenanfüllung sind viele Umweltvorschriften zu beachten", stellt Beate Ludwig fest, zuständig für die Genehmigungsverfahren bei der Kreisverwaltung. Sie weist darauf hin, dass Bodenmaterial für den jeweiligen Standort geeignet sein und mindestens eine natürliche Bodenfunktion nachhaltig verbessern muss. Es darf den vorhandenen Boden nicht nachteilig verändern. Andernfalls handelt es sich um eine nicht erlaubte Abfallbeseitigung. Der Landwirt ist deshalb immer gut beraten, wenn er von seinem Lieferanten einen Nachweis über Herkunft, Qualität und Schadstofffreiheit des Bodens verlangt, zum Beispiel durch eine Bodenanalyse. Ob der Boden zum Standort passt und gleichzeitig die gewünschte Verbesserung garantiert, darüber gibt die Landwirtschaftskammer Auskunft.

"Bodenanfüllungen können das natürliche Gelände und den Wasserabfluss verändern. Der Natur- und Landschaftsschutz und die Wasserbehörde sind deshalb auch immer mit im Boot", erläutert Beate Ludwig weiter. Um Ärger, Kosten und zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt die zuständige Sachbearbeiterin, schon während der Planung das Gespräch mit der Bodenschutzbehörde zu suchen.

"Wir leisten gerne Hilfestellung und klären in der Beratung auch, ob der Landwirt für sein Vorhaben eine Genehmigung braucht oder nicht ", bietet Beate Ludwig an. Sie steht unter der Telefonnummer 02921/302218 für Fragen und Auskünfte rund um das Thema Bodenanfüllungen zur Verfügung.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 6. April 2009
Kreis Soest
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2009