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INSEKTEN/174: Tödliche Lichtfallen - Ganze Populationen können in der Stadt zusammenbrechen (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 8. Oktober 2010

Tödliche Lichtfallen


Die Tage werden kürzer, die Lampen früher angeschaltet. Künstliche Lichtquellen wie Straßenlaternen, Autoscheinwerfer, Leuchtreklame, Flutlichter auf Parkplätzen, Strahler auf Baustellen, Gewerbeflächen und Baudenkmäler erhellen unsere Städte und Gemeinden. Für nachtaktive Insekten, aber auch für Vögel, Frösche und Fledermäuse, können solche Lichtquellen zu leuchtenden Todesfallen werden. Ihr angeborenes Orientierungsvermögen kann zusammenbrechen.

"Aus Gründen des Insektenschutzes ist es höchste Zeit auf Beleuchtungsalternativen umzusteigen und die Beleuchtungsdauer zu verkürzen", fordert Diplom-Biologe Henning Willers vom BUND. Etwa 80 Prozent der in Schleswig-Holstein vorkommenden Insektenarten wie Spanner und Schwärmer sind nachtaktiv, viele davon sind in ihrem Bestand gefährdet. Nachtfalter und andere Nachtinsekten werden durch das UV-Licht besonders stark angezogen und aus ihren eigentlichen Lebensräumen heraus gelockt.

Nachtinsekten umfliegen Lampen in hektischen Spiralbahnen bis zur völligen Erschöpfung. Tiere, die mit einer Lampe kollidieren, können angesengt oder verletzt abstürzen. Andere landen schließlich im Lichtkreis der Lampe an Hauswänden, auf Büschen oder am Boden. Dort werden sie massenhaft Opfer verschiedener Nachtjäger wie Spitzmäuse, Igel, Kröten, Laufkäfer und Spinnen. Zahlreiche Tiere werden aus den nachtdunklen Grünflächen zum Licht hingelockt. Sie können sich dort weder fortpflanzen, noch Eier ablegen oder Nahrung aufnehmen. Bei Tagesanbruch werden die noch immer erstarrten Insekten von Vögeln gefressen. Ganze Insektenpopulationen können so in der Stadt in kurzer Zeit zusammenbrechen.

Der BUND empfiehlt, gerade in Siedlungsrandzonen und in privaten Gärten den Insektenschutz weitaus stärker zu berücksichtigen. Naturnahe Randbereiche sollten geringer ausgeleuchtet werden als Stadt- und Hauptverkehrszonen. Dies gilt vor allem für Parks und Grünanlagen, Kleingärten, Bahngelände, Wasserstraßen und Seeufer. Zum Schutz unserer nachtaktiven Insekten, sind Lampen mit Abblendkonstruktionen oder schwächeren Leuchten zu versehen und diese tiefer zu hängen. Flutlichtanlagen sollten nur kurz eingeschaltet werden. Quecksilberdampfhochdrucklampen mit hohem UVA-Anteil sind durch Natriumniederdrucklampen oder Leuchtmitteln mit LED-Technologie zu ersetzen oder zumindest mit Filtern für den Spektralbereich unter 450 Nm nachzurüsten.

Bei der Illumination von Straßen, Häusern und Gärten gilt: Weniger ist mehr. Gelbliches Licht ist besser als weißes. Auf Leuchtmittel mit UV-Anteil soll verzichtet werden. Unnötige Beleuchtung ist zu vermeiden. "Jeder und Jede kann die negativen Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich halten", so Willers.


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Quelle:
Presseinformation Nr. 34, 08.10.2010
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lerchenstr. 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2010