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JAGD/202: Geschützte Arten gehören nicht ins Jagdgesetz (NABU TH)


NABU Landesverband Thüringen - 26. Juni 2017

Geschützte Arten gehören nicht ins Jagdgesetz

Der NABU Thüringen fordert die dringend notwendige Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten


Jena - In der Diskussion um die Änderung des Thüringer Jagdgesetzes fordert der NABU Thüringen die unbedingt notwendige und drastische Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten. Geschützte Tierarten oder sogar streng geschützte Tierarten wie den Fischotter heute noch als "jagdbares Wild" in einer Verordnung anzuführen, ist weder zeitgemäß noch folgt es dem Wunsch der Gesellschaft nach konsequentem Arten- und Naturschutz. Um auch in Zukunft sicher vor Abschuss zu sein, müssen vor allem die geschützten Arten raus aus dem Jagdgesetz, auch wenn diese derzeit einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen. "Die Reform des Thüringer Jagdgesetzes muss auch wirklich zu einer Reform werden und muss ins Einundzwanzigste Jahrhundert passen. Für uns ist es nicht tragbar, die Liste der jagdbaren Arten nur über eine Verordnung zu regeln. Derartige Verordnungen können ohne große Abstimmungsprozesse viel zu schnell geändert werden", sagt Mike Jessat, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen.


Ein Fischotter am Ufer - Foto: © M. Woita

Fischotter
Foto: © M. Woita

Für den Jäger in der Landschaft wird sich durch die Streichung dieser geschützten Arten nicht viel ändern, er kann natürlich weiterhin nutzbares Wild wie zum Beispiel Reh, Rotwild und Wildschwein schießen, dieses Wild muss dann im neuen Jagdgesetz rechtlich fest verankert werden. Die geschützten Arten dürfen nur noch dem Naturschutzgesetz unterliegen. "Ich schätze auch dies entspricht dem Wunsch vieler Jäger, die auch aktive Naturschützer sind. Wer einem Tier helfen möchte, der tut dies unabhängig von Gesetzen", so Jessat.

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Quelle:
Pressemitteilung, 26.06.2017
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Thüringen
Leutra 15, 07751 Jena
Tel. 0 36 41/60 57 04, Fax 0 36 41/21 54 11
E-Mail: LGS@NABU-Thueringen.de
Internet: www.NABU-Thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2017

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