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MELDUNG/289: Artensterben in NRW nicht gestoppt (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 17. Juli 2015

Artensterben in NRW nicht gestoppt

NABU: Konkrete Schutzmaßnahmen für Feldhamster, Grauammer und Kleines Knabenkraut notwendig | Noch bis 24. Juli Naturschätze retten und für den Natur- und Artenschutz in Europa stimmen


Düsseldorf - Das NRW-Klimaschutzgesetz ist bundesweit beispielhaft. Mit der Novelle des Landesjagdgesetzes haben SPD und Grüne ein deutliches Ausrufezeichen gesetzt und nach Vorlage der Biodiversitätsstrategie Anfang des Jahres rückt mit den ambitionierte Entwürfen für die Novellierung des Landesnaturschutz- sowie des Landeswassergesetzes nun der Natur- und Artenschutz mehr in den Fokus der Landesregierung. Doch dramatische Artenrückgänge und das Aussterben von Arten sind in Nordrhein-Westfalen nach wie vor nicht gestoppt, so die Bilanz des NABU NRW nach fünf Jahren rot-grüner Landesregierung.

"Wenn nicht umgehend entschlossen gehandelt wird, kommen die zahlreichen Leitlinien, Strategien und Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung des Natur- und Artenschutzes in NRW für Arten wie den Feldhamster, die Grauammer und das Kleine Knabenkraut womöglich zu spät", erklärte der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck. Hier müsse das Land mit konkreten Artenschutzprogrammen und -maßnahmen sofort gegensteuern, um zu retten, was noch zu retten ist.

Fast die Hälfte aller Tierarten, Pflanzengattungen und Pilze seien in Nordrhein-Westfalen ausgestorben oder gefährdet. Ganz besonders schlecht gehe es den Arten der Feldflur. "Feldhamster und Grauammer stehen unmittelbar vor dem Aussterben, sie sind aber nur die Spitze des Eisberges", so Tumbrinck weiter. Maßnahmen, die diesen beiden Arten helfen, kämen auch vielen anderen Arten der Feldflur zu Gute, die in den letzten Jahren stark zurückgegangen seien, wie Weihen, Feldhase, Rebhuhn und Feldlerche. Eine entsprechende Betreuung und Finanzierung der Landwirte, ohne die sich solche Artenschutzmaßnahmen nicht umsetzen ließen, sei dazu jedoch unerlässlich.

Gerade beim Feldhamster würde aktuell wieder einmal deutlich, wie absurd es im Artenschutz zudem manchmal zugehe. Die mühsam mit EU- sowie landes- und kommunalen Mitteln erhaltene, letzte Hamsterpopulation in der Zülpicher Börde soll nach dem Willen der Stadt Zülpich nun umgesiedelt werden und damit Platz für die im Hamsterlebensraum geplante Bebauung schaffen. Tumbrinck: "Diesen Plänen muss die Landesregierung ein klares "Nein" entgegensetzen. Das Aussterben des Hamsters in NRW muss verhindert und der letzte ursprüngliche Hamsterstandort an Ort und Stelle langfristig gesichert werden."

Doch es drohen noch andere Gefahren: Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den Prüfstand. Die zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) - und die Vogelschutzrichtlinie bilden auch in Nordrhein-Westfalen die Basis für konsequenten Natur- und Artenschutz. Auch der Hamster ist als FFH-Art diesem besonderen Schutz unterstellt. Ohne diesen und ohne die finanziellen Mittel aus Brüssel wäre er in NRW vermutlich schon ausgestorben.

Deshalb unterstützt der NABU NRW die Aktion "NatureAlert" und ruft alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen dazu auf, die Chance zu nutzen und sich noch bis 24. Juli zur Bedeutung und zu einer möglichen "Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern. Damit die Naturschätze Nordrhein-Westfalens und Europas auch zukünftig erhalten werden können, jetzt noch unter www.NABU.de/naturschaetze für den Naturschutz in Europa stimmen.

Seit Beginn der Aktion "NatureAlert" haben 379.492 Menschen dem Naturschutz ihre Stimme gegeben. Der NABU konnte zwar bereits Tausende Menschen dazu bewegen, sich für eine Stärkung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie auszusprechen, aber es werden dringend noch mehr benötigt. Am 24. Juli endet die Bürgerbeteiligung bereits.

Weitere Informationen zum Fitness-Check und zur EU-Online-Konsultation:
www.NABU.de/naturschaetze

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 29/2015, 17.07.2015
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2015

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