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MELDUNG/518: Schonzeit ab 1. März - Rücksicht auf brütende Vögel nehmen (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 4. März 2020

Rücksicht auf brütende Vögel nehmen

NABU NRW fordert Straßen.NRW zum sofortigen Stopp der Pflegearbeiten auf | Bei Gartenarbeit nur Pflegeschnitt des Jahreszuwachses erlaubt


Düsseldorf - Überall in der Natur sind die Vögel derzeit dabei, ihre Reviere abzugrenzen und Nester zu bauen. Deshalb ist es wichtig, die gesetzliche Schonzeit beim Pflege- und Rückschnitt von Sträuchern und Hecken zu beachten, die vom 1. März bis zum 30. September gilt. "In dieser Zeit sind nur noch vorsichtige Form- und Pflegeschnitte erlaubt, die den Zuwachs des Jahres entfernen", erklärt die NABU-Landesvorsitzende Dr. Heide Naderer. Bei allen Pflegemaßnahmen müsse besondere Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden. Ein brütender Vogel dürfe durch die Heckenpflege nicht gestört werden. Im Zweifelsfall gelte es nun, mit dem Schnitt bis zum Herbst zu warten.

Der NABU NRW fordert Straßen.NRW deshalb auf, nun sämtliche Pflegearbeiten sofort einzustellen und den Vogelschutz zu berücksichtigen. An nordrhein-westfälischen Straßen liegen noch viele abgesägte Baumstämme und Äste aus den letzten Monaten, die bislang nicht abgeholt worden sind. "Aufgrund der milden Wintertage haben die ersten Vögel schon früh mit dem Nestbau in den Reisighaufen begonnen. Auch Igel und andere Säugetiere haben dort eventuell einen Unterschlupf gefunden", so die NABU-Landeschefin. Der NABU erwarte von einem NRW-Landesbetrieb, dass dieser sich an geltendes Naturschutzrecht hält und die Reisighaufen jetzt nicht mehr entfernt, sondern als Biotopstrukturen im Bestand belässt. Naderer: "Zudem erwarten wir, dass die Ankündigungen des Landesbetriebs Straßen NRW, mehr für Insekten zu tun, keine Lippenbekenntnisse sind und nicht mehr wie bisher radikal alles abgemäht beziehungsweise gefällt und abgeschnitten wird."

Da ein vogelfreundlicher Heckenschnitt nur schwer umzusetzen ist, appelliert der NABU Nordrhein-Westfalen zudem an Gartenfreund*innen und Gartenbauunternehmen, Pflegeschnitte generell nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen. "In diesem Zeitraum bieten Gebüsche einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück", erläutert Naderer.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 15/20, 04.03.2020
NABU Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 7-9, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2020

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