Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → ARTENSCHUTZ


MASSNAHMEN/129: Entnahme des Wolfes MT6 aus dem Munsteraner Rudel (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 27. April 2016

NABU-Stellungnahme zur Entnahme des Wolfes MT6 aus dem Munsteraner Rudel


Berlin/Hannover - Das niedersächsische Umweltministerium hat entschieden, einen auffällig gewordenen Wolf aus dem Munsteraner Rudel einzufangen und in ein Gehege zu bringen. Der Wolf trägt einen Sender und wird als "MT6" bezeichnet. Er hatte sich wiederholt Menschen mit Hunden genähert. Am Wochenende soll er Berichten zufolge den Hund einer Familie bei einem Waldspaziergang angegriffen haben.

Der NABU empfindet die Entnahme des Tieres als erforderlich, spricht sich aber gegen die Pläne des Umweltministeriums aus, den Wolf in einem Gehege unterzubringen. "Der Wolf wächst als Wildtier in der freien Natur auf und hat einen sehr großen Raumanspruch. Ein Wolfsrevier ist 250 Quadratkilometer groß, das ist in etwa die Größe von Stuttgart. Er läuft täglich 40 Kilometer. Weiterhin bedeuten ständige nahe menschliche Aktivitäten und Gerüche teilwiese sehr starken Stress für das Tier. Diese Faktoren werden in einem Gehege in der Regel dazu führen, dass ein Wolf eine permanente Qual erleidet", sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.

Aus NABU-Sicht muss jede Entscheidung zur Vergrämung - zum Beispiel mit Gummigeschossen - oder schließlich als letzte Konsequenz die Entnahme eines Tieres sorgfältig geprüft werden. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. So ist auch die Entnahme von MT 6 als Einzelfallentscheidung zu sehen. Beim erneuten Auftreten eines auffälligen Wolfes bedeutet das nicht sofort eine Entnahme. "Der gesamte Prozess des Monitorings und der Vergrämung von MT6 ist unbefriedigend verlaufen, weil das Monitoring selbst zu spät begonnen hat und weil die Vergrämungsphase viel zu kurz und nicht unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel gelaufen ist", so Bathen. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU wiederholt, dass eine unabhängige wissenschaftlichen Kommission erforderlich ist, die Kriterien für eine gute Praxis von Monitoring, Vergrämung und Entnahme erarbeitet und die Einhaltung dieser Kriterien auch überprüft. Diese Kommission muss auf Bundesebene angesiedelt werden, damit nicht jedes Bundesland Insellösungen entwickelt.

Der Wolf MT6 hat sich nach wissenschaftlichen Bewertungen auffällig gezeigt. Solch ein Verhalten kann nach internationalen Erfahrungen durch eine so genannte Vergrämung gestoppt werden.



Mehr Infos:

BfN-Publikation und Kriterien für Wolfsmanagement:
www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/skript201.pdf (S. 116)

NABU-Hintergrundpapier "15 Jahre Wölfe in Deutschland":
www.NABU.de/imperia/md/content/nabude/wolf/150310-nabu-hintergrundpapier-woelfe-in-deutschland.pdf

Wölfe in Deutschland: Die wichtigsten Fragen und Antworten:
www.NABU.de/imperia/md/content/nabude/wolf/150423-nabu-woelfe-in-deutschland-fragen-und-antworten.pdf

NABU-Position "Wölfe in Deutschland - Leitlinien zum Schutz von Canis lupus":
www.NABU.de/imperia/md/content/nabude/wolf/140310-nabu-wolfsposition.pdf

*

Quelle:
NABU Pressedienst, 27.04.2016
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang