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RECHT/037: Warnung vor illegalen Reisesouvenirs - Flora und Fauna im Urlaubsland lassen (Stadt Bonn)


Stadt Bonn - Pressemitteilung von Mittwoch, 25. Juli 2012

Flora und Fauna sollte man im Urlaubsland lassen

Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und lokale Agenda warnt vor illegalen Reisesouvenirs



ib - So verlockend es auch sein mag, Tiere, Pflanzen oder Präparate wie Schlangenledergürtel oder Elfenbeinschnitzereien, bemalte Vogelfedern, Orchideen, Störkaviar, die am Strand gefundene Riesenmuschel oder auch Arzneimittel aus Bestandteilen geschützter Tiere und Pflanzen aus dem Urlaub mit nach Hause zu nehmen. Es ist und bleibt verboten. Davor warnt das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn.

Denn das Mitbringen besonders geschützter Tiere und Pflanzen verstößt gegen die internationalen Artenschutzbestimmungen. Arglose Souvenirjäger müssen unter Umständen mit empfindlichen Strafen und bösen Überraschungen am Zoll rechnen. Denn gerade in den Sommermonaten kontrollieren die Zollbeamten wieder verschärft. Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sind durchaus möglich.

"Käufer von geschützten Tieren oder Pflanzen sowie entsprechenden Produkten sollten in jedem Fall darauf achten, dass ihnen Dokumente ausgehändigt werden, mit denen sie die rechtmäßige Herkunft belegen können", rät Dr. Ute Zolondek, Leiterin des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda. "Eine einfache Kaufquittung reicht dafür nicht aus." Zuständig für die Ausstellung entsprechender Dokumente beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittstaaten ist das Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn.

Aber nicht nur am Zoll scheitern illegale Einfuhren von geschützten Pflanzen und Tieren. Auch das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda überwacht den Artenschutz. Das ganze Jahr über werden in Nordrhein-Westfalen auch private Halter und gewerbliche Anbieter durch die örtlichen Überwachungsbehörden überprüft. So kontrolliert die Stadt - Untere Landschaftsbehörde im Umweltamt - regelmäßig etwa Zoohandlungen, Pelzgeschäfte, Tierbörsen oder Greifvogelhändler.

Für weitere Nachfragen steht das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda, unter der Telefonnummer 77 35 26 zur Verfügung. Eine detaillierte Aufstellung aller geschützten Arten - aufgelistet nach dem jeweiligen Urlaubsland - finden Urlaubsreisende auf der Homepage des Zolls www.artenschutz-online.de.

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Quelle:
Pressemitteilung, 25. Juli 2012
Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: (02 28) 77-3000
Telefax: (02 28)/77 2468
E-Mail: presseamt@bonn.de
Internet: www.bonn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2012