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RECHT/051: Beschwerden erfolgreich - Verfolgung der Gams bei Pfunds und Absam in Tirol gestoppt (Wildes Bayern)


Wildes Bayern e.V.
Pressemeldung vom 7. März 2025

Beschwerden erfolgreich: Verfolgung der Gams bei Pfunds und Absam in Tirol gestoppt


Der Bezirk Landeck und der Bezirk Innsbruck haben auf Flächen die Schonzeit der Gams aufgehoben und klassenlose Abschüsse verfügt. In beiden Fällen waren angeblich untragbare Wildschäden der Grund. In welchem Zustand sich allerdings die jeweiligen Gamspopulationen in den Gebieten befinden, oder wie sich derart drastische Abschüsse auf die Populationen auswirken, blieb ungeprüft. Wildes Bayern hat deshalb Beschwerden eingereicht und vom Landesverwaltungsgericht in beiden Fällen Recht bekommen. Das Gamswild im Bannwald oberhalb von Greit bei Pfunds in Tirol bekommt sein Recht zurück. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck hatte verfügt, dass die jungen Gams ab Mitte April in einem 320 Hektar großen Schutzwaldgebiet quasi "vogelfrei" waren. Mit Beginn der regulären Jagdzeit konnte dann wahllos (in der Amtssprache "klassenlos") Gamswild erlegt werden. Und sobald die vorgegebenen Abschusszahlen erreicht waren, durfte die Gemeinde nachbeantragen - insgesamt sollten bis Mitte Februar 2025 nochmal 85 Gämsen erlegt werden. Diese Bescheide der Bezirkshauptmannschaft hat das Landesverwaltungsgericht Tirol jetzt auf Beschwerde von Wildes Bayern hin aufgehoben.

Auch in der Gemeindejagd Absam sollte dem Gamswild durch ganzjährige massive Bejagung der Garaus gemacht werden. Von weitum ziehen hier Gams auf die sonnige Südseite in dem Jagdgebiet, um dort zu überwintern. Doch genau diese Winter-Einstandsfläche war zum gamsfreien Sperrgebiet erklärt worden. Die drastischen Ganzjahresabschüsse wirkten sich bereits erkennbar auf die gesamte Gamspopulation in der Region aus. Auch das konnte Wildes Bayern jetzt mit einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht stoppen. Wildes Bayern hatte gegen die Abschussbescheide Beschwerde eingelegt, weil die Gams als Art von gemeinschaftlicher Bedeutung in Anhang V der so genannten FFH-Richtlinie steht und somit einen Schutzstatus hat. Sie darf zwar bejagt werden, aber nur, wenn zuvor ermittelt wurde, dass sich die Population in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, und sichergestellt ist, dass sich dieser Zustand durch die Bejagung auch nicht verschlechtert.

Das wurde weder im Fall von Pfunds noch in Absam von den zuständigen Behörden überprüft. Auch die Auswirkungen der Zwangsmaßnahmen auf das Gamswild blieben unbeachtet. Mit diesem Vorgehen ist nun nicht nur in Tirol Schluss. Denn derartige Verfahren und Beschlüsse sind kein Einzelfall. Wildes Bayern hat schon im vergangenen Jahr in anderen Bundesländern exemplarisch gegen Freihaltungen Beschwerde eingelegt. Sowohl in Oberösterreich wie auch in Vorarlberg wurden diese Bescheide aufgehoben und an die Behörden zurückverwiesen. Grundlage war ein Beschluss des obersten österreichischen Verwaltungsgerichts, des VwGH, ebenfalls auf Betreiben von Wildes Bayern hin, der Bedeutung für alle Bundesländer hat. "Vor diesem Hintergrund haben wir uns unter anderem sämtliche Bescheide zu Zwangsabschüssen und Schonzeitaufhebungen aus ganz Tirol kommen lassen und haben im Fall der Jagd Greit und der Jagd Absam eine so genannte Bescheidbeschwerde eingereicht", erklärt Dr. Christine Miller, Vorsitzende des Vereins Wildes Bayern.

"Es ist sehr erfreulich, dass wir mit der Erwirkung des richtungsweisenden VwGH-Urteils dem Unionsumweltrecht auch in den einzelnen Bundesländern zum Durchbruch verhelfen konnten und damit der Artenschutz jetzt auch in Tirol eine weitere Stärkung erfahren hat" so der Anwalt von Wildes Bayern e.V., Mag. Sebastian Pechlof aus der Kanzlei HOLTERWILDFELLNER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Das Landesverwaltungsgericht Tirol verwies die Angelegenheiten an die Bezirkshauptmannschaften Landeck und Innsbruck zurück. Diese sehen sich jetzt mit der Aufgabe konfrontiert, festzustellen, ob ein günstiger oder ungünstiger Erhaltungszustand der Gamswildbestände vorliegt, welche Auswirkungen die Freihaltung auf die noch verbleibenden Gamswildbestände hat, und ob, bzw. in welchem Ausmaß das Gamswild überhaupt für die in der Begründung angeführten Verbissschäden verantwortlich ist.

Wildes Bayern e.V. ist ein in Bayern und Österreich anerkannter Naturschutzverein, der sich für Wildtiere und den Erhalt ihrer Lebensräume einsetzt. Der Verein wurde 2015 von Herzogin Helene in Bayern gegründet, die auch zwei Jahre den Vorsitz übernahm. Seit 2017 leitet Dr. Christine Miller zusammen mit einem Team aus engagierten Tierschützern, Naturschützern, Ökologen, Berufsjägern und Jägern den Verein. Heute reichen die Vereinsaktivitäten auch über Bayern hinaus. Neben praktischer Naturschutzarbeit engagiert sich der Verein vor allem für das Aufdecken von Missständen im Umgang mit Wildtieren sowie Öffentlichkeitsarbeit über Natur und Wildtiere. In enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern fördert Wildes Bayern auch gezielt Forschungsprojekte, die zu einem besseren Verständnis und Umgang mit Wildtieren führen.

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Quelle:
Pressemeldung vom 7. März 2025
Wildes Bayern e.V.
Hirschbergstraße 1, 83714 Miesbach
E-Mail: info@wildes-bayern.de
Internet: https://www.wildes-bayern.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 21. März 2025

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