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UNO/031: Heringshai schwimmt auf Anhang-II von CITES - fünf Haiarten gehen unter (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 23. März 2010 - Artenschutz/Internationales/CITES

Heringshai schwimmt auf Anhang-II von CITES - fünf Haiarten gehen unter

NABU: Wirtschaft rangiert vor Artenschutz


Doha/Katar - Der Heringshai scheint zu den wenigen Gewinnern der 15. CITES-Konferenz in Doha zu gehören. Der Antrag auf eine Anhang-II-Listung, erarbeitet von Deutschland und eingereicht von der EU und Palau, wurde mit einer Zweidrittel-Mehrheit angenommen. Damit wird es für diese stark überfischte Haiart ab 2012 internationale Handelskontrollen geben. Voraussetzung ist, dass der Antrag in Doha nicht noch einmal im Plenum eröffnet und negativ entschieden wird. "Das ist ein unglaublicher Erfolg", freut sich NABU-Artenschutzexpertin Heike Finke, "denn der Antrag ist in der Vergangenheit bereits zwei Mal gescheitert. Wenn es bei der heutigen Entscheidung bleibt, haben die Heringshai-Bestände endlich eine Chance, sich zu erholen."

Weniger glücklich geht der heutige Konferenztag für fünf andere Haiarten zu Ende. Weder die drei Hammerhai-Arten, noch der Weißspitzen-Hochseehai oder der Dornhai erhielten von den Delegierten die nötigen Stimmen, um im Washingtoner Artenschutzübereinkommen gelistet zu werden. Wieder einmal wurde die Chance verpasst, massiv überfischte Arten unter Management zu stellen, um sie für zukünftige Generationen zu bewahren. Eine Aufnahme in Anhang-II von CITES wäre hier ein erster, wichtiger Schritt gewesen. "Das ist ein Ausverkauf der Haie", so Finke. "Kurzfristige wirtschaftliche Interessen rangieren hier weit vor dem Erhalt einer Art. Sehr bald schon wird niemand mehr diese Haiarten befischen können, weil es sie nicht mehr geben wird."

Um den Haiarten maximale Erfolgschancen einzuräumen, waren die Antragsteller - USA, Palau und die EU - bereit, Zugeständnisse zu machen, um den Vorbehalten einiger Delegationen zu begegnen. Beispielsweise sollten die Länder zwischen 18 und 24 Monate Zeit erhalten, um notwendige Maßnahmen einzuführen. Denn besonders der Umsetzung im Falle einer Anhang-II-Listung galt die Sorge vieler Vertragsstaaten. Erschwert wurde der Anlauf der Antragsteller zudem von der Meinung einiger Delegierter, dass das Management von Haien in die Hand regionaler Fischerei-Organisationen gehöre und kein Gegenstand von CITES sei. "Bisher haben die regionalen Fischerei-Organisationen in Sachen Haie nichts unternommen. Aber wahrscheinlich ist genau das der Grund, warum viele Delegierte die Verantwortung lieber bei diesen Organisationen sehen. So können sie weiter ungehindert Millionen von Haien jährlich fangen", kommentierte Finke.

Aber auch für diese fünf Haiarten gilt: Noch bleiben zwei Tage, um die Anträge im Plenum noch einmal zu eröffnen und zu verhandeln.

Das Online-Tagebuch zur Konferenz, Hintergrundpapiere zu Dornhai, Heringshai, Hammerhai, Weißspitzen-Hochseehai und Thunfisch, sowie weitere Informationen zur Artenschutzkonferenz sind zu finden unter www.NABU.de/cites

Im Internet zu finden unter www.NABU.de/cites


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Quelle:
NABU Pressedienst 33/10, 23.03.2010
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2010