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VÖGEL/672: Schutzfristen für Nistmöglichkeiten (Stadt Bielefeld)


Stadt Bielefeld - Pressemitteilung von Montag, 31. Januar 2011

Schutzfristen für Nistmöglichkeiten


Bielefeld (bi). Obwohl die derzeitige Witterung es nicht vermuten lässt, beginnen unsere heimischen Vögel sich bereits früh für geeignete Nistmöglichkeiten zu interessieren. Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig, Buchfink und Heckenbraunelle, um nur einige zu nennen, beginnen bereits im März mit dem Nestbau. Hecken und Gebüsche, die sehr bald einen dichten Sichtschutz bilden werden, sind besonders begehrt.

Das Umweltamt weist darauf hin, dass bestimmte bisher landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Nistmöglichkeiten mit Wirkung vom 1. März nunmehr in abgewandelter Form Inhalt des neuen Bundesnaturschutzgesetzes sind. Es ist daher verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, Hecken, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze ab- oder zurückzuschneiden.

Grundsätzlich ist vor Fällung eines Baumes zu prüfen, ob dieser als Naturdenkmal oder in einem Bebauungsplan als zu erhaltender Gehölzbestand geschützt ist und somit eine gesonderte Genehmigung eingeholt werden muss.

Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Ausnahmen gelten auch für behördlich angeordnete Maßnahmen oder bestimmte im Gesetz genannte Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Bei zugelassenen Bauvorhaben darf innerhalb der Schutzfrist Gehölzbewuchs nur in geringfügigem Umfang und nur dann beseitigt werden, wenn dies zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlich ist. Aber auch in diesen Ausnahmefällen sollte durch Rücksichtnahme und Vermeidungsmaßnahmen unsere Vogelwelt so weit wie möglich geschont werden.

Gartenbesitzer und Hobbygärtner sollten noch im Februar den notwendigen Gehölzschnitt durchführen beziehungsweise durchführen lassen, damit sie an den gefiederten Mitnutzern ihrer Gärten noch viel Freude haben, rät das Umweltamt.

Weitere Tipps und Informationen telefonisch unter 0521 / 51-6873 oder auf www.bielefeld.de.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 31. Januar 2011
Herausgeber: Stadt Bielefeld
Presseamt, 33597 Bielefeld
Telefon: 0521 / 512 215, Fax 0521 / 516 997
E-Mail: presseamt@bielefeld.de, Internet: www.bielefeld.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2011