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KOHLEALARM/094: Klimakampf und Kohlefront - Mauschelpraxis, hoher Preis ... (LoB)


Aktionsbündnis Stommelner Bürger "Leben ohne Braunkohle" - 28. Mai 2014

Millionennachforderung an RWE

Verordnung für Deponien wird endlich umgesetzt



Im rheinischen Braunkohlerevier entstehen nach Auskohlung der Tagebaue sogenannte rekultivierte Flächen, die zwar nicht die ursprünglich vorhandene Natur dieses Gebietes ersetzen, aber einen land- und forstwirtschaftlichen Neubeginn erkennen lassen.

Der schöne Schein täuscht allerdings über das hinweg, was sich unterhalb vieler dieser Flächen verbirgt . Zum Auffüllen der Tagebaulöcher werden dort die toxischen Abfallstoffe, die bei der Braunkohleverstromung entstehen, verwendet.
Im Nebeneffekt werden damit die ausgekohlten Tagebaue zu Schadstoffdeponien. In den Deponien werden Kraftwerksrückstände (Schlacken und Aschen) mit toxischen Schadstoffen wie Kupfer, Cadmium, Chrom, Blei, Nickel, Quecksilber, Zink, Arsen und Thallium gelagert. Diese Stoffe haben in geologischen Zeiträumen gedacht "Ewigkeitswert".
Eine Verbindung mit dem Grundwasser muss - insbesondere mit Blick auf kommende Generationen - verhindert werden.

Nach der geltenden Deponieverordnung hat die zuständige Behörde vom Deponiebetreiber eine Sicherheitsleistung einzufordern.

Dabei sind insbesondere die Zeiten der Nachsorge zu berücksichtigen. Bei der Festsetzung des Umfangs der Sicherheit ist ein planmäßiger Nachsorgebetrieb zu Grunde zu legen und ein Nachsorgezeitraum von mindestens 30 Jahren.

Mitglieder der Bürgerinitiative "Leben ohne Braunkohle" aus Stommeln fragten beim Umweltministerium NRW nach der Umsetzung dieser Verordnung.
Das Ministerium verweigerte zunächst unter Hinweis auf das Betriebsgeheimnis des Deponiebetreibers eine Auskunft. Dies erwies sich allerdings als unrichtig und unsinnig. Es erstaunte die Mitglieder von LoB, dass die zuständige Bezirksregierung Arnsberg eingestehen musste, sie habe bis dahin von der Festsetzung und Einforderung der Sicherheitsleistung trotz gesetzlicher Vorgabe abgesehen. Es gab also kein Geheimnis, es sei denn, die Nichtumsetzung der Verordnung sollte ein solches bleiben.

Der Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg sagte nunmehr zu, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen.
Auf Anfrage konnte er einen ungefähren Berechnungsmodus und die dabei zu Grunde legenden Oberflächen der Deponien benennen. Allein aus dieser groben Berechnung ergaben sich zwei- bis dreistellige Millionensummen für die unter die Deponieverordnung fallenden Deponien der RWE.

Allerdings folgte der ursprünglichen generellen Missachtung der Deponieverordnung ein weiterer Fehler.
Die Oberfläche der Deponie Inden I wurde mit 0 ha für die Berechnung der Sicherheitsleistung veranschlagt, da sie bereits abgedeckt ist (also nach Denkart der Bezirksregierung 0 Euro Sicherheitsleistung).
Dies lässt völlig außer acht, dass sich die Feststellung der Sicherheitsleistung auch und insbesondere auf eine mindestens!! 30zigjährige Nachsorge bezieht. Im Klartext bedeutet dies: Falls in dieser Zeit eine Schädigung der Deponieabdichtung eintreten würde, wären für die Wiederherstellung Rücklagen vorhanden.
Im besonderen Fall der RWE-Deponien, die in ausgekohlten Tagebauen liegen, muss dem Jahrzehnte dauernden Grundwasserwiederanstieg Rechnung getragen werden - erst dann kann mit Sicherheit gesagt werden, ob die Deponieabsicherungen standhalten werden.
Ist dann keine Sicherheitsleistung zurückgestellt worden und der Verursacher ist nicht mehr haftbar zu machen ( das kann in 80-100 Jahren sein ), trägt die Allgemeinheit die Kosten.

Dies wirft die Frage auf, ob das NRW-Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über die Bezirksregierung Arnsberg tätig werden muss, um weitere letztlich der Allgemeinheit schadende Unregelmäßigkeiten (zum Vorteil des RWE ) bei der Umsetzung der Deponieverordnung zu vermeiden.

Dabei könnte dann auch die gesetzliche Vorgabe, welche die für den Einzelfall bedeutsamen Umstände bei der Umsetzung dieser Verordnung zu berücksichtigen auffordert, eingehalten werden. LoB hat sowohl Kenntnis von solchen Umständen, als auch von fachkompetenten Wissenschaftlern, die zu Rate gezogen werden müssten.
Eine Beteiligung von Umweltverbänden, die ebenfalls über fachliche Kompetenz verfügen, wäre angesichts der öffentlichen Relevanz einer sach- und gesetzesgerechten Festlegung der Sicherheitsleistung zu überlegen.

Die Feststellungen der Bürgerinitiative LoB und die folgenden Zahlungen durch RWE sind ein erster Schritt in diese Richtung. Im nächsten Schritt müssen die vielen Altdeponien im Rhein-Erft-Kreis einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.
Deren Standorte sind z.T. nicht geklärt (laut Auskunft Rhein-Erft-Kreis), sie sind in der Regel ungesichert und die deponierten Schadstoffe müssen noch analysiert werden.
Für diese Deponien gibt es keine Rückstellungen für mögliche Schädigungen des Grundwassers ("Ewigkeitskosten" analog dem Ruhrgebiet). Hier besteht dringender Handlungsbedarf.


Klima retten - Erneuerbare Energien ausbauen - Regionalwirtschaft stärken - Zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen - Heimat bewahren - Natur schützen - Lebensqualität sichern

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Quelle:
Aktionsbündnis Stommelner Bürger "Leben ohne Braunkohle"
Wilhelm Robertz
Internet: wilhelm.robertz@gmx.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2014