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KOHLEALARM/240: Klimakampf und Kohlefront - unerwartete Rechtsfragen ... (LoB)


Aktionsbündnis Stommelner Bürger "Leben ohne Braunkohle" - 6. März 2016

Altablagerungen aus der Braunkohleverstromung in Frechener Wohngebieten

Gefahr für das Grundwasser - fehlende Eintragungen im Grundbuch - Haftung der Anwohner


Nach Recherchen des BUND NRW und des Aktionsbündnisses Stommelner Bürger "Leben ohne Braunkohle" (LoB) sind Teile der Siedlungsorte Frechen-Habbelrath und Frechen-Grefrath auf Altablagerungen, die in den ehemaligen Tagebau verkippt worden sind, aufgebaut worden.

Es handelt sich bei diesen Ablagerungen in der Hauptsache um Kraftwerksaschen. Nicht geklärt ist, ob weitere, kraftwerksfremde, Abfälle dort ebenfalls abgelagert wurden.

Kraftwerksaschen enthalten toxische Schwermetalle, die das wieder ansteigende abgepumpte Grundwasser kontaminieren werden.

Der Rhein-Erft-Kreis sieht keine Veranlassung, die Ascheablagerungen in das Altlastenkataster aufzunehmen.

Zitat aus einem Schreiben des Rhein-Erft-Kreises :

"Da den Braunkohleascheablagerungen kein wesentliches Gefährdungspotential beigemessen wird, wurde der Erfassung und Erkundung dieser Ablagerungen keine Priorität beigemessen. Gefährdungsabschätzungen wurden daher bisher nicht durchgeführt."

Wie der Rhein-Erft-Kreis weiter mitteilt, wurden bereits in den 1980er und 1990er Jahren Recherchen zu Ascheablagerungen durchgeführt. Diese basierten auf Angaben der damaligen "Rheinbraun" und befassten sich nicht mit dem Gefährdungspotential der Ablagerungen.

Im Gegensatz zum Rhein-Erft-Kreis sieht das Umweltministerium NRW klärenden Handlungsbedarf. Die von Ascheablagerungen betroffenen Kreise (als auch der Rhein-Erft-Kreis) wurden aufgefordert eine "historische Erkundung" über Kraftwerksascheablagerungen vorzulegen.Eine solche "historische Erkundung" enthält folgende Anforderungen:

  • genaue Lokalisation bzw. Abgrenzung der Ablagerungen
  • Lage, Alter, Betriebsdauer,
  • Art, Menge und Einbauverfahren aller Abfälle (z.B. auch Kohleschlamm und kraftwerksfremde Abfälle)
  • falls Oberflächen-und Untergrundabdichtungen vorliegen - Art und Ausführung der Abdichtung (inklusive Sickerwassererfassung)
  • aktenkundige Auffälligkeiten, fehlende Abfalldokumentation
  • entsprechendes Grundwassermessstellennetz (Lage, Tiefe und Ausbau der Messstellen)
  • nicht mehr vorhandene Grundwassermessstellen.

Nur die Ergebnisse einen solchen qualifizierten Recherche, wie sie das Umweltministerium fordert, können zu einer seriösen Aussage zum Gefährdungspotential der Ablagerungen in Habbelrath und Grefrath und den weiteren Ablagerungsorten führen. Die bloße Aussage des Rhein Erft-Kreises, er erkenne kein wesentliches Gefährdungspotential, zeugt nicht davon.

Ferner fordert das Ministerium Erftverband, RWE und Rhein-Erftkreis auf, ein Untersuchungskonzept für einen Labortest zu der Wirkung von Kraftwerksaschen auf das Grundwasser vorlegen.

Dies unterstreicht die voreilige Einschätzung des Rhein-Erft-Kreises.

Dem BUND NRW wurden vom Rhein-Erft-Kreis in der Vergangenheit zwei Karten mit unterschiedlichen Aussagen zu Kraftwerksascheablagerungen übermittelt. Bezogen auf Habbelrath / Grefrath erfolgt nun eine weitere Korrektur: Es ist nun von einer geringeren Ausdehnung die Rede.

In Habbelrath und Grefrath sind unter bebautem Gebiet Aschen aus der Braunkohleverstromung und mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Schadstoffe verkippt worden. Der Rhein-Erft-Kreis hat es versäumt, diese Ablagerungen einer qualifizierten Prüfung zu unterziehen. Es wurde stattdessen schlechterdings den Aschen das Prädikat "kein wesentliches Gefährdungspotential" zu erkannt.

Der Eintrag in das Altlastenkataster hätte eine Eintragung in das Grundbuch der betroffenen Grundstückseigentümer nach sich gezogen. Mit dieser Unterlassung wurden diese auch über die haftungsrechtliche Seite der Altablagerungen unter ihrem Grundstück im Unklaren gelassen.

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz haftet der Grundstückeigentümer (bei Ausscheiden des eigentlichen Verursachers) für die Folgeschäden aus der Ablagerung). Wenn das Grundwasser in den nächsten Jahren steigen wird und es zu einer Kontaminierung des Wassers käme, wäre eine Haftung des Grundstückeigentümers nicht auszuschließen. Allein insofern sollte über die Ablagerungen von Habbelrath / Grefrath alles transparent gemacht werden.


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Quelle:
Aktionsbündnis Stommelner Bürger "Leben ohne Braunkohle"
Weitere Informationen: Wilhelm Robertz
E-Mail: wilhelm.robertz@gmx.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2015

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