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KOHLEALARM/629: Klimakampf und Kohlefront - Forderungen konkret ... (Umweltgruppe Cottbus)


Umweltgruppe Cottbus - Pressemitteilung vom 21. August 2019

Forderungskatalog der Tagebaubetroffenen zur Landtagswahl in Brandenburg und Sachsen


Cottbus, 21.08.2019. Die Umweltgruppe Cottbus hat heute Forderungen der Lausitzer Tagebaubetroffenen an die künftigen Regierungen in Brandenburg und Sachsen veröffentlicht. "Neue Abbaugebiete wie Welzow II und das Sonderfeld Mühlrose müssen sofort ausgeschlossen und die von den laufenden Tagebauen ausgehenden Probleme entschlossen minimiert werden." fasst René Schuster die Forderungen zusammen.

Die Forderungen betreffen beispielsweise die Verkleinerung der Tagebaue Jänschwalde und Nochten, den Umgang mit Folgekosten, Bundesratsinitiativen zur Änderung des Berggesetzes oder den Wasserhaushalt der Region.

"Wir fordern schon seit Jahren, dass künftige Tagebauseen, etwa beim Tagebau Nochten, so umgeplant werden, dass sie nicht durch zusätzliche Verdunstungsverluste den Wassermangel im Spreegebiet verschärfen. Nach dem Dürrejahr 2018 sollte das Thema auch im Bewusstsein der Landespolitiker angekommen sein. Die Seen wirken sich über Jahrhunderte aus, da dürfen kurzfristige Gewinne der LEAG keine Rolle spielen." fordert Schuster.

Insgesamt formuliert die Umweltgruppe acht Forderungen an die brandenburgische und elf an die sächsische Regierung.


Forderungen an eine künftige brandenburgische Landesregierung

Cottbus, den 21.08.2019. Als von Tagebauen betroffene Lausitzer Bürger erwarten wir von einer neuen brandenburgischen Landesregierung:

Als eines der von der Klimaerwärmung am stärksten betroffenen Bundesländer muss Brandenburg wieder zum Vorreiter im Klimaschutz werden und dazu insbesondere in der Kohlepolitik entschlossene Schritte gehen.

  1. Die Landesregierung muss unverzüglich den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd so abändern, dass Teilfeld II nicht mehr in Anspruch genommen wird. Nur mit dieser Planungssicherheit kann der Strukturwandel in Proschim und Welzow überhaupt beginnen!
  2. Die Landesregierung muss den Tagebau Jänschwalde mit größerem Abstand zum Ort Taubendorf auslaufen lassen und so auch den Entzug von Grundwasser aus umliegenden Feuchtgebieten minimieren!
  3. Konsequenter Klimaschutz in Brandenburg muss am Kraftwerksstandort Jänschwalde beginnen. Eine Außerbetriebnahme Anfang der 2020er Jahre ist dafür unumgänglich. Auch wenn die Verhandlungen hierüber zwischen Bundesregierung und Betreiber geführt werden, bleibt die Landesregierung indirekt beteiligt: Brandenburg darf weder in den Medien noch im Bundesrat den Klimaschutz ausbremsen!
  4. Folgekosten der Tagebaue dürfen nicht auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Die Landesregierung muss deshalb auch über die mit der LEAG geschlossene Vorsorgevereinbarung hinaus alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die im Unternehmen vorhandenen Mittel des Unternehmens für diesen Zweck zu sichern. Die Datengrundlage der vereinbarten Zweckgesellschaft muss offengelegt werden!
  5. Die neue Landesregierung muss Bundesratsinitiativen einbringen oder unterstützen, welche die bergrechtliche Grundabtretung für den Rohstoff Braunkohle abschaffen und die Beweislastumkehr bei Bergschäden auch auf Tagebaue ausdehnen!
  6. In Plan- und Genehmigungsverfahren, in denen das Land Brandenburg durch Nachbarländer einbezogen wird, muss es verhindern, dass der Tagebau Nochten (Freistaat Sachsen) Grundwasser auf brandenburgischem Territorium absenkt oder grenzüberschreitende Gewässer chemisch belastet. Gleiches gilt bei Tagebauvorhaben in der Republik Polen!
  7. Gelder zur Unterstützung des Strukturwandels dürfen nicht in eine Verlängerung der Nutzung von Braunkohle gesteckt werden, egal in welchem innovativen Mäntelchen sie versteckt wird!
  8. Die Landesregierung muss den Wandel auch mit glaubwürdigen Personalentscheidungen verkörpern, statt ihn unter die Kontrolle von Tagebaulobbyisten zu stellen!

Forderungen an eine künftige sächsische Staatsregierung

Cottbus, den 21.08.2019. Als von Tagebauen betroffene Lausitzer Bürger erwarten wir von einer neuen sächsischen Staatsregierung:

  1. Die Staatsregierung darf keine neuen Tagebauvorhaben wie das Sonderfeld Mühlrose genehmigen oder eine Vergrößerung des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain zulassen. Bleibewillige Einwohner von Pödelwitz und Mühlrose müssen unterstützt und eine Entwicklung und Wiederbesiedlung leergezogener Teile beider Orte geprüft werden!
  2. Die Staatsregierung muss (gemeinsam mit dem regionalen Planungsverband) den Tagebau Nochten verkleinern und mit größerem Abstand zu den Ortsteilen Mulkwitz und Rohne der Gemeinde Schleife auslaufen lassen. Das sollte den Erhalt der Mühlroser Straße beeinhalten!
  3. Geplante Restseen der Tagebaue müssen so umgeplant werden, dass der Wassermangel im Spreegebiet nicht durch zusätzliche Verdunstungsverluste verschärft wird!
  4. Konsequenter Klimaschutz in Sachsen muss bei den Alt-Blöcken des Kraftwerksstandortes Boxberg beginnen. Eine Außerbetriebnahme Anfang der 2020er Jahre ist dafür unumgänglich. Auch wenn die Verhandlungen hierüber zwischen Bundesregierung und Betreiber geführt werden, bleibt die Staatsregierung indirekt beteiligt: Sachsen darf weder in den Medien noch im Bundesrat den Klimaschutz ausbremsen!
  5. Folgekosten der Tagebaue dürfen nicht auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Die Staatsregierung muss deshalb auch über die mit der LEAG geschlossene Vorsorgevereinbarung hinaus alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die im Unternehmen vorhandenen Mittel des Unternehmens für diesen Zweck zu sichern. Die Datengrundlage der vereinbarten Zweckgesellschaft muss offengelegt werden!
  6. Der geplante Bau der Spreestraße zwischen den Kraftwerksstandorten Schwarze Pumpe und Boxberg ist genauso wenig erforderlich, wie ein Anschluss der B 178n an die A 4 in Brandenburg. Strukturwandelhilfen dürfen nicht für diese Projekte verschwendet werden! Das durch das geplante ca. einen halben Kilometer lange Brückenbauwerk betroffene FFHGebiet der Spree darf nicht beeinträchtigt werden!
  7. Beim Kampf gegen die Verockerung der Spree sollten die Forderungen des Aktionsbündnisses Klare Spree umgesetzt werden. Damit sich die Spree vor der Landesgrenze zu Brandenburg nicht mehr braun färbt, sind deutlich mehr als die bisher geplanten Maßnahmen nötig!
  8. Die Staatsregierung muss Bundesratsinitiativen einbringen oder unterstützen, welche die bergrechtliche Grundabtretung für den Rohstoff Braunkohle abschaffen und die Beweislastumkehr bei Bergschäden auch auf Tagebaue ausdehnt!
  9. In Plan- und Genehmigungsverfahren, in denen der Freistaat Sachsen durch Nachbarländer einbezogen wird, etwa durch die Republik Polen zum Tagebau Turów, muss die Staatsregierung negativen Umweltauswirkungen durch Kohleabbau und -verstromung entschieden entgegentreten!
  10. Gelder zur Unterstützung des Strukturwandels dürfen nicht in eine Verlängerung der Nutzung von Braunkohle gesteckt werden, egal in welchem innovativen Mäntelchen sie versteckt wird!
  11. Die Staatsregierung muss den Wandel auch mit glaubwürdigen Personalentscheidungen verkörpern und darf ihn nicht unter die Kontrolle von Tagebaulobbyisten stellen!


Die beiden Forderungskataloge sind als PDF-Datei abrufbar unter:
https://www.kein-tagebau.de/images/_dokumente/190821_forderungen_landesregierung_brandenburg.pdf
https://www.kein-tagebau.de/images/190821_forderungen_landesregierung_sachsen.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21.08.2019
Umweltgruppe Cottbus e.V.
Straße der Jugend 94, 03046 Cottbus
E-Mail: umweltgruppe@kein-tagebau.de
Internet: www.kein-tagebau.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2019

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