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RAUBBAU/051: Fracking nicht mit uns - auf Augenhöhe, bitte ... (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 26. Januar 2015

BBU, Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften legen ablehnende Stellungnahme zum geplanten Pro-Fracking-Recht der Bundesregierung vor - Ausnahmsloses Fracking-Verbot gefordert


(Bonn, Berlin, 26.01.2015) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sowie rund 40 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaft haben fristgerecht eine 35-seitige ablehnende Stellungnahme zu dem geplanten Pro-Fracking-Rechtsänderungspaket der Bundesregierung vorgelegt. Die Bundesregierung plant, Fracking bundesweit zu ermöglichen und zu legalisieren und damit bestehende Ländermoratorien auszuhebeln. Die Initiativen fordern in ihrer Stellungnahme den Verzicht auf die Rechtsänderungsentwürfe und die Aufnahme eines ausnahmslosen Fracking-Verbots in das Bundesberggesetz. Der BBU, das Netzwerk "Gegen Gasbohren" und das Aktionsbündnis "No Moor Fracking" werden ihre Positionen und die ins Detail gehende Kritik an den geplanten Änderungen von Gesetzen und Verordnungen auch auf der Anhörung von Bundes-Wirtschaftsministerium und Bundes-Umweltministerium am 12.2.2015 in Berlin vertreten.

Die Stellungnahme der Anti-Fracking-Bewegung deckt dabei eine Vielzahl von Kritikpunkten ab. Neben den bekannten Gefahren wie Grundwasserkontaminationen, Erdbeben und Störfallrisiken wird auch auf die ökonomisch, energiepolitisch und klimapolitisch kontraproduktiven Aspekte der Anwendung der Fracking-Technik eingegangen. Auch die erheblichen gesellschaftlichen Konflikte, die der Einsatz dieser Technik hervorrufen wird, werden dargestellt,

Im speziellen Teil zeigt die Stellungnahme auf, dass die geplante Gesetzgebung der Gasindustrie auf den Leib geschneidert ist. Grundsätzlich kann auf über 80 % der Fläche Deutschlands gefrackt werden. Für die Gewinnung von gefracktem Gas aus Sandgestein und Erdöl gibt es keine Beschränkung. Unterhalb von 3.000 m kann auch zur Gewinnung von Schiefergas- und Kohleflözgas problemlos gefrackt werden. Bei Schichten flacher als 3.000 m kann ebenfalls in der Kohle und im Schiefergestein gefrackt werden, wenn dies eine sechsköpfige Fracking-Kommission mit Mehrheit befürwortet. Bis Mitte 2018 kann dies für wissenschaftliche Probebohrungen erfolgen, danach auch für die industrielle Gewinnung. Die Kommission ist so einseitig zusammengesetzt, dass mit einer regelmäßigen Befürwortung von Fracking-Vorhaben zu rechnen ist. Insbesondere sind keine Vertreter der Zivilgesellschaft wie Umweltverbände und Bürgerinitiativen vertreten.

Die von der Bundesregierung gepriesene Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt wirkungslos. Sie kann keine weitergehenden Anforderungen stellen, als es das Fachrecht bereits jetzt vorsieht. Zusätzliche anlagenspezifische Anforderungen sind unbestimmt oder fehlen gänzlich. Nach wie vor fällt Fracking nicht unter die strengen Regeln der Störfall-Verordnung. Auch Abstandsregelungen, wie sie zum Schutz der Bevölkerung und sensibler Gebiete in Deutschland allgemein üblich und in anderen Staaten explizit für Fracking festgelegt sind. fehlen völlig. Damit handelt es sich nicht um das "schärfste Recht, was es in diesem Bereich jemals gab", sondern um eine kalkulierte Täuschung der Öffentlichkeit.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: "Die Bundesregierung tischt uns seit Monaten die Legende von einem 'Fracking-Verbot' auf. Ihr Rechtsänderungspaket bedeutet das genaue Gegenteil. Fracking soll bundesweit auf fast jeder Fläche, für jede Tiefe und jede Gesteinsart erlaubt werden. Dies geschieht gegen den erklärten Willen der Bevölkerung. Egal ob aus Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, oder vom Bodensee - deutschlandweit wehren sich die Menschen gegen Fracking, fordern ein Fracking-Verbot und unterschreiben unsere Stellungnahme gegen das Rechtänderungspaket der Bundesregierung. Wir fordern die Bundesregierung zur Umkehr auf. Sie muss ihr Rechtsänderungspaket zurückziehen und ein ausnahmsloses gesetzliches Fracking-Verbot auf den Weg bringen."


Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.


Die Stellungnahme des BBU und der Initiativen ist abrufbar unter:
http://bbu-bonn.de/Stellungnahmen/Fracking-Stellungnahme-I-2015.pdf

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 26.01.2015
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2015