Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


AKTION/657: Damit Bayerns Artenvielfalt nicht den Bach runter geht (Volksbegehren Artenvielfalt)


Volksbegehren Artenvielfalt - 8. Februar 2019

Gewässerrandstreifen: Damit Bayerns Artenvielfalt nicht den Bach runter geht

Wichtige Puffer gegen Eintrag von Düngern, Pestiziden und Bodenmaterial - Volksbegehren macht fünf Meter zur Pflicht


Hilpoltstein / München, 08. Februar 2019 - Gewässerrandstreifen sind in Deutschland gesetzlich gefordert - am weitestgehenden in Baden-Württemberg. Nur Bayern besteht auf einer Ausnahmeregelung und setzt in der Landwirtschaft auf Freiwilligkeit. Mit geringem Erfolg, wie eine Studie des LBV (Landesbunds für Vogelschutz) zeigt. Der Gesetzentwurf des "Volksbegehrens Artenvielfalt - Rettet die Bienen!" fordert eine fünf Meter breite Pufferzone an den Ufern. Sie bildet im Naturschutzkonzept des Volksbegehrens das Rückgrat eines künftigen Biotopverbunds in Bayern, stellt einen günstigen Beitrag zum Hochwasserschutz dar und sichert Wasserqualität und Artenvielfalt. Auch grundsätzliche Förderperspektiven für Landwirte bleiben erhalten.

Der Eisvogel benötigt einen Ansitz zur Jagd und klares Wasser, in dem er seine Beute ausmacht. Gewässer mit intakten Uferrandstreifen bieten dem kleinen Fischer beides. Weil solche Lebensräume selten geworden sind, ist der Eisvogel in Bayern bedroht. Uferrandstreifen bilden aber nicht nur ein natürliches Habitat für Fisch- und Kaulquappenjäger. Die wichtigste Aufgabe der fünf Meter breiten Streifen ist ihre Pufferfunktion. "Der Randstreifen soll verhindern, dass schädliche Einträge aus der Landwirtschaft wie Gülle und Pestizide in die Gewässer gelangen. Weniger Dünger und weniger eingeschwemmter Boden bedeutet mehr Lebensvielfalt - in Seen, Flüssen und letztlich auch in den Meeren", so Agnes Becker, die Beauftragte des Volksbegehrens und stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern.

Das Gesetzesvorhaben des Volksbegehrens untersagt die ackerbauliche oder gartenbauliche Nutzung des Uferrandstreifens in einer Breite von fünf Metern zum Gewässerrand. Die positive Wirkung solcher Maßnahmen erkennt auch die bayerische Staatsregierung an. Sie fördert daher mit Steuergeld die freiwillige Selbstverpflichtung der Landwirte. Bislang mit wenig Erfolg. Im Rahmen des LBV-Projektes "Lebendige Bäche in Bayern" wurden in verschiedenen Kommunen des Freistaats komplett alle Gewässer kartiert und dabei auch der Zustand der Gewässerstreifen. Laut dieser LBV-Studie aus dem Jahr 2017 zeigt das Prinzip der Freiwilligkeit für das Anlegen von Gewässerrandstreifen geringe Wirkung. Bei einer stichprobenartigen Erfassung von 80 Kilometern im Offenland kartierter Bachstrecke, wiesen nur etwas mehr als 14 Prozent einen beidseitigen Uferrandstreifen auf - nur ein Viertel davon einen einseitigen.

Dabei sind die finanziellen Anreize für die Anlage von Uferrandstreifen hoch. Für die Pufferzonen erhalten Landwirte und Anrainer einen finanziellen Ausgleich aus gleich mehreren Teilprogrammen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP). "Trotzdem stellen wir fest, dass die Freiwilligkeit nicht zum gewünschten Ziel führt. Da müssen wir gesetzlich nachjustieren", erläutert Dr. Norbert Schäffer, und der LBV-Vorsitzende setzt fort: "Die bayernweite Anlage von Gewässerrandstreifen ist ökologisch zwingend geboten, wenn wir die Artenvielfalt und Wasserqualität in Bayern für zukünftige Generationen erhalten wollen."

Dazu ist Bayern im Verzug bei wichtigen Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Bis spätestens 2015 waren der Richtlinie zufolge alle Oberflächengewässer im Freistaat in einen "guten ökologischen" und "guten chemischen Zustand" zu bringen. Verschlechterungen sind seither nicht mehr zugelassen. Bayern erfüllt diese Anforderungen nicht (Stand 2018). "Der Eintrag von Nitraten, Pestiziden und Schlamm in unseren Bächen und Flüssen muss gestoppt werden. Denn er schädigt die Artenvielfalt unter der Wasseroberfläche und führt auch zu wirtschaftlichen Schäden bei Fischern", betont Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

Das Naturschutzgesetz des Volksbegehrens erlaubt auch in Zukunft die Beweidung und Mahd von Gewässerrandstreifen. Von dem Gesetzentwurf unbetroffen bleiben auch Be- und Entwässerungsgräben. Gemeinden können die Uferrandstreifen ihrem Ökokonto zuschreiben und dadurch Bebauungsvorhaben flexibler gestalten. Landwirte können ihre Randstreifen in den vom Volksbegehren Artenvielfalt geplanten Biotop-Verbund einbringen und dadurch neue Fördermöglichkeiten erschließen. "Für einen erfolgreichen und nachhaltigen Naturschutz brauchen wir unsere Bäuerinnen und Bauern. Unser Gesetzesentwurf macht es ausdrücklich möglich, die Landwirtschaft als Partner beim Erhalt der Artenvielfalt mitzunehmen", so Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag.

Die Randstreifen vernetzen außerdem Biotope und bereichern das Landschaftsbild. Mit ihrem standorttypischen Bewuchs - etwa Weidengrünland, blühenden Hochstauden, Gehölzen oder Röhrichten - sind sie wichtige Lebens- und Rückzugsräume für viele heimische Pflanzen- und Tierarten wie eben dem Eisvogel, der Blauflügel-Prachtlibelle oder der Bachmuschel. Und im Vergleich zu Staumauern, Deichbauten oder Rückhaltebecken leisten sie auch noch einen kostengünstigen Beitrag zu einem naturnahen Hochwasserschutz, da sie den schnellen Wasserabfluss und die Erosion des Bodens verhindern.

Sauberes Wasser ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Die Gewährleistung der Wasserqualität ist damit ein wichtiges Element der Daseinsvorsorge. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt aus diesem Grund seit dem Jahr 2000 konkrete Umweltziele für den gesamten Raum der Europäischen Union vor. Diese werden in Deutschland beinahe flächendeckend verfehlt. Wegen der hohen Dringlichkeit hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland jetzt sogar sein Wassergesetz angepasst: Es schreibt seit dem 1. Januar 2019 Uferrandstreifen in der Breite vor wie sie auch vom Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen! für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern gefordert werden.


Hintergrund
Über das Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen!

Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines Gesetzesentwurfs in den Bayerischen Landtag. Die erste Hürde ist überwunden: Knapp 100.000 Menschen haben in der ersten Zulassungsphase für das Volksbegehren unterschrieben, im Oktober wurde es vom Innenministerium zugelassen. Jetzt müssen sich vom 31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019 eine Million Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eintragen, um das Volksbegehren Artenvielfalt erfolgreich zu machen. Online ist dies nicht möglich. Zur Eintragung muss der gültige Ausweis vorgelegt werden. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt - Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), das Bündnis 90/Die Grünen Bayern und der BUND Naturschutz in Bayern. Ein breites gesellschaftliches Bündnis von mehr als 200 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützen diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.

Die Kernforderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt - Rettet die Bienen!

Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelungen im bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern, die die Artenvielfalt retten. Die Kernforderungen: die bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere; die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft; der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben; der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft; die Umwandlung von zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen; die Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten.

Die Aktionsbündnisse

Bayernweit kämpfen 80 Aktionsbündnisse in den Gemeinden für eine Wende im bayerischen Naturschutz. Alle Interessierten sind aufgefordert mitzumachen. Auf der Website des Volksbegehrens Artenvielfalt www.volksbegehren-artenvielfalt.de findet man die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen.

Das Artensterben

Wissenschaftliche Studien belegen, dass in Bayern immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden sind. Besonders betroffen sind die Insekten, die unter anderem für das Überleben der Menschheit als Bestäuber von Nahrungspflanzen existenziell wichtig sind. In Deutschland sind knapp 50 Prozent aller Bienenarten bestandsbedroht oder bereits ausgestorben, über 75 Prozent aller Fluginsekten sind nicht mehr da und die Bestände an Schmetterlingen vielfach sogar noch stärker zurückgegangen, in einigen Regionen Bayerns teilweise um 70-90 Prozent. Unter anderem in Folge des Insektenschwundes leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Diese dramatische Entwicklung will das Volksbegehren Artenvielfalt stoppen.

*

Quelle:
Pressemitteilung, 08.02.2019
Volksbegehren Artenvielfalt
E-Mail: presse@volksbegehren-artenvielfalt.de
Internet: www.volksbegehren-artenvielfalt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang