Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


EUROPA/529: Neue EU-Regeln schaffen Fortschritte und mehr Nachhaltigkeit beim Klimaschutz (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Berlin, 29. Juni 2018

Neue EU-Regeln schaffen Fortschritte und mehr Nachhaltigkeit beim Klimaschutz

Mitgliedstaaten billigen Kompromiss mit EU-Parlament zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Fortschrittskontrolle


Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Kompromiss mit dem EU-Parlament zur künftigen Klima- und Energiepolitik gebilligt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter stimmte heute für eine neue Verordnung zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik und eine Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie. Bereits am Mittwoch hatte der Ausschuss der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zugestimmt. Als nächstes muss das EU-Parlament den Rechtsakten zustimmen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Das ist ein wichtiger Erfolg für die Umweltpolitik, die den Klimaschutz in Europa deutlich voranbringen wird. Er zeigt auch, dass Europa in der Lage ist, schwierige Zukunftsfragen zu klären. Die Beschlüsse zu Klimaschutz, erneuerbaren Energien und Energieeffizienz werden uns helfen, das Pariser Klimaschutz-abkommen in Europa erfolgreich umzusetzen. Zugleich haben wir uns darauf verständigt, dass die Klimaschutzmaßnahmen selbst nachhaltig sein müssen. Denn wenn Regenwälder abgeholzt werden, um Palmöl für Biosprit zu gewinnen, hat das mit Klimaschutz nichts zu tun."

Das neue Instrument zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik ("Governance-Verordnung") verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die Zeit bis 2030 vorzulegen sowie Langfriststrategien zum Klimaschutz zu entwickeln. Deutschland hat mit dem Klimaschutzplan 2050 bereits eine solche Langfriststrategie für den Klimaschutz beschlossen. Auch die EU-Kommission wird verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, wie die EU so schnell wie möglich Treibhausgasneutralität erreichen kann.

Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie legt für 2030 ein Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 Prozent gegenüber dem Trend fest. Die Kommission hatte ursprünglich 30 Prozent vorgeschlagen. Für 2020 gilt bereits ein Ziel von 20 Prozent.

Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt fest, dass in der EU bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energieverbrauchs (Strom, Wärme und Verkehr) aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Beim bislang geltenden Ziel von 20 Prozent bis 2020 liegt die EU gut auf Kurs. Das neue 32-Prozent-Ziel fällt deutlich ambitionierter aus als die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 27 Prozent. Im Wärmebereich sollen die Mitgliedstaaten den Anteil erneuerbarer Energien pro Jahr um mindestens 1,1 Prozentpunkte steigern.

Im Verkehrsbereich soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 14 Prozent steigen. 2016 lag er bei rund 7 Prozent. Zum Einsatz kommen dürfen vier verschiedene Varianten aus Biomasse oder erneuerbarem Strom:

  • Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen wie Mais oder Raps
  • Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen wie Stroh oder Speiseölen
  • Strom aus erneuerbaren Energien
  • Synthetische Kraftstoffe aus EE-Strom

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt zudem fest, inwieweit Biokraftstoffe auf diese Quote angerechnet werden können. Der Anteil konventioneller Biokraftstoffe aus Acker-pflanzen am gesamten Energieverbrauch im Verkehr darf wie bisher maximal bei 7 Prozent liegen. Neu ist, dass Mitgliedstaaten auch weniger als 7 Prozent Anteil konventioneller Biokraftstoffe vorschreiben können, ohne das an anderer Stelle ausgleichen zu müssen. Die Bundesregierung will konventionelle Biokraftstoffe nach Maßgabe des Status quo nur bis zu einem Anteil von maximal 5,3 Prozent anrechnen.

Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen, deren Anbau zur Abholzung von Regenwäldern beiträgt, wird auf dem Niveau des Jahres 2019 eingefroren und soll im Zeitraum von 2023 bis 2030 komplett auslaufen. Dies dürfte vor allem Auswirkungen auf den Einsatz von Palmöl haben. Die Details dazu wird die EU-Kommission noch festlegen.

*

Quelle:
Pressedienst Nr. 140/18, 29.06.2018
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: presse@bmu.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang