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INITIATIVE/455: Alleenschützer bedauern Ablehnung der Volksinitiative (NABU BB)


Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen c/o NABU Landesverband Brandenburg

Pressedienst Naturschutz aktuell, 20. Dezember 2010

Alleenschützer bedauern Ablehnung der Volksinitiative, verzichten aber auf ein Volksbegehren und begrüßen die Abkehr von der Alleenkonzeption


Die Volksinitiative "Rettet Brandenburgs Alleen" verzichtet nach der Ablehnung durch den Landtag darauf, ein Volksbegehren einzuleiten. Dies teilte die Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen heute mit.

Sprecher Wolfgang Ewert: "Wir sind überzeugt, dass die Forderung nach einer 1:1 Nachpflanzung von gefällten Alleebäumen in der brandenburgischen Bevölkerung breite Zustimmung findet. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Hürden für ein Volksbegehren in Brandenburg so hoch liegen, dass unser Ziel auf diesem Weg nicht erreichbar ist. Noch nie war in Brandenburg ein Volksbegehren erfolgreich. Die Notwendigkeit, zur Stimmabgabe zu einer Meldestelle zu fahren, ist in einem Flächenland wie Brandenburg eine unüberwindliche Hürde. Solange dies nicht geändert wird, ist jedes Volksbegehren, egal zu welchem Thema, aus unserer Sicht chancenlos."

Der Landtag hatte im November die Volksinitiative abgelehnt, aber die Landesregierung aufgefordert, die umstrittene Alleenkonzeption nach bestimmten Maßgaben zu überarbeiten. Unter anderem wurde ausdrücklich das Ziel formuliert, zukünftig mehr als die in der bisherigen Konzeption festgelegten 5.000 Alleebäume jährlich zu pflanzen.

Ewert: "Die Begrenzung auf 5.000 Bäume war nach der bisherigen Konzeption ausdrücklich gewollt, unter Inkaufnahme eines Rückganges des Alleenbestandes um 100.000 Bäume in den nächsten 20 Jahren. Dass nun doch wieder mehr Bäume gepflanzt werden sollen um dieses Defizit zu reduzieren, ist eine Abkehr von dem zentralen Inhalt der alten Konzeption, auch wenn das in der Landesregierung niemand so formuliert. Das ist ein Erfolg der Volksinitiative und der 27.000 Bürgerinnen und Bürger, die dafür unterschrieben haben."

Allerdings bemängelt die Volksinitiative, dass kein klares Ziel der Nachpflanzungen formuliert worden ist. Ob das zum Bestandserhalt notwendige Nachpflanzverhältnis von 1:1 erreicht wird und ob überhaupt mehr Bäume gepflanzt werden, ist unklar. Der Landtagsbeschluss erteilt der Landesregierung zahlreiche Prüfaufträge zur Finanzierung von Nachpflanzungen, deren Ergebnis offen ist. Auch muss nach Auffassung der Volksinitiative das Rechtsgutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes berücksichtigt werden, das die Rechtswidrigkeit der bisherigen Alleenkonzeption festgestellt hat.

Ewert: "Die Vertreter der Volksinitiative werden darauf dringen, dass die rechtlichen Mängel der Konzeption bei der Überarbeitung beseitigt werden und die vorgeschriebenen Nachpflanzpflichten umgesetzt werden. Für die Überarbeitung werden wir der Landesregierung eigene Eckpunkte vorlegen, die den Alleenerhalt langfristig sichern."

Schutzgemeinschaft
Brandenburger Alleen
c/o NABU Brandenburg, Lindenstraße 34, 14467 Potsdam


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Quelle:
Pressedienst, 20.12.2010
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2010