NABU Landesverband Hamburg - 8. November 2017
Detaillierte Forderung für "Hamburgs Grün erhalten" steht fest
NABU-Volksinitiative startet am 1. Dezember
Die Vorbereitung für den Start der Initiative laufen auf Hochtouren. Auf der Vorstandssitzung des NABU Hamburg wurde am 6. November beschlossen, mit welcher Forderung die Volksinitiative "Hamburgs Grün erhalten" am 1. Dezember angemeldet wird. Mit folgendem offiziellen Text wird die Initiative in knapp drei Wochen starten und Unterschriften für den Erhalt von Hamburgs Grün sammeln:
Hamburgs Grün erhalten
"Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, darauf hinzuwirken, den
Anteil des Grüns in Hamburg zu erhalten, wobei Hamburgs Grün der gesamten gemeinsamen Fläche von Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfen, Parkanlagen, Naturnahen Landschaften, Wäldern, Landwirtschaftlichen Kulturlandschaften sowie Gewässerlandschaften und Auenentwicklungsbereichen (Milieus laut Hamburger Landschaftsprogramm) entspricht und der Anteil sich auf die Gesamtfläche Hamburgs zum Stichtag 01.06.2018 bezieht."
Der Entscheidung für diesen Text ist eine längere Beratung durch den
Landesabstimmungsleiter vorausgegangen. Zu verschiedenen eingereichten
Textvorschlägen nahm der Hamburger Senat Stellung und steckte im
Vorfeld den juristischen Rahmen fest. Die Forderungen mussten an einen
engen Spielraum angepasst werden, um auch Prüfungen durch das
Verfassungsgericht Stand zu halten.
Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg, ruft alle Hamburger und Hamburgerinnen auf, sich der Initiative anzuschließen: "Wir wollen mit unserer Volksinitiative ein deutliches Signal setzen, dass die Mehrheit der Bürger Hamburgs Grün erhalten will und wir gehen davon aus, dass sich die demokratisch gewählten Abgeordnete und Regierungsmitglieder dann daran halten werden."
Malte Siegert, Leiter Umweltpolitik beim NABU Hamburg, ergänzt: "Uns ist es vor allem wichtig, dass die Volksinitiative mit einer verfassungsgemäßen Fragestellung antritt, da bereits während der Vorbereitung aus Regierungskreisen deutlich gemacht wurde, die Volksinitiative auf juristischem Wege verhindern zu wollen. Wir wollen eine Diskussion über eine moderne Stadtentwicklung, die nicht gleich im Keim erstickt wird."
Die nun abgestimmte Forderung für "Hamburgs Grün erhalten" muss sich auf den Erhalt der Fläche des Grüns beschränken, die sich in ihrem Umfang auf Planungs-Kategorien - den so genannten Milieus - aus dem Hamburger Landschaftsprogramm bezieht. Mehrere Anliegen dürfen in einer Volksinitiative seit Oktober 2016 nicht mehr miteinander verknüpft werden, nachdem das Hamburgische Verfassungsgericht ein "Koppelungsverbot" festgelegt hat.
Daher hat sich der NABU Hamburg dafür entschieden keine zusätzlichen qualitativen Forderungen in den Abstimmungstext zur Volksinitiative aufzunehmen. Der NABU Hamburg wird seine Ziele zum Erhalt des Naturwertes, des Grünvolumens, der Vermeidung von Überverdichtung und des Baumschutzes auf anderen Wegen weiterverfolgen. Rechtsverbindliche Formulierungen an den Senat und die Bürgerschaft wurde ebenfalls als verfassungswidrig eingestuft, da sie gegen das bundesrechtliche Abwägungsgebot verstoße.
Hintergrund:
Die Siedlungsfläche Hamburgs hat in den vergangenen 15 Jahren um
durchschnittlich gut 200 ha pro Jahr zugenommen. Weitere
Gewerbegebiete, Autobahnen und Wohnungsbauprojekte sind bereits
geplant. Bürgermeister Olaf Scholz hat sich das Ziel gesteckt, mit dem
Bauen nie wieder aufhören zu wollen. Alles Gründe für den NABU Hamburg
zusammen mit Hamburgerinnen und Hamburger für den Erhalt von Hamburgs
Grün zu kämpfen. Am 27. April 2017 fiel der Startschuss für die
Volksinitiative auf der NABU Mitgliederversammlung. Der Vorstand wurde
von den Mitgliedern aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, mittels der
Volksgesetzgebung dem ansteigenden Grünverlust eine Grenze zu setzen.
*
Quelle:
Pressemitteilung pm 122/17, 08.11.2017
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21, 20535 Hamburg
Tel.: 040/69 70 89-0, Fax: 040/69 70 89-19
E-Mail: info@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2017
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang