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LUFT/575: Luftqualität 2016 - Stickstoffdioxid weiter Schadstoff Nummer 1 (UBA)


Umweltbundesamt - Presse-Information vom 31. Januar 2017

Luftqualität 2016: Stickstoffdioxid weiter Schadstoff Nummer 1

Geringere Belastung durch Feinstaub und Ozon


Auch 2016 war die Luft in deutschen Städten zu stark mit Stickstoffdioxid belastet. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). An gut 57 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) im Jahresmittel überschritten. Seit 2010 zeigt sich ein nur leicht abnehmender Trend. Beim Feinstaub sind dagegen deutliche Fortschritte zu verzeichnen: 2016 ist das Jahr mit den niedrigsten Belastungen seit 2000. Auch die Ozonkonzentrationen waren im Vergleich zu den letzten 20 Jahren eher niedrig. Für Ozon und Feinstaub werden aber weiter die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Werte deutlich überschritten; diese sind wesentlich strenger als die geltenden EU-Grenzwerte.


Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Grenzwertes für das PM10-Tagesmittel im jeweiligen Belastungsregime, Zeitraum 2000-2016 - Quelle: © Umweltbundesamt 2017

Quelle: © Umweltbundesamt 2017

"Seit Jahrzehnten gefährdet Stickstoffdioxid unsere Gesundheit", sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. "Schuld sind in den Städten vor allem alte Diesel-Autos. Es kann aus Sicht des Gesundheitsschutzes nicht akzeptiert werden, dass die Kommunen keine Handhabe haben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den belasteten Innenstädten auszuschließen. Deutschland ist auch gegenüber der EU verpflichtet, für saubere Luft in den Städten zu sorgen. Dazu kann die Blaue Plakette einen wichtigen Beitrag leisten. Die Kommunen brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, die festlegt, wer die blaue Plakette bekommt und wer nicht. Schließlich geht es darum, die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen."


Prozentualer Anteil der Messtationen mit Überschreitungen des Grenzwertes für das NO2-Jahresmittel im jeweiligen Belastungsregime, Zeitraum 2000-2016 - Quelle: © Umweltbundesamt 2017

Quelle: © Umweltbundesamt 2017

Feinstaub (PM10): Außer zu Beginn des Jahres blieben besonders feinstaubbegünstigende Wetterlagen aus, so dass 2016 die geringste Feinstaubbelastung seit 2000 gemessen wurde. Nur an der verkehrsnahen Messstation am Stuttgarter Neckartor wurde erneut der EU-Grenzwert überschritten (PM10-Tagesmittelwerte über 50 µg/m3 an mehr als 35 Tagen im Jahr). Das UBA ist dennoch besorgt: Der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Wert von 20 µg/m3 im Jahresmittel wurde an fast einem Viertel aller Messstationen (24 Prozent) überschritten. Krautzberger: "Bund, Länder und Kommunen müssen und können gemeinsam weitere Anstrengungen unternehmen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub zu verringern." Dazu ist es dringend erforderlich, die direkte Freisetzung von Feinstaub aus privaten Holzfeuerungen zu reduzieren, aber auch die Freisetzung von gasförmigen Schadstoffen wie Ammoniak aus der Landwirtschaft, aus denen sich später Feinstaubpartikel bilden.

Ozon: Anders als der Hitzesommer 2015 war der Sommer 2016 eher wechselhaft und es traten keine lang anhaltenden Schönwetterperioden auf, die die Ozonbildung hätten begünstigen können. Dennoch überschritten 21 Prozent aller Messstationen den Zielwert (der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr - gemittelt über 3 Jahre - den Wert von 120 µg/m3 überschreiten).

Mit dem Klimawandel steigt das Risiko hoher Ozonkonzentrationen. Die extreme Hitze im Sommer des Jahres 2015 war ein Beispiel für Temperaturen, welche in Zukunft immer häufiger zu erwarten sein werden. Das UBA-Forschungsprojekt KLENOS (Klima Energie Ozon Staub) rechnet bis 2050 mit einen Anstieg von 30 Prozent bei den Ozon-Überschreitungstagen (Tage mit einem maximalen 8-Stunden-Mittelwert über dem Schwellenwert von 120 µg/m3). Lokal, insbesondere in Süddeutschland, könnte der Anstieg sogar noch größer ausfallen. Das Problem kann allerdings begrenzt werden, wenn die Emissionen der Vorläuferstoffe des Ozons sinken - das sind vor allem Stickstoffoxide aus dem Verkehr und flüchtige organische Verbindungen aus Lösemitteln in Farben und Lacken. "Nur wenn wir unsere Stickoxidemissionen in den Griff bekommen, können wir erhöhte Ozonbelastungen auch bei fortschreitendem Klimawandel vermeiden", so Maria Krautzberger. "Ich bin froh, dass sich Ende 2016 alle EU-Staaten verpflichtet haben, bis 2030 die Emissionen von Feinstaub, Ammoniak, Stickoxiden und flüchtigen Kohlenwasserstoffverbindungen zu senken. Dadurch wird hoffentlich nicht nur die steigende Belastung durch Ozon begrenzt, sondern auch die Feinstaubbelastung gesenkt."



Links

Abschlussbericht zum Forschungsprojekt KLENOS
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klenos-einfluss-einer-aenderung-der-energiepolitik

Aktuelle Daten zur Luftqualität
https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten

Themenseite Luft
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft

Themenseite Feinstaub
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub

Themenseite Stickstoffoxide
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/stickstoffoxide

Themenseite Ozon
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/ozon

Beitrag zu den UBA-Luftdaten in der ZDF-Sendung "Volle Kanne"
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/umweltbundesamt-stickstoffdioxid-feinstaub-

Ute Dauert und Lars Mönch vom UBA im WDR (ab Minute 50:25) bericht-2016-100.html
http://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-leonardo/index.html

Publikationen

Luftqualität 2016
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/luftqualitaet-2016

Dokumente

Jährliche Auswertung NO2 - 2016 (Excel-Version)
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/358/dokumente/no2_2016_0.xlsx

Jährliche Auswertung Feinstaub (PM10) - 2016 (Excel-Version)
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/358/dokumente/pm10_2016_0.xlsx

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Quelle:
UBA-Presse-Information Nr. 4/2017, 31.01.2017
Herausgeber:
Umweltbundesamt (UBA)
Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Postanschrift:
Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340/2103-2285
E-Mail: pressestelle@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2017

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