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MELDUNG/025: Elbvertiefung - Antrag auch nach dritter Auslegung nicht genehmigungsfähig (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hamburg, 26. August 2010

Planungsunterlagen zur Elbvertiefung nicht mehr zu retten - Antrag auch nach dritter Auslegung nicht genehmigungsfähig

Bundesamt für Naturschutz, NLWKN, die Landkreise Cuxhaven, Stade und Steinburg äußern sich kritisch / Alternativenprüfung mangelhaft / Kompensation lückenhaft / Verbände fordern Einstellung des Verfahrens


Nach der deutlichen Kritik verschiedener Landes- und Bundesbehörden sowie der Kommunen entlang der Unterelbe fordern der WWF Deutschland und der BUND die sofortige Einstellung des Verfahrens für die aktuell geplante Elbvertiefung. Die Umweltorganisationen haben die von den so genannten "Trägern öffentlicher Belange" (TÖB) abgegebenen Stellungnahmen ausgewertet und sehen sich in weiten Teilen in ihrer eigenen Kritik bestätigt. Die Fachbehörden kritisieren, dass die Vorgaben des Europäischen Naturschutzrechts auch in der bereits dritten Auslegung nicht ausreichend berücksichtigt wurden, obwohl sie genau dieses bereits vor drei Jahren eingefordert hatten.

Deutschlands oberste Naturschutzbehörde, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) kommt zu der Auffassung, dass die mehrfach überarbeiteten Unterlagen immer noch nicht "mit dem Bundesnaturschutzgesetz konsistent" und "mit Blick auf eine erforderliche Beteiligung der Europäischen Kommission nochmals aufzuarbeiten" sind. Das Amt bewertet die nach dem EU-Recht zwingend vorgeschriebene Prüfung von Alternativen zur Elbvertiefung als unzulänglich und kommt zu der Auffassung, dass der vorgeschlagene Ausgleich (die Kohärenzsicherung nach EU-Recht) in vielen Aspekten "zu überarbeiten" und "zu ergänzen" ist. Der in Niedersachsen zentral für den Naturschutz zuständige Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zeigt in seiner Stellungnahme "weiterhin erhebliche Mängel" in der Bewertung der Folgen der geplanten Elbvertiefung auf. Er kritisiert ebenfalls die Alternativenprüfung und fordert außerdem die Überarbeitung des "Fachbeitrages Artenschutz".

Die Wasserbehörde des Landkreises Steinburg, in dessen Zuständigkeitsgebiet eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen im Verlauf der Stör stattfinden sollte, kommt zu dem Fazit, dass sämtliche Maßnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz "nicht zulässig" sind und deshalb "abgelehnt" werden müssen. Ebenfalls kritisch äußerten sich die Landräte der Kreise Stade und Cuxhaven. Das staatliche Fischereiamt Bremerhaven geht am weitesten und lehnt die Elbvertiefung mit fundierter Begründung "insgesamt" ab.

Damit ist aus Sicht der Umweltverbände ein rechtssicherer Planfeststellungsbeschluss gemäß der Vorgabe des Bundesverkehrsministers vom August 2009 unmöglich, zumindest jedoch in weite Ferne gerückt. Diesbezügliche Erwartungen aus der Hamburger Politik und der Hafenwirtschaft bezeichnet Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg als "fortgesetzte Ignoranz gegenüber erdrückenden Fakten". Diese Stellungnahmen sind der amtliche Todesstoß für mehr als fünf Jahre oberflächliche Planung und drei vergebliche Korrekturversuche", so Braasch. Beatrice Claus, Fachreferentin im Bereich Meere und Küste des WWF Deutschland, sieht im Fall einer Elbvertiefung ebenfalls eine deutliche Verschlechterung der ökologischen Situation des Flusses und der angrenzenden Schutzgebiete. "Das Europäische Naturschutzrecht hat zu Recht hohe Hürden für einen Eingriff in diesen wertvollen Lebensraum aufgebaut ð diese haben die Planer der Elbvertiefung nachweislich ignoriert", so die Expertin des WWF. Die EU-Kommission könne bei derart eklatanten Verstößen gegen EU-Umweltrecht "kein Auge zudrücken".

Der BUND und der WWF sehen ohnehin keine Notwendigkeit für eine weitere Elbvertiefung auf bis zu 19 Meter, da auch große Containerschiffe in der Realität nachweislich nur selten Tiefgänge von über 14 Metern aufweisen. Dies hatte erst jüngst auch HPA-Chef Jens Meier eingeräumt. Die von den verschiedenen Fachbehörden eingeforderte Alternativenprüfung kann für den BUND und den WWF nur ein Ergebnis haben: den sofortigen Abbruch der Planungen und den Verzicht auf das ökologisch verheerende und ökonomisch unsinnige Projekt.

Schließlich hätten der Bund und die Küstenländer ð einschließlich Hamburg - für die wenigen Extremtiefgänge seinerzeit den Bau eines Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven vereinbart. Dieser längst im Bau befindliche, vom Steuerzahler mit über 600 Mio. Euro finanzierte Jade-Weser-Port soll Ende nächsten Jahres fertig werden. "Es macht keinen Sinn, nun erneut mit Steuergeldern in Höhe von mindestens 400 Mio. Euro dem Jade-Weser-Port die wenigen ganz großen Containerschiffe abzujagen, sodass dieser für Jahre zur überflüssigen Bauruine wird", so Beatrice Claus und Manfred Braasch. Der BUND und der WWF fordern nun die politisch Verantwortlichen in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf, die Kritik der eigenen Behörden nicht zu ignorieren und nicht weitere Steuergelder aus Prestigegründen in die festgefahrene Planung zu investieren. Die beiden neuen Landeschefs David McAllister und Christop Ahlhaus sollten die alten Rivalitäten endlich beerdigen und mit einer gemeinsamen norddeutschen Hafenkooperation ein Zeichen setzen ð eine Arbeitsteilung an der Nordseeküste entlaste die angespannten Haushalte und mache für alle Beteiligten deutlich mehr Sinn, so die Verbände.


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Quelle:
Presseinformation vom 26.06.2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2010