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MELDUNG/029: Stuttgart 21 - Fledermaus-Erhebungen der Deutschen Bahn unzureichend (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 10. September 2010

Stuttgart 21: Mangelhafter Artenschutz

BUND hält Fledermaus-Erhebungen der Deutschen Bahn für unzureichend


Stuttgart. Seit Beginn der Abrissarbeiten am Hauptbahnhof werden im und am Gebäude immer wieder Fledermäuse gesichtet. Dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) nun auf Anfrage mitgeteilt, dass die Deutsche Bahn den Nordflügel an zwei Abrisstagen mit Detektoren untersucht und keine Fledermäuse gefunden habe - weshalb es keine artenschutzrechtlichen Bedenken gebe. "Wer nichts finden will, sieht natürlich auch nichts", erklärte der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß: "Die Untersuchungsmethode der Bahn liegt weit unter dem fachlich üblichen Standard und reicht bei weitem nicht aus." Sämtliche Fledermausarten sind in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. "Die Verantwortlichen von Stuttgart 21 haben es schon in der Planungsphase versäumt Daten über die Fledermäuse im Bahnhofsbereich zu erheben, worauf der BUND bereits damals hingewiesen hat", erläuterte Frieß. Der BUND hat mittlerweile anwaltlichen Rat eingeholt und fordert das EBA auf, bis zur endgültigen Einstellung der Abriss- und Bauarbeiten zu Stuttgart 21 die betroffenen Räume im Abschnitt 1.1 - die Talquerung mit dem Hauptbahnhof - fortlaufend von Artenschutzexperten untersuchen zu lassen. Sollten diese Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen finden, müssten die Abbrucharbeiten an den betroffenen Stellen sofort eingestellt werden, um eine ausführliche artenschutzrechtliche Prüfung zu ermöglichen. "Dieses Planergänzungsverfahren fordern wir darüber hinaus für den gesamten Bauabschnitt, um Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu vermeiden", sagte Frieß. "Nur auf Basis fundierter Untersuchungen kann über Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen entschieden werden - und auch darüber, ob eine gegebenenfalls erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahme überhaupt erteilt werden darf." Der Umwelt- und Naturschutzverband forderte das EBA auf, das Planungsergänzungsverfahren unverzüglich einzuleiten und den BUND sowie andere Naturschutzverbände daran zu beteiligen.


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Quelle:
Presseinformation, 10. September 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2010