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MELDUNG/166: Sachverständigenrat - Hallesche Umwelttoxikologin berät weiterhin Bundesregierung (idw)


Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg - 27.07.2012

Hallesche Professorin berät weiterhin Bundesregierung



Ihr Schwerpunkt wird weiterhin die Beurteilung der Risiken chemischer Stoffe auf Mensch und Umwelt sein: Die hallesche Umwelttoxikologin Prof. Dr. Heidi Foth ist erneut in den Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung berufen worden.

Professor Dr. Heidi Foth, Direktorin des Instituts für Umwelttoxikologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, kann ihre anerkannte Arbeit im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung fortsetzen. Der Bundesumweltminister Peter Altmaier hat die Umwelttoxikologin erneut in dieses Gremium berufen, welches seit 1972 existiert. Sie gehört dem SRU bereits seit acht Jahren an. Der Sachverständigenrat wird aus sieben Hochschullehrern aus verschiedenen Disziplinen gebildet und hat in den vergangenen vier Jahren Veröffentlichungen zu Themen zukunftsfähiger Energieversorgung, Risiken durch Nanomaterialien bis hin zur Ökonomie und Erhaltung und Bewahrung von Lebensräumen verfasst. Die Aufgabenfelder von Professorin Foth sind Gesundheit, Arzneimittel, Risiken, Chemikalienwirkung, Toxikologie und Ökotoxikologie. Die Wissenschaftlerin ist das einzige Mitglied aus den neuen Bundesländern (außer Berlin). Sie sieht ihren Schwerpunkt in den kommenden Jahren vor allem in der Beurteilung der Risken chemischer Stoffe auf Mensch und Umwelt. Prof. Dr. Heidi Foth ist seit 1995 Direktorin des Instituts für Umwelttoxikologie und war zwischen 2001 und 2010 Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Toxikologie und wirkt derzeit im Vorstand der Internationalen Union für Toxikologie (IUTOX).

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung mit dem Auftrag, die Umweltsituation und die Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und deren Entwicklungstendenzen darzustellen und zu begutachten sowie umweltpolitische Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen. Alle vier Jahre ist ein Gutachten zu erstellen und der Bundesregierung zu übergeben. Das Gutachten beschreibt und kommentiert aktuelle umweltpolitische Entwicklungen und behandelt vertieft zumeist einige Schwerpunkthemen. Darüber hinaus erarbeitet der SRU Sondergutachten, in denen spezielle Umweltprobleme ausgewählt und umfassend untersucht werden. Um die Bundesregierung zeitgerecht vor wichtigen umweltpolitischen Entscheidungen beraten zu können, formuliert der SRU in Stellungnahmen und Kommentaren zur Umweltpolitik Empfehlungen zu aktuellen Fragen der Umweltpolitik, wie zum Beispiel zu laufenden Gesetzesvorhaben.

Die Ratsmitglieder werden vom Bundesminister nach Zustimmung durch die Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen setzt sich aus sieben Hochschullehrern verschiedener Fachdisziplinen zusammen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen müssen.
Informationen über den Sachverständigenrat finden Sie hier:
www.umweltfragen.de

Die gesamte Pressemitteilung inkl. Bilder erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/de/news490034
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution167

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Jens Müller M.A., 27.07.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2012