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MELDUNG/492: Gesetzentwurf - Aktuelles Rechtsgutachten räumt strittige Fragen aus (Volksbegehren Artenvielfalt)


Volksbegehren Artenvielfalt - Gemeinsame Pressemitteilung, 21. März 2019

Aktuelles Rechtsgutachten räumt strittige Fragen aus

Vor dem Beginn der Facharbeitsgruppen bescheinigen Juristen den Trägern des Volksbegehrens die Machbarkeit des Gesetzesentwurfs


Hilpoltstein, 21.03.2019 - Bevor der Runde Tisch zur Artenvielfalt mit einer Fachtagung im Landtag am Freitag in die nächste Runde geht, räumen die Träger des Volksbegehrens Vorbehalte gegen ihren Gesetzentwurf aus dem Weg. "Selbstverständlich stellen wir unser Rechtsgutachten allen am Runden Tisch Beteiligten zur Verfügung", erklärt Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender "Mit dem Gutachten können die bisher geäußerten Befürchtungen entkräftet werden und es dient als eine sehr gute Grundlage für die Dialoge in den anstehenden Facharbeitsgruppen."

Auch Ludwig Hartmann, Fraktionschef der Landtags-Grünen, sieht das Rechtsgutachten des Trägerkreises als starkes Fundament: "Ich hoffe, dass das Gutachten auch die Detailkritiker zum Einlenken bewegt. Der Gesetzentwurf ist juristisch gangbar und umweltpolitisch notwendig. Wenn jetzt alle konstruktiv an zusätzlichen Maßnahmen mitarbeiten, können wir hier etwas richtig Großes für den Umweltschutz in Bayern auf den Weg bringen!"

"Es wird jetzt Zeit, konkret zu werden und über unseren Gesetzentwurf zu reden. Selbstverständlich sind wir dann auch bereit, über das Volksbegehren hinaus an weiteren Vorschlägen für mehr Naturschutz in Bayern mitzuarbeiten. Wir möchten aber noch einmal unmissverständlich klarstellen, dass dies zusätzliche Maßnahmen sein müssen", so Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens Artenvielfalt und Stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern.

Aktuell liegt dem Trägerkreis des Volksbegehrens ein Rechtsgutachten vor, das er bei der Münchner Rechtsanwaltkanzlei Meisterernst in Auftrag gegeben hatte. Es hat die wichtigsten, von Seiten der Landwirtschaft aufgeworfenen Kritikpunkte und Befürchtungen untersucht. So ging es der Frage nach, ob die gesetzliche Einführung von fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen, die nicht mehr beackert werden dürfen, die bisherige Förderung der Umwandlung von Acker- in Grünland als freiwillige Maßnahme in Zukunft verhindert. Dies verneint die Rechtsanwaltskanzlei. Denn das Verbot ist nicht mit einer Verpflichtung zur Umwandlung in Grünland gleichzusetzen. Landwirte hätten auch andere Optionen. Die aktive Umwandlung in Grünland kann somit weiter gefördert werden.

Zur an den Freistaat gerichteten Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass zehn Prozent des Grünlandes der Landesfläche erst nach dem 15. Juni gemäht werden dürfen, stellt das Gutachten klar, dass eine Förderung im Vertragsnaturschutzprogramm für diesen Schnittzeitpunkt und auch die noch späteren Mahdzeitpunkte im gleichen Umfang möglich sind.

Dazu stellt das Volksbegehren Streuobstwiesen ab einer Größe von 2.500 Quadratmetern unter Biotopschutz. "Bei Landwirten hatte diese Forderung die Befürchtung ausgelöst, sie könnten die Streuobstwiesen nicht mehr bewirtschaften. Das uns jetzt vorliegende juristische Gutachten bescheinigt, dass die Entnahme von alten oder überalterten Bäumen weiterhin möglich ist, auch die Zusammensetzung der Obstbaumarten kann geändert werden," erläutert Claus Obermeier, Vorstand der Louisoder Umweltstiftung. Ist eine Streuobstwiese mit staatlicher Förderung entstanden, kann sie innerhalb von 15 Jahren nach Beendigung der Förderung auch einer anderen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.

Auch die Befürchtung hinsichtlich der Vorgabe, dass "im Staatswald das vorrangige Ziel bei der Waldbewirtschaftung ist, die biologische Vielfalt zu erhalten oder zu erreichen", eine weitere forstwirtschaftliche Nutzung verhindere, bezeichnet das Rechtsgutachten als abwegig.

In einem Punkt konnten die Bedenken der Landwirte nicht völlig entkräftet werden. Das im Volksbegehren enthaltene Verbot, Grünland nach dem 15. März zu walzen, dient dazu, die Gelege von Wiesenbrütern wie der Feldlerche, dem Kiebitz und dem Großen Brachvogel davor zu schützen, plattgewalzt zu werden. Ebenso soll es die, über das Grünland wandernden Amphibien vor dem sicheren Tod schützen. Landwirte wünschen sich einen flexibleren Termin. Nach Ansicht der Kanzlei kann dies eher nicht über eine Verwaltungsvorschrift erreicht werden. Der Trägerkreis ist zuversichtlich, bei der von Alois Glück moderierten Fachgruppe einen Weg zu finden.


Hintergrund
Über das Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen!

Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Bayerischen Landtag. Dazu müssen sich 10 Prozent der Wahlberechtigten - rund 1 Million Menschen - mit ihrer Unterschrift für das Volksbegehren aussprechen. Diese Hürde wurde von dem Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen! mit großem Erfolg genommen: vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 haben sich über 1,7 Millionen Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eingetragen. Der Bayerische Landtag kann nun den Gesetzentwurf annehmen oder ablehnen und ein eigenes Gesetz vorlegen. In diesem Fall kommt es zum Volksentscheid, bei dem alle stimmberechtigten Bayern über die beiden alternativen Gesetzesvorschläge abstimmen können. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt - Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), das Bündnis 90/Die Grünen Bayern und die Gregor Louisoder Umweltstif tung. Ein breites gesellschaftliches Bündnis von über 200 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützt diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.

Die Kernforderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt - Rettet die Bienen!

Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelungen im bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern, die die Artenvielfalt retten. Die Kernforderungen: die bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere; die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft; der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben; der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft; die Umwandlung von zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen; die Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten.

Die Aktionsbündnisse

Bayernweit kämpfen 80 Aktionsbündnisse in den Gemeinden für eine Wende im bayerischen Naturschutz. Alle Interessierten sind aufgefordert mitzumachen. Auf der Website des Volksbegehrens Artenvielfalt www.volksbegehren-artenvielfalt.de findet man die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen.

Das Artensterben

Wissenschaftliche Studien belegen, dass in Bayern immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden sind. Besonders betroffen sind die Insekten, die unter anderem für das Überleben der Menschheit als Bestäuber von Nahrungspflanzen existenziell wichtig sind. In Deutschland sind knapp 50 Prozent aller Bienenarten bestandsbedroht oder bereits ausgestorben, über 75 Prozent aller Fluginsekten sind nicht mehr da und die Bestände an Schmetterlingen vielfach sogar noch stärker zurückgegangen, in einigen Regionen Bayerns teilweise um 70-90 Prozent. Unter anderem in Folge des Insektenschwundes leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Diese dramatische Entwicklung will das Volksbegehren Artenvielfalt stoppen.

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Quelle:
Gemeinsame Pressemitteilung, 21.03.2019
Volksbegehren Artenvielfalt
E-Mail: presse@volksbegehren-artenvielfalt.de
Internet: www.volksbegehren-artenvielfalt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2019

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