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MASSNAHMEN/219: Zum Vogelschutz kein Gehölzschnitt vom 1.3.-30.9. (Stadt Bielefeld)


Stadt Bielefeld - Pressemitteilung von Dienstag, 27. Januar 2015

Zum Vogelschutz kein Gehölzschnitt



Bielefeld (bi). In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze und Röhrichte nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Darauf weist das Umweltamt bereits jetzt hin. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Allerdings gilt dieser Schutzfrist nicht für Bäume im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Flächen.

Schon im März beginnen einige Vogelarten (Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig oder Buchfink) ihren Nestbau. Gartenbesitzer und andere Grundstückseigentümer sollten daher mit erforderlichen Arbeiten schon bald beginnen. Für Fragen steht das Umweltamt telefonisch unter 0521 / 51-6873 zur Verfügung.

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Quelle:
Pressemitteilung von Dienstag, 27. Januar 2015
Herausgeber: Stadt Bielefeld
Presseamt, 33597 Bielefeld
Telefon: 0521 / 512 215, Fax 0521 / 516 997
E-Mail: presseamt@bielefeld.de
Internet: www.bielefeld.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2015


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