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MILITÄR/088: Marine sprengt in Schweinswal-Kinderstube (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 2. September 2019

Marine sprengt in Schweinswal-Kinderstube

NABU verurteilt umweltfeindliche Munitionsbehandlung vor Fehmarn


Wallnau / Fehmarn, 2. September 2019 - Zwölf Sprengungen britischer Grundminen durch die Bundeswehr stellen Schutzziele des Naturschutzgebiets "Fehmarnbelt" in Frage. Erneut ignoriert die Bundeswehr die Belange des Meeresnaturschutzes. Der NABU fordert die Marine auf, die Sprengarbeiten bei Fehmarn, die ohne Blasenschleier stattfinden, umgehend zu stoppen. Zudem fordert der NABU einen runden Tisch aller zuständigen Stellen der Bundeswehr, Naturschutzbehörden und Naturschutzverbänden mit dem Ziel, für sämtliche Unterwasserexplosionen der Bundesmarine naturverträgliche Lösungen zu finden.

Die Bild-Zeitung berichtete am 31. August 2019 unter dem Titel "Untersee-Explosionen in Schutzzone vor Fehmarn", dass Angler bereits letzten Donnerstag Sprengungen der Marine im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt beobachtet hätten. Wie "Bild" berichtete, will die Bundeswehr im Rahmen eines NATO Manövers insgesamt 12 britische Grundminen mit einem Ladungsgewicht von je einer halben Tonne TNT im Fehmarnbelt sprengen. Die Sprengungen sollen bereits heute fortgesetzt werden.

Der NABU sorgt sich insbesondere um die Schweinswale und Robben im Fehmarnbelt. Der Fehmarnbelt ist eine der wichtigsten Kinderstuben der Schweinswale in der Ostsee. Derzeit ist im gesamten Fehmarnbelt mit Schweinswalmüttern und kleinen Kälbern zu rechnen, die nur langsam schwimmen und Sprengungen trotz möglicherweise eingesetzter Vergrämungslaute kaum rechtzeitig ausweichen können.

Die mittlere Lebenserwartung der nach EU-Recht streng geschützten Tiere liegt mittlerweile bereits unter Erreichung der Geschlechtsreife. Sie haben ein empfindliches Gehör, auf das sie zur Orientierung und Nahrungssuche angewiesen sind. Die Detonationen bewirken, dass viele Kilometer von der Sprengung entfernt das Hörorgan von Walen geschädigt wird. Auch Lungenrisse, Blutungen in Ohr oder Gehirn werden durch die Schockwelle einer Unterwasserexplosion hervorgerufen.

Ingo Ludwichowski, Geschäftsführer des NABU Schleswig-Holstein ist empört: "Einerseits bemüht sich die Bundeswehr, die Wogen um die geplanten Ansprengversuche an der ex-Fregatte Karlsruhe zu glätten, indem sie anführt, sie würde zum Schutz von Schweinswalen keinesfalls zu sensiblen Zeiten sprengen. Gleichzeitig ereigneten sich bereits im Juli 2019 genau zur Fortpflanzungszeit zwei Minenexplosionen in der Eckernförder Bucht. Die jetzt erfolgten Sprengungen in der Kinderstube der Schweinswale bei Fehmarn belegen erneut, wie wenig ernst die Bundeswehr den Naturschutz nimmt."

Die Schutzgebietsverordnung des NSG Fehmarnbelt, in dem die Sprengung am Donnerstag offenbar stattgefunden hat, legt dabei eindeutig fest: "Zum Schutz der genannten Arten ist insbesondere erforderlich die Erhaltung oder Wiederherstellung des Gebietes als möglichst störungsarmes und weitgehend von lokalen Verschmutzungen unbeeinträchtigtes Nahrungs- und Migrationshabitat der Schweinswale und Fortpflanzungs- und Aufzuchtshabitat für Schweinswale".

In der Öffentlichkeit ist weitgehend unbekannt, dass die Bundeswehr viele Naturschutzgesetze und -Verordnungen bei ihrem Handeln nicht berücksichtigt. Im Rahmen einer Einvernehmensregelung nach Bundesnaturschutzgesetz für das Management von Meeresschutzgebieten werden notwendige Schutzmaßnahmen durch die Bundeswehr sogar torpediert. Nur ein Minimum an Naturschutz akzeptiert die Bundeswehr bislang auf freiwilliger Basis. Aus Sicht des NABU gehört dazu unbedingt auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung für potenziell naturschädigende Aktivitäten wie Sprengungen oder großflächiger Sonareinsatz.

NABU-Referentin für Schweinswalschutz Dagmar Struß: "Der NABU akzeptiert, dass bei Gefahr in Verzug sofort gehandelt werden muss. Die jetzt gesprengten Minen wurden nach Angaben in den Jahresberichten zur Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer jedoch bereits im September 2016 entdeckt. Nach drei Jahren lässt sich jedoch schwerlich mit Gefahrenabwehr argumentieren. Planbare Sprengungen müssen aus unserer Sicht aber immer mit Blasenschleier durchgeführt werden."

Weiterhin geht von Sprengungen die Gefahr aus, dass krebserregende und erbgutschädigende Inhaltsstoffe von Meerestieren wie Fischen und Muscheln vermehrt aufgenommen werden und in unsere Nahrung gelangen. Ein Fazit des Forschungsprojekts UDEMM ist daher, dass auf Sprengungen so weit wie möglich verzichtet werden muss. In den letzten Jahren wurden Grundminen vom Kampfmittelräumdienst in ein Sperrgebiet verzogen. Umweltfreundliche robotische Bergungstechnologien zur Weiterbehandlung werden in Kürze vorliegen. Der ehemalige schleswig-holsteinische Umweltminister Robert Habeck hatte diese Technologien initiiert. Ausweislich des Tagungsbandes der Statustagung Maritime Technologien 2018 gehen die Entwickler "davon aus, dass mit der Etablierung der RoBEMM-Technik innerhalb der nächsten 10 Jahre, 70 bis 100% aller belasteten Flächen in der Nord- und Ostsee beräumt werden könnten - weitestgehend ohne Gefahr für Mensch und Meeresumwelt".

Der NABU ruft Urlauber und einheimische Strandbesucher auf, tote oder verletzte Robben und Schweinswale in der Nähe des Fehmarnbelts zur Beweissicherung umgehend zu melden (Kontakt: NABU Wasservogelreservat Wallnau, Tel. 04372-1002; Mail@NABU-Wallnau.de). Frischtote Tiere müssen möglichst innerhalb weniger Stunden geborgen werden, damit mittels Autopsie Sprengtraumata und Gehörschäden zweifelsfrei festgestellt werden können.

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Quelle:
Presseinformation, 02.09.2019
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2019

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