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RECHT/114: Klage gegen Steinkohlekraftwerk Lünen - BUND mit erstem Erfolg vor Gericht (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 5. März 2009

Klage gegen Steinkohlekraftwerk Lünen

BUND mit erstem Erfolg vor Gericht


Düsseldorf/Münster, 05.03.2009 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat mit der Klage gegen das geplante Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen heute einen wichtigen Erfolg errungen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hält den Genehmigungsbescheid wegen Verstößen gegen europäisches Naturschutzrecht für rechtswidrig. Das OVG legt nunmehr dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vor, ob das Klagerecht des BUND in Bezug auf Naturschutz durch deutsches Recht unzulässig eingeschränkt wird. Diese Entscheidung ist von bundesweiter Bedeutung.

Damit könnten Rechtsverstöße bei der Genehmigung von Großvorhaben, wie Kraftwerken, endlich vollständig beklagt werden. Bis zur EuGH-Entscheidung wird das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ausgesetzt.


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Quelle:
Presseinformation Nr. 14, 5. März 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2009