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RECHT/228: Diesel-Fahrverbote unausweichlich lt. Urteil vor Verwaltungsgericht Düsseldorf (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - Pressemitteilung, 13. September 2016

Deutsche Umwelthilfe erwirkt bahnbrechendes Urteil vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf: Diesel-Fahrverbote sind unausweichlich


Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) in vollem Umfang stattgegeben.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind. Die rechtlichen Instrumentarien sind nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden. Dies ist das Einfahrtverbotszeichen (VZ 251) mit einem Zusatzschild, nach dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gilt. Es müsse nun sehr schnell gehen, auf die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne nicht gewartet werden, so das Gericht.

"Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken. Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die DUH hat 15 Klagen wegen Überschreitungen der Grenzwerte beim Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) gegenüber den verantwortlichen Ländern bzw. beigeladenen Städten eingereicht und bisher alle Verfahren gewonnen.

"Dies ist das erste Urteil in Deutschland, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge den Weg ebnet. Es wird richtungsweisend sein für die gesamte weitere Rechtsprechung", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die DUH im Verfahren vertreten hat.

"Dieses Urteil ist ein klares Signal an die Autohersteller, ihren Kunden saubere Autos zu verkaufen und die Bestandsfahrzeuge so nachzubessern, dass sie auf der Straße sauber sind", so der Internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich.

Am 17. November 2015 hatte die DUH beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Grund ist die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 µg/m3 NO2 im Jahresdurchschnitt wurde in der Landeshauptstadt seitdem an verkehrsnahen Messstationen erheblich überschritten. Ziel der Klage ist, dass die Bezirksregierung schnellstmöglich dafür Sorge trägt, dass sich die gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten werden.

Hintergrund:

Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Im November 2015 hatte sie Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind neben Düsseldorf die Städte Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Mainz, Stuttgart und Berlin. Darüber hinaus hat die DUH drei Anträge auf Zwangsvollstreckung für Limburg, Reutlingen und München auf den Weg gebracht. Hier liegen bereits rechtskräftige Urteile vor, die bislang jedoch nicht umgesetzt werden.

Ziel der DUH ist es, die zuständigen Behörden zu verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich einzuhalten.

Unterstützt wird die DUH in den Verfahren auf Luftreinhaltung von der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth.


Hintergrundpapier "Klagen für saubere Luft"
http://www.duh.de/uploads/media/Hintergrundpapier_Klagen-fuer-Saubere-Luft_2016-06-07_01.pdf

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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 13.09.2016
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2016

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