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TIPS/243: Wasser- und Pflanzenschutz (Stadt Mönchengladbach)


Stadt Mönchengladbach - Pressemitteilung von Montag, 13. Mai 2013

Unkrautvernichter belasten Gewässer

Der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung informiert



Pflanzenschutzmittel - in der Regel als Unkrautvernichtungsmittel oder Herbizide bekannt und im Handel als Totalherbizide angeboten, werden oft immer noch rund ums Haus auf befestigten Flächen wie Bürgersteigen, Garageneinfahrten und Hauszugängen eingesetzt, um störenden Bewuchs zu entfernen. Dabei ist es verboten, die Mittel auf versiegelten Flächen anzuwenden, die über Kanalisation, Drainagen oder Straßenabläufe entwässert werden.

Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf Flächen eingesetzt werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Beete, Rasenflächen oder auch Friedhofsgräber sind zum Beispiel gärtnerisch genutzte Flächen. Hier dürfen aber ausschließlich Mittel eingesetzt werden, die den Aufdruck: "Zugelassen für die Anwendung im Haus- und Kleingarten" tragen. Auf allen anderen Flächen - zum Beispiel Wege zwischen den Gräbern oder Beeten, Bürgersteige, Garageneinfahrten oder Terrassen dürfen keine Pflanzenschutzmittel (meist Herbizide) eingesetzt werden.

Auch der Einsatz jeglicher Substanzen, die Bewuchs abtöten - dazu zählen auch die diversen Hausmittelchen wie Zitronensäure, Essig oder Salze - ist verboten, um unsere Gewässer zu schützen. Denn die Substanzen werden mit dem nächsten Regen abgeschwemmt und gelangen dann über die Kanalisation zum Beispiel in die Niers und ihre Nebengewässer. Das kann auch die Behandlung der Abwässer in der Kläranlage nicht verhindern. Bei der Trinkwassergewinnung können diese Wirkstoffe nur durch aufwändige Aufbereitungsverfahren herausgefiltert werden.

Wer versiegelte Flächen in seinem Bereich "unkrautfrei" halten möchte, greift am besten auf mechanische Methoden wie Fugenritzen, Hacken oder Kratzen zurück. Moose lassen sich auf befestigten Flächen gut mit heißem Wasser und einem festen Besen oder mit einem Hochdruckreiniger beseitigen.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen auf gärtnerisch genutzten Flächen aufgebracht werden. Reste chemischer Pflanzenschutzmittel gehören aber nicht in die Restmülltonne. Sie sind als Sondermüll über das örtliche Schadstoffmobil zu entsorgen. Die Termine und Standorte finden sich im Abfallkalender 2013 der Stadt Mönchengladbach.

Für allgemeine Fragen zum Thema Pflanzenschutz steht der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung zur Verfügung. Bei besonderen Fragestellungen kann das Pflanzenschutzamt unter der Rufnummer 0251/2376-914 weiterhelfen (www.pflanzenschutzdienst.de). Tipps und aktuelle Informationen gibt es auch unter www.wasser-und-pflanzenschutz.de.

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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 13. Mai 2013
Stadt Mönchengladbach
Pressestelle
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Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail: Pressestelle@moenchengladbach.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2013