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VERBAND/497: Landesbund für Vogelschutz in Bayern verabschiedet Resolution gegen Donau-Ausbau (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz
Presseinformation vom 27. Oktober 2012

LBV-Delegierte stärken Umweltminister Huber den Rücken

Höchstes Gremium des Landesbunds für Vogelschutz in Bayern verabschiedet einstimmig Resolution gegen möglichen Donau-Ausbau



Amberg, 27.10.2012 - Mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution haben die Delegierten des Landesbunds für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) auf ihrer Jahreshauptversammlung in Amberg ein klares Zeichen gesetzt: für den Erhalt einer freifließenden Donau ohne Staustufen zwischen Straubing und Vilshofen. Damit unterstützen sie die Linie von Umweltminister Marcel Huber.

In der Resolution fordert die Delegiertenversammlung, das höchste Gremium des LBV, die Bayerische Staatsregierung auf, den Schutz dieser deutschlandweit einmaligen, durch EU-Recht geschützten Fluss- und Auenlandschaft sicherzustellen und den Ausbau mit einer Staustufe (Variante C280) nicht weiter zu verfolgen. Damit unterstützen die LBV-Delegierten den Bayerischen Umweltminister Marcel Huber in seinem Anliegen, auf der Basis der Planungen für die sogenannten "Variante A" die freifließende Donau zu erhalten. Diese verbessert die Rahmenbedingungen für die Schifffahrt in ökologisch verträglichem Ausmaß ohne Staustufen und ohne Seitenkanal.

Ludwig Sothmann, LBV-Vorsitzender und Mitglied der die Untersuchungen begleitenden "Monitoring-Gruppe": "Eine nachhaltige Gesellschaft, wie wir sie wollen, muss sich mit der Natur entwickeln und nicht gegen sie. Es gibt andere Lösungen als Kanal, Durchstich, Staustufe und tonnenweise Beton. Das bessere Donaukonzept, das Huber vorschlägt, deckt sich weitgehend mit unserer Donaustrategie."

Aus naturschutzfachlicher Sicht lehnt die LBV-Delegiertenversammlung die "Stauvariante" strikt ab. Durch die Nivellierung des Wasserstandes und die Entkoppelung der Auen vom Fluss durch metertiefe Trennwände wird eines der letzten intakten Auengebiete Mitteleuropas zerstört.

Die angeblichen verkehrsökonomischen Vorteile der Staustufenlösung stehen für die LBV-Delegierten in keinem Verhältnis zu den ökologischen Schäden. Eine Entscheidung zugunsten optimierter Planungen ohne Staustufen würde dagegen einen Jahrzehnte dauernden Konflikt beenden und wäre zudem ein zukunftsweisendes Zeichen für den Umgang mit unseren Flüssen.

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LBV-Resolution zur freifließenden Donau zwischen Straubing und Vilshofen

Die Delegiertenversammlung des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) - Verband für Arten - und Biotopschutz beschließt auf der Landestagung am 27.10.2012 in Amberg, dass sich der LBV nachdrücklich für den Erhalt der freifließenden Donau zwischen Straubing und Vilshofen einsetzt. Die LBV-Delegiertenversammlung fordert die Bayerische Staatsregierung auf, den Schutz dieser bayernweit einmaligen Fluss- und Auenlandschaft sicherzustellen und den Ausbau mit einer Staustufe (Variante C280) nicht weiter zu verfolgen. Die LBV-Delegiertenversammlung unterstützt den Bayerischen Staatsminister Dr. Marcel Huber mit aller Kraft in seinem Anliegen, auf der Basis der Planungen für die sogenannten "Variante A" die freifließende Donau zu erhalten und die Rahmenbedingungen für die Schifffahrt in ökologisch verträglichem Ausmaß ohne Staustufen und ohne Seitenkanal zu verbessern.

Begründung:

Die Donau zwischen Straubing und Vilshofen ist mit ihren 70 km der letzte längere Abschnitt dieses Flusses in Bayern ohne Querbauwerk und Staustufe. Hier hat sich der typische Fließwassercharakter ebenso erhalten können wie die freie Korrespondenz mit dem umliegenden Grundwasserkörper. Die natürliche Wasserstandsdynamik kann ihre Wirkung auf die flussbegleitenden Auenökosysteme entfalten. Im Gegensatz zu den gestauten Abschnitten flussauf- und -abwärts wird dieser Abschnitt als "nicht erheblich veränderter Wasserkörper" gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie eingestuft. Zahlreiche Schutzgebiete nationaler und internationaler Kategorien würdigen die freifließende Donau und ihre Auen (z. B. Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete). Schon allein die Fischfauna mit über 40 autochthonen Arten, darunter auch seltene Donau-Endemiten, belegt den Wert dieses Flussabschnitts. Das Herzstück der freifließenden Strecke ist das Isarmündungsgebiet und ihr weiteres Umfeld. Bei verschiedensten Organismengruppen findet sich hier ein Hotspot der Artenvielfalt. Über 100 Brutvogelarten (darunter über 30 bedrohte) und ca. 100 bedrohte Pflanzenarten seien als Beispiele genannt. Seit den 1990er Jahren flossen Fördergelder von weit über 10 Millionen Euro in diverse Schutzprojekte, z. B. ein "Bundesprojekt" für Flächenankäufe, Naturschutzmaßnahmen und Besucherlenkung.

All diese Erkenntnisse und Bemühungen werden durch die nach wie vor drohenden Staustufenpläne konterkariert. Eine 33 Mio. Euro teure Studie, koordiniert von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd und der RMD (Rhein-Main-Donau Gesellschaft), soll bis Ende des Jahres als Entscheidungsgrundlage dienen, ob die Schifffahrtsbedingungen durch eine Staustufe mit Seitenkanal an der "Mühlhamer Schleife" (Variante C280) oder ohne Staustufe durch flussbauliche Maßnahmen (Variante A) verbessert werden sollen. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die "Stauvariante" strikt abzulehnen. Durch die Nivellierung des Wasserstandes und die Entkoppelung der Auen vom Fluss durch metertiefe Trennwände werden die entscheidenden Standortsfaktoren für ein intaktes Fluss-Aue-System zerstört. Die Stauwirkung reicht bei Niedrigwasser flussaufwärts weit über die Isarmündung hinaus. Die Funktion sogenannter "Ausgleichsmaßnahmen" muss angezweifelt werden, vor allem in der Retrospektive auf die vielfach gescheiterten Kompensationsversuche entlang der bestehenden Ausbaustrecken. Damit wäre eines der letzten intakten Auengebiete Mitteleuropas gefährdet.

Der LBV ist in der die Untersuchungen begleitenden "Monitoring-Gruppe" vertreten. Der LBV stimmt dem Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Marcel Huber, in seiner Einschätzung zu, dass die Variante "C280" mit Staustufe und Seitenkanal einen massiven Eingriff in die Natur darstellt und zu irreparablen Schäden führt. Dies wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen von Art. 6 der FFH-Richtlinie, der zufolge bei Eingriffen in prioritäre Lebensräume nur Gründe in Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit oder mit maßgeblichen günstigen Auswirkungen für die Umwelt geltend gemacht werden können. Der LBV geht nicht davon aus, dass die EU-Kommission zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für die Variante "C280" anerkennen wird, da die Variante A als nach EU-Recht geforderte Alternativlösung Verbesserungen für die Schifffahrt ohne Staustufen erreicht. Der LBV fordert deshalb, diese Variante als Grundlage für die weitere Planung zu verwenden."

Die angeblichen verkehrsökonomischen Vorteile der Staustufenlösung stehen, v. a. im Hinblick auf eine notwendige Gesamtbetrachtung der Verkehrsströme im Donauraum, in keinem Verhältnis zu den ökologischen Schäden. Eine Entscheidung zugunsten optimierter Planungen ohne Staustufen würde einen Jahrzehnte dauernden Konflikt beenden und wäre zudem ein zukunftsweisendes Zeichen für den Umgang mit unseren Fließgewässern. Dies wiegt umso schwerer, als Bayern zusammen mit Kroatien bei der EU-Strategie für den Donauraum die Koordinierung für den Bereich "Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Landschaften" übernommen hat.

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Quelle:
Presseinformation, 27.10.2012
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Oktober 2012