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VERKEHR/897: Bund Naturschutz klagt gegen Luxusausbau am Flughafen München (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 20. Dezember 2011

Bund Naturschutz klagt für Schutz der Natur, des Klimas und der gesamten Region - gegen Luxusausbau am Flughafen München

Planfeststellungsbeschluss ist voll von fachlichen und rechtlichen Mängeln


Der Bund Naturschutz in Bayern hat am 15.12.2011 seine endgültige Klageschrift an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgeschickt. Bereits am 04.11.11 hatte der Verband eine erste Begründung zusammen mit dem Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzuges eingereicht:

"Der Planfeststellungsbeschluss zur 3. Start- und Landebahn am Flughafen München ist rechtswidrig" - so lautet das zentrale Fazit des BN. "Unsere Klageschrift ist voll von fachlichen und rechtlichen Argumenten, warum diese 3. Bahn nicht gebaut werden kann und darf." bilanziert Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN. "Wir wollen mit dieser Klage Bayerns Bevölkerung wie beim Transrapid vor einer gigantischen Fehlinvestition und einem großen Beitrag zur Klimazerstörung bewahren", so Mergner.

Der Planfeststellungsbeschluss hat sehr viele Mängel und Angriffspunkte, und zwar in fast allen thematischen Bereichen. "Mit fragwürdigen Prognosen wurde der Bedarf künstlich hochgerechnet, während die Kapazität des bestehenden Flughafens herunter gerechnet wurde. Auch die massiven Schäden für die Natur und die Menschen werden systematisch unterbewertet, während der FMG keinerlei auch noch so geringe und unserer Ansicht nach absolut zumutbare Abstriche an ihrem Luxus-Ausbau zugemutet werden." so fasst Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin des BN, die Klage zusammen.

Der BN verweist auf die aktuelle Entwicklung am Flughafen München. "Wenn Prognose und Realität so weit auseinanderklaffen, braucht man kein Flughafen-Experte sein, um die Qualität der Prognosen in Frage zu stellen", kritisiert Magerl, der mit seinen Vorhersagen zur Entwicklung der Flugbewegungen oft schon genauer die Realität traf als die Firma Intraplan.

Konkrete Hoffnung hat der BN daher, als ersten Schritt den Sofortvollzug stoppen zu können. So hat der VGH letzten Donnerstag mitgeteilt, dass er angesichts der "tatsächlichen und rechtlichen Komplexität" das Ruhen des Eilverfahrens gegen den Sofortvollzug anregt, wenn die FMG rechtsverbindlich auf den Baubeginn bin zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens verzichtet. Dr. Ulrich Kaltenegger, einer der Rechtsanwälte des BN, wertet dies als ein positives Zeichen. Bisher hat die FMG auf den Baubeginn nur bis zur Entscheidung über den Sofortvollzug verzichtet.

Zusammen mit den Bürgerinitiativen und weiteren Gegnern wird der BN aber auch den politischen Druck erhöhen und dabei das Bürgerbegehren in München und die Massenpetition gegen die 3. Bahn weiter voranbringen.

"Bayern braucht die 3. Bahn nicht, das wird immer offensichtlicher." Daher appelliert Mergner auch an die Politik: "Seehofer und Ude müssen sich entscheiden, ob sie den BürgerInnen Bayerns einen Dienst erweisen wollen oder den rücksichtslosen und scheinbar unendlichen Wachstumswünschen der Lufthansa."


Anlagen:

Anlage 1: die zentralen Argumentationslinien der BN-Klage http://www.bund-naturschutz.de/uploads/media/PM_FA_32_11_Anlage_1_Klage_Startbahn_MUC.pdf

Anlage 2: Übersicht (Gliederung) über die Klage des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) http://www.bund-naturschutz.de/uploads/media/PM_FA_32_11_Anlage_2_Klage_Startbahn_MUC.pdf

Bund Naturschutz in Bayern e. V.
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80336 München
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Fax: 089/ 54 82 98 18
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Quelle:
Presseinformation, 20.12.2011
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2011