Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


VERKEHR/1035: Carsharing könnte CO2-Emissionen um sechs Millionen Tonnen senken (UBA)


Umweltbundesamt - Presse-Information vom 15. September 2015

Carsharing könnte CO2-Emissionen um sechs Millionen Tonnen senken

Neue Studie zu "Nutzen statt Besitzen": Carsharing muss besser mit Bus & Bahnen verzahnt werden


Und davon kann nicht nur der eigene Geldbeutel profitieren, sondern auch die Umwelt und der Arbeitsmarkt. Das zeigt eine neue Studie für das Umweltbundesamt (UBA). So könnte ein koordinierter Ausbau von Carsharing und öffentlichem Nahverkehr die klimaschädlichen CO2-Emissionen um mehr als sechs Millionen Tonnen pro Jahr senken. Das entspricht rund vier Prozent der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in Deutschland. "Carsharing-Angebote müssen viel besser mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden, zum Beispiel durch eine höhere Zahl von Carsharing-Stellplätzen an Verkehrsknotenpunkten. Eine bundeseinheitliche Regelung ist dringend erforderlich. Nur wenn es gelingt, Carsharing besser mit Bus und Bahn zu verbinden, wird der Verzicht aufs eigene Auto ausreichend attraktiv", sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA.

Vom Wohnungstausch im Urlaub, über Tauschbörsen bis hin zum Online-Streaming von Filmen: Der Trend zum Teilen und gemeinsamen Nutzen (Sharing Economy) hat sich deutlich verstärkt. Neue technische Möglichkeiten wie internetbasierte soziale Netzwerke und mobile Ortungsdienste haben wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Das prominenteste Beispiel ist das flexible Carsharing, bei dem man bequem mit dem Mobiltelefon prüft, wo in der Nähe ein freies Fahrzeug verfügbar ist.

Ein größeres Mobilitäts-Angebot mit ÖPNV und Carsharing - wie Kombitickets, oder Bus-Carsharing-Angebote auf dem Land - könnte vor allem im Dienstleistungsbereich neue Arbeitsplätze schaffen. Die Beschäftigungsgewinne bei den Verkehrs- und Infrastrukturbetrieben wären beim zugrundegelegten Szenario deutlich höher als die Beschäftigungsverluste in Bereichen, wie dem Fahrzeugbau. Die klimaschädlichen CO2-Emissionen gehen in Abhängigkeit vom Ausbaupfad, um mehr als sechs Millionen Tonnen pro Jahr zurück, die Emissionen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid um rund fünf Prozent und von Stickoxiden sogar um mehr als sechs Prozent. Um diese Werte zu erreichen, stützt sich die Studie auf folgendes Szenario: Der Anteil des flexiblen Carsharings steigt auf 1,4 Prozent der gesamten Verkehrsleistung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass flexibles Carsharing nur für kurze Fahrten von circa sieben Kilometer Länge und vorwiegend innerhalb von Städten eingesetzt wird. Die Verkehrsleistung des öffentlichen Verkehrs steigt um circa 5,2 Prozent auf 21,1 Prozent und der Fahrradanteil um 0,2 Prozent auf drei Prozent am gesamten Modal Split. Der Fußverkehr bleibt konstant.

Ein weiteres Beispiel der Studie: gemeinschaftliche Wohnformen. Angesichts des demografischen Wandels gewinnen Wohngemeinschaften von Senioren und Häuser, in denen mehrere Generationen wohnen, zunehmend an Bedeutung. Auf diese Weise können Senioren lange selbständig in ihrer gewohnten Umgebung leben, ohne auf sich allein gestellt zu sein. Das gemeinschaftliche Wohnen bietet dabei auch Vorteile für den Umweltschutz, denn es wird weniger Wohnfläche pro Person benötigt. Nach den Ergebnissen der Studie ließen sich pro Jahr rund eine Million Tonnen Baumaterialien einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden. Durch die gemeinsame Nutzung werden außerdem weniger Geräte wie Kühltruhen, Waschmaschinen oder Trockner benötigt. Dies reduziert den Materialverbrauch zusätzlich. Auch die erzielten Energieeinsparungen wären beträchtlich. Sie kämen nicht nur der Haushaltskasse zugute, sondern könnten nach den Schätzungen der Studie auch die CO2-Emissionen um eine Million Tonnen verringern.

Wie die Diskussion um den Taxidienst Uber gezeigt hat, können die neuen Angebote der Sharing Economy allerdings auch Risiken bergen, etwa für den Verbraucherschutz. Der Gesetzgeber sollte daher sicher stellen, dass sie bestehende Standards - zum Beispiel Versicherungspflichten - oder den Arbeitnehmerschutz nicht unterlaufen.

*

Quelle:
UBA-Presse-Information Nr. 30/2015, 15.09.2015
Herausgeber:
Umweltbundesamt (UBA)
Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Postanschrift:
Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340/2103-2285
E-Mail: pressestelle@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang