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ATOM/1362: Hinkley-Point-Entscheidung - Österreich geht in Berufung (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 05.09.2018 / Klima & Energie

Hinkley-Point-Entscheidung: Österreich geht in Berufung


Mitte Juli (EU-News 13.07.2018 [1]) hatte das Gericht der EU (EuG) eine Klage Österreichs zurückgewiesen. Das Alpenland hatte mit Unterstützung Luxemburgs gegen einen Beschluss der EU-Kommission geklagt. Die EU-Kommission hatte 2014 Beihilfen der britischen Regierung an den Kraftwerksbetreiber für den Bau des dritten Atommeilers Hinkley Point C in der Grafschaft Somerset gebilligt. Das EuG erkannte jedoch keine Verletzung der unionsrechtlichen Beihilfevorschriften.

Gegen das Urteil des EuG will Österreichs Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstringer (ÖVP) nun in Berufung gehen. Atomkraft sei keine Zukunftstechnologie und dürfe nicht mit Steuergeldern mitfinanziert werden, zitiert die österreichische Kronen Zeitung Köstinger. Darüber hinaus diene die Förderung und Errichtung neuer AKW nicht dem Interesse der Europäischen Union.

Der Umweltinformationsdienst ENDS Europe berichtete, dass die britische Regierung den Betreibern einen minimalen Abnahmepreis von 92,5 Pfund pro Megawattstunde für 35 Jahre vertraglich zugesichert habe. Die von ENDS befragte EU-Abgeordnete Molly Scott Cato (Grüne, Großbritannien) begrüßte den Plan Österreichs, in Berufung zu gehen. Hinkley Point habe überhaupt nur gebaut werden können, weil die britische Regierung Subventionen weit über dem marktüblichen Preis zahle. Aus ihrer Sicht widerspreche das den europäischen Vorschriften.

Auch Greenpeace hatte Mitte Juli mit Ablehnung gegen das EuG-Urteil reagiert. Atomenergie gehöre der Vergangenheit an und sollte keinesfalls durch Steuergelder unterstützt werden. Auch widerspreche die Entscheidung der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie. [jg]



Artikel Kronen Zeitung
https://www.krone.at/1765221

Artikel ENDS (kostenpflichtig)
https://www.endseurope.com/article/53599/austria-to-appeal-hinkley-eu-court-ruling?utm_source=04/09/2018&utm_medium=email&utm_campaign=ENDS%20Europe%20editorial%20bulletin?utm_source=04/09/2018&utm_medium=email&utm_campaign=ENDS%20Europe%20editorial%20bulletin

[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2018-klima-energie/beihilfen-fuer-atomkraftwerk-hinkley-point-c-sind-rechtens/

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Quelle:
EU-News, 05.09.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2018

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