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BERGBAU/120: Nach Tagebauunglück Sachsen-Anhalt Braunkohlenpläne im Rheinland überprüfen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 22. Juli 2009

Nach Tagebauunglück in Sachsen-Anhalt

BUND fordert Überprüfung der Braunkohlenpläne im Rheinland


Düsseldorf, 22.07.2009 - Nach dem Tagebauunglück in Sachsen-Anhalt fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Überprüfung sämtlicher Braunkohlenpläne im Rheinland. Anstatt die Situation zu verharmlosen müssten jetzt die notwendigen planungsrechtlichen Konsequenzen gezogen werden. Scharf kritisiert der BUND die RWE Power AG und das NRW-Energieministerium. "Wer ähnliche Erdrutsche im Rheinischen Braunkohlenrevier definitiv ausschließt, handelt unseriös und vertuscht die tatsächlichen Tagebau-Risiken", sagte der BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen.

Der BUND fordert, die den Tagebauen zugrunde liegenden Braunkohlenpläne Garzweiler II, Inden II und Hambach auf den Prüfstand zu stellen. Dies sehe das Landesplanungsgesetz gemäß Paragraf 35 für den Fall vor, dass sich die Grundannahmen wesentlich ändern. Auch wenn die geologische und bergbauliche Situation in Sachsen-Anhalt nicht 1:1 auf das Rheinland übertragbar sei, gebe es doch Parallelen. "Auch in Ostdeutschland erfolgte eine kontinuierliche Überwachung und die vermeintlichen Experten haben Vorfälle dieser Art immer ausgeschlossen. Den Mitgliedern des Braunkohlenausschusses im Rheinischen Revier wurden die ostdeutschen Tagbaue sogar immer als Paradebeispiel für eine gelungene Rekultivierung vorgeführt", kritisiert Jansen.

Die bisherigen Regelungen in den Braunkohlenplänen und Rahmenbetriebsplänen hält der BUND für unzureichend. So sei im Braunkohlenplan Garzweiler II lediglich das Ziel definiert, dass "die bergbauliche Tätigkeit à so zu planen und durchzuführen [ist], dass durch den Abbau bzw. die Verkippung bedingte unmittelbare Veränderungen der Geländeoberfläche außerhalb der Sicherheitslinie - soweit vorhersehbar - ausgeschlossen sind".

Bei einer Größe des Abbaugebietes Garzweiler II von 4.800 Hektar ist eine Sicherheitszone um den Tagbau von insgesamt 210 Hektar vorgesehen. Im Braunkohlenplan Inden II ist festgelegt, dass die Sicherheitszone etwa halb bis ganz so breit, wie der Tagebau an der betreffenden Stelle tief ist, festzulegen ist. Bei einer maximalen Tiefe des Tagebaus Inden von 230 m ist nach dieser Faustformel somit ein Sicherheitsabstand von 115 m ausreichend. Auch beim bis zu 450 m tiefen Tagebau Hambach wird diese Faustformel zur Anwendung gebracht. Im Bereich von Kerpen-Buir ist die Sicherheitszone demgemäß nur etwa 250 m breit.

Der BUND fordert daher, die Sicherheitszonen um die Tagebaue wesentlich größer zu dimensionieren bzw. die geplante Abbaufläche zu verkleinern, um einen größeren Sicherheitspuffer zu den Siedlungen zu erhalten. Wo immer möglich, müsse zudem die Verfüllung der Restlöcher vorgeschrieben werden. Die Änderung des Braunkohlenplans Inden zugunsten der Restseelösung, von der letztendlich nur das RWE finanziell profitiere, muss nach BUND-Auffassung daher gestoppt werden.

Mehr Infos zu den Braunkohletagebauen und Restseen:
http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/braunkohle/


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Quelle:
Presseinformation Nr. 53, 22. Juli 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2009